Drucksache - 0080/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen und -beantwortungen

1

 

1. Einwohnerfrage              Joachim Schimmer

              Heubnerweg

 

  1. Wann wird der Gehweg Heubnerweg 1 wieder für Fussgänger nutzbar sein durch Änderung der Parkrichtung für Fahrzeuge und Entfernung des Sperrschildes (Heubnerweg Ecke Mollwirtstrasse)?
     
  2. Wann wird der fehlende Baum vor Heubnerweg 1 ersetzt?
     
  3. Wann wird der bestehende Baum vor Heubnerweg 1 von Parasiten (Efeu) befreit?
     
  4. Besteht die Möglichkeit, den nicht mehr vorhandenen Baum ca. 5 m nach links zu versetzen?
     
  5. Kann die Ampelanlage am Klausenerplatz / Spandauer Damm für Fußgänger so synchronisiert werden, dass alle Fussgängerleuchten parallel schalten und so gefährlich Überquerungen vermieden werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Schimmer,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wann wird der Gehweg Heubnerweg 1 wieder für Fußgänger nutzbar sein durch Änderung der Parkrichtung für Fahrzeuge und Entfernung des Sperrschildes (Heubnerweg Ecke Mollwirtstrasse)?

 

Die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung in Bezug auf die Baustelleneinrichtung ist bis zum 19. August 2017 befristet. Ob bis zu diesem Zeitpunkt auch alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Die abschließende Entscheidung über die Parkordnung erfolgt nach Fertigstellung aller Bauarbeiten und Freigabe der öffentlichen Flächen.

 

  1. Wann wird der fehlende Baum vor Heubnerweg 1 ersetzt?

und

  1. Besteht die Möglichkeit, den nicht mehr vorhandenen Baum ca. 5 m nach links zu versetzen?

 

Der Heubnerweg weist insgesamt einen geringen Bestand an Straßenbäumen auf. Nachpflanzungen werden daher für die nächste Pflanzperiode im Herbst / Winter 2017/2018 angestrebt. In diesem Zusammenhang werden auch die Standorte überprüft.

 

  1. Wann wird der bestehende Baum vor Heubnerweg 1 von Parasiten (Efeu) befreit?

 

Der von Ihnen dargestellte Efeu-Bewuchs des Straßenbaumes wird im Zuge der nächsten Pflegemaßnahme im Herbst 2017 entfernt.

 

 

  1. Kann die Ampelanlage am Klausenerplatz / Spandauer Damm für Fußgänger so synchronisiert werden, dass alle Fußgängerleuchten parallel schalten und so gefährliche Überquerungen vermieden werden?

 

Die Zuständigkeit für die Ampelanlagen Berlins liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Auf Anfrage wurde von dort mitgeteilt, dass eine Überarbeitung der Koordinierung der Lichtsignalanlagen am Spandauer Damm 2012 erfolgte. Eine gleichzeitige Freigabe der beiden Fußgängerfurten in Verbindung mit einer Querung in einem Zug ohne Halt auf der Mittelinsel würde doppelt so lange Grünzeiten für Fußgänger erfordern und neben der entsprechenden Kürzung der Zeiten für den Fahrzeugverkehr auch dessen Koordinierung unterbrechen. Eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen sowie Rückstaubildung wäre die Folge. Gefahren für Fußgänger bei der Überquerung seien nicht erkennbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage              Matthias Reich

              Informationen über Baumaßnahmen Volkspark

              Wilmersdorf u. a.

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Ansicht der Bürgerinitiative „Wilmersdorfer Mitte“, dass es erforderlich ist, baldmöglichst die Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Sportplätze im Volkspark Wilmersdorf über die anstehenden Baumaßnahmen infolge der Wegesanierung, des Umbaus der Revierunterkunft und der Öffnung und Aufwertung des Weges zwischen den Sportplätzen zu informieren?
     
  2. Falls ja, sieht sich das Bezirksamt in der Lage, zeitnah noch vor Ostern zu einer Anwohnerversammlung einzuladen, auf der das Bezirksamt, der Sportverein 1. FC Wilmersdorf und die Bürgerinitiative Gelegenheit haben zu informieren und Angebote zu präsentieren, die die Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe an den Umsetzungsmaßnahmen motivieren?
     
  3. Was will das Bezirksamt dafür tun, dass die Anlage der Trim-Dich-Geräte im Zuge der Aufwertung der Durchwegung zwischen den Sportplätzen noch in diesem Jahr realisiert werden kann?
     
  4. Welches Konzept verfolgt das Bezirksamt dabei, was die Auswahl der Geräte, mögliche Sponsoren und die Einbeziehung der Anwohnerschaft in die Gestaltung angeht?

 

Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

3. Einwohnerfrage              Raimund Fischer

              Olivaer Platz

 

Ich möchte hier eine Einwohnerfrage im Kontext zu den nun etwas veränderten Vorzeichen zum Bebauungsplanverfahren des Olivaer Platzes wiederholen, die ich sinngemäß bereits im Juli 2016 gestellt habe und aus der Sicht unserer Bürgerinitiative vom vorherigen Baustadtrat Schulte nur unzufriedenstellend beantwortet wurde.


Ich frage die Bezirksverordneten und den Baustadtrat Herrn Schruoffeneger:

 

  1. Warum ist es nicht möglich, diesen kargen und von minderer Aufenthaltsqualität gekennzeichneten Rehwaldt´schen "Siegerentwurf" zu verwerfen und den Platz mit unvergleichbar geringeren Mitteln sanft zu sanieren?
     
  2. Hat man sich seitens des Baustadtrates und der zuständigen Gremien dem "Plädoyer" zum Olivaer Platz des Herrn Dipl.-Ing. Bernd K. angemessen fachlich genähert und ist eine solch sachlich-kompetente Ausarbeitung des Themas überhaupt zu entkräften?
     
  3. Es wird seitens der Bezirksregierung nach wie vor der im Frühjahr 2015 am Runden Tisch angeblich erzielte Kompromiss zur Umgestaltung des Platzes als quasi "Totschlagargument" für den Umbau gewertet. Ist es dem neuen Baustadtrat mittlerweile hinlänglich bekannt und bewusst, dass der im Frühjahr 2015 vereinbarte vermeintliche Konsens am Runden Tisch kein Konsens war, sondern eine größtenteils mit Umbaubefürwortern besetzte Verhandlungsrunde?
     
  4. Und dass selbst die Person, welche diesen Konsens im Namen der BI Olivaer Platz befürwortet hat, gar nicht mehr befugt war als Vertreterin der Bürgerinitiative aufzutreten?

 

Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger sowie durch die Fraktionen der SPD, CDU, G’90/Grüne, FDP, AfD und DIE LINKE:

 

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Reduzierung der CO2-Emissionen im Bereich des

              Bezirksamts-Projekts „Klimaschutzmanagement

              Klausenerplatz“ (umgangsspr. „Ökokiez“) und der

              Klimaschutzmanager

              (schriftliche Beantwortung)

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

1. Berichterstattung zum Stand der Umsetzung und Grad der Zielerreichung bzgl. CO2-Reduzierung: seit August 2016 überfällig

Das „Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept“ (IKK – http://klausenerplatz.de/online/fileadmin/user_upload/Oekokiez/2011/Allgemein/111208_B_SU_Klimaschutzkonzept_Klausenerplatz_12_08.pdf ) verpflichtet Sie auf S. 72: „Zum Stand der Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird [im Original im Fettdruck:] alle 2 Jahre Bericht erstattet.“ Dieser Bericht hätte also im August 2016 vorliegen m ü s s e n und nicht erst für Herbst 2017 angekündigt werden dürfen:

Warum lag er pflichtwidrig nicht vor und wer/welche Untergliederung im Amt/sonstiger ist für diesen Verstoß verantwortlich?

 

In der Verschiebung eines Berichtstermins wird seitens des Bezirksamtes weder eine Pflichtwidrigkeit noch ein Verstoß gesehen.

 

 

2. Öffentliche Kosten des Klimaschutzmanagements für ½ km² und weitere 3 Jahre

Das BA teilte in DS 0865/4 (6. Frage) mit: „Gemäß Zuwendungsbescheid betragen die Personalkosten [für den Klimaschutzmanager] insgesamt 83.350 Eu und die Sachkosten 16.590 Eu.“ Und in DS 1197 (13. Frage): „Die Finanzierung des Klimaschutzmanagements erfolgt zu 2/3 aus Bundesmitteln.“:

Sind diese 99.940 Eu nur die B u n d e smittel für drei Jahre Klimaschutzmanagement im umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² und wie hoch ist der a l l e s umfassende Gesamtbetrag (also auch Büro, Dienstreisen, Fortbildung usw.), der im Laufe von drei Jahren ausgegeben wird?

 

Ihre Fragen nach den Kosten des Klimaschutzmanagements wurden bereits wiederholt beantwortet.

 

 

3. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements I

Hauptziel des Projekts (vgl. IKK, S. 2 und viele weitere Stellen) ist die CO2-Reduzierung. Dies ist ein wichtiges Ziel, aber die e r n e u t e und verantwortliche Verwendung von knappen öffentlichen Geldern dafür setzt voraus, daß das im umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² eingesetzte Mittel zielführend ist. Wie Sie in Ihrer Antwort vom Januar 2017 (4. Einwohnerfrage) erneut deutlich machen, wissen Sie darüber noch gar nichts. Daher frage ich zum dritten Mal (nach November 2016 und Januar 2017) und bitte nunmehr um eine ganz konkrete Antwort:

Wieso befürworten Sie trotz Unkenntnis schon jetzt die Verlängerung dieses Projekts und damit die erneute Ausgabe von mind. 100.000 Eu öffentlicher Gelder?

 

und

 

4. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements II

Auch dies frage ich (nach November 2016 und Januar 2017) zum dritten Mal und bitte nunmehr um eine ganz konkrete Antwort:

Wann müßten Sie den Verlängerungsantrag spätestens stellen für eine nahtlose Fortsetzung des Klimaschutzmanagements nach Ablauf am 31.9.2017?

 

Wie bereits erläutert, kann nach den Förderbestimmungen eine Verlängerung im letzten laufenden Projektjahr beantragt werden. Darüber ist jedoch noch nicht entschieden worden.

 

5. 9 Jahre „Modellprojekt“ für 1 % statt 9 Jahre Klimaschutz für den gesamten Bezirk

Seit dem Beschluß der BVV von 2008, ein b e z i r k l i c h e s Klimaschutzprogramm zu erarbeiten, sind 9 Jahre vergangen, in denen vom Bezirksamt nur für den umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² alle möglichen personellen und finanziellen Aufwendungen betrieben wurden – immer verbunden mit dem Hinweis auf die „Modellhaftigkeit“ dieses Tuns für die restlichen 99 % des Bezirks. Jetzt teilen Sie mit: „Derartige Planungen existieren bisher nicht.“ (Einwohnerfrage 4, Januar 2017) Da der sog. „Ökokiez“ also in der Praxis kein Modell für den Gesamtbezirk ist, die BVV aber ein b e z i r k l i c h e s Klimaschutzprogramm anstrebt, frage ich:

Wann macht das Bezirksamt endlich Ernst mit einem Klimaschutzprogramm für den Gesamtbezirk (wie es andere Bezirke auch machen) und stellt folglich die langjährige bevorzugte Sonderbehandlung des sog. „Ökokiezes“ ein?

 

Diese Frage wurde bereits im Rahmen ihrer letzten Einwohnerfrage beantwortet.

 

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Westkreuzbrache

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Würde die Festsetzung als Grünfläche im FNP eine anderweitige Nutzung ausschließen und welche wäre in welchem Umfange zugelassen?
     
  2. Gab es bereits Gespräche mit der DB Immobilien AG und wenn nicht, warum nicht und wann werden diese stattfinden?
     
  3. Sieht das BA durch Belassung und weiterer Entwicklung der Brache als Grünfläche einen Beitrag zum Abbau der schwierigen klimatischen Belastungssituation in der City-West?
     
  4. Mit welcher zahlenmäßig anwachsender Einwohnerverdichtung im Umfeld der Brache (orientiert an erfolgten Baugenehmigungen und noch vorhandenen Freiflächen) rechnet das BA für diese und die folgende Legislaturperiode?
     
  5. In welchen bezirklichen Notwendigkeiten sieht das BA eventuell Bedarf für Infrastruktur auf dem Gelände?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Würde die Festsetzung als Grünfläche im FNP eine anderweitige Nutzung ausschließen und welche wäre in welchem Umfange zugelassen?

 

Nach der Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist für planungsrechtliche Beurteilungen § 35 Baugesetzbuch maßgeblich. Vorhaben dürfen den Darstellungen des FNP als öffentlicher Belang nicht widersprechen.

Aus Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden. Ausnahmsweise können untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind.

 

  1. Gab es bereits Gespräche mit der DB Immobilien AG und wenn nicht, warum nicht und wann werden diese stattfinden?

 

Aufgrund der Ausschreibung der Flächen durch die Deutsche Bahn AG fanden 2015 Gespräche zwischen der DB und dem Stadtentwicklungsamt statt. In den seit Herbst 2016 stattfindenden Steuerungsrunden zur Erarbeitung eines Strukturkonzeptes „Westkreuz“ sind die die DB Vertretende anwesend.

 

  1. Sieht das BA durch Belassung und weiterer Entwicklung der Brache als Grünfläche einen Beitrag zum Abbau der schwierigen klimatischen Belastungssituation in der City-West?

 

Ja.

 

  1. Mit welcher zahlenmäßig anwachsender Einwohnerverdichtung im Umfeld der Brache (orientiert an erfolgten Baugenehmigungen und noch vorhandenen Freiflächen) rechnet das BA für diese und die folgende Legislaturperiode?

 

Im näheren Umfeld, insbesondere im südlichen Bereich Halensees, wird mit einem Zuwachs von rund 200 Wohneinheiten und ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet.

 

  1. In welchen bezirklichen Notwendigkeiten sieht das BA eventuell Bedarf für Infrastruktur auf dem Gelände?

 

Es besteht ein Bedarf an kleineren Spiel- und Bewegungsflächen, die in weniger lärmbelasteten Bereichen auf dem Gelände untergebracht werden könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bezirksbibliotheken: an letzter Stelle bei Pro-Kopf-

              Ausgaben und vorletzter bei Gesamtausgaben!

              (schriftliche Beantwortung)

 

Die Bezirksbibliotheken sind mit Abstand die meistbenutzten kulturellen Einrichtungen. Trotzdem erlaubt es sich unser Bezirk seit Jahren, das Schlußlicht bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Medien zu sein (siehe 8. Einwohnerfrage, Januar 2017). Die Folge kann man bei den Anschaffungen ablesen: ganz überwiegend Ratgeber und gängige Unterhaltung – ganz im Gegensatz zu anderen Bezirke. Denn unser Bezirk ist – obwohl er die viertgrößte Bevölkerung hat – gleichzeitig auch der Bezirk mit den zweitniedrigsten Ausgaben für Medien. Daher wiederhole ich meine Frage vom Januar und bitte um eine erschöpfende Antwort:

 

Warum werden in unserem nach dem eigenen Anspruch kulturaffinen Bezirk die Senatszuweisungen so verteilt, daß die Bibliotheken als wichtigste kulturelle Einrichtungen dauerhaft vernachlässigt werden? Wohin gehen die Geldzuweisungen – überproportional im Vergleich zu den anderen 11 Bezirken – stattdessen?


Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

  1. Warum werden in unserem nach dem eigenen Anspruch kulturaffinen Bezirk die Senatsmittelzuweisungen so verteilt, dass die Bibliotheken als wichtigste kulturelle Einrichtungen dauerhaft vernachlässigt werden? Wohin gehen die Geldzuweisungen –überproportional im Vergleich zu den anderen 11 Bezirken- stattdessen?

 

Die bezirkliche Finanzgrundlage stellt die in Art. 85 II VvB verankerte und von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnete und zugewiesene Globalsummenfinanzierung dar. Aus dieser Globalsumme erledigen die Bezirke den ihm übertragenden Aufgabenkreis aus freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Bisher war es dem Bezirk in Gesamtbetrachtung seiner zu erfüllenden Aufgaben nicht möglich, mehr Geld für den Medienetat einzustellen. Im Zuge des Doppelhaushaltes 2018/2019 hoffen wir auf einen größeren Globalhaushalt, um dann mehr Geld in diesen Bereich einsetzen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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