Drucksache - 0120/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen. Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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