Drucksache - 0062/5  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Röder/Dr.Vandrey/Wapler/Taschenberger/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
21.03.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.05.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
16.01.2018 
19. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.05.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro einzurichten.

 

In enger Zusammenarbeit und Aufgabenteilung mit dem Kinder- und Jugendparlament, soll das Büro Kinder und Jugendliche unterstützen ihren Bezirk mitzugestalten und Beteiligungsprozesse begleiten.

 

Die Aufgabenschwerpunkte des Büros sind daher:

  • Die Beteiligung von Kinder und Jugendliche sicherzustellen
    • an stadtpolitischen Prozessen und bei sozialräumlichen Vorhaben und Projekten,
    • bei der Gestaltung von Stadt- und Spielplätzen, der Wohnungsumwelt und Grünflächen,
    • bei Verkehr/Mobilität,
    • bei der Jugendfreizeit-, Spielleit- und Schulplanung.
  • Niedrigschwellige Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte.
  • Aktive Unterstützung der von Kinder und Jugendlichen initiierten lokale Projekte und Aktionen.
  • Mitwirkung an der Vernetzung der politischen Bildungsarbeit.
  • Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Kinder und Jugendlichen.
  • Bezirkliche Informationen für Kinder und Jugendliche bereitstellen.
  • Die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments unterstützen und die Arbeit des Bezirksschüler*innenausschusses stärken.
  • Kooperative Zusammenarbeit mit den Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und den freien Trägern der Jugendhilfe.

 

Die Arbeit des Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros soll jährlich, gemeinsam mit den aktiven Kindern und Jugendlichen, im bezirklichen Jugendhilfeazsschuss und Schulausschuss evaluiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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