Drucksache - 1584/4
1. Einwohnerfrage Monika Trieselmann Olivaer Platz I
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Einwohnerfrage Reinhard Brüggemann Bebauung WOGA-Komplex
Bebauung WOGA-Komplex / Cicerostr. 55 A - Tennisplätze in der Denkmalschutz-Gesamtanlage:
Die Tennisplätze Cicerostr. 55 A sind Teil des Denkmals- Listen Nr. 09011464:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
3. Einwohnerfrage Frank Sommer Zuwegung Kolonie Oeynhausen
Mit Schreiben vom 3. März 2016 habe ich Ihnen dargelegt, dass aufgrund der Teilräumung des Kleingartengeländes es nicht mehr möglich ist, den Nelkenweg(Fahrweg von der Friedrichshaller Str.) bis zur Höhe des ehem. Vereinsheimes zu befahren. Dies hat zur Folge, dass Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge nicht mehr in den nördlichen Teil des Vereinsgeländes fahren können. Ausschließlich über den Rosenweg wäre ein Befahren des Geländes von der Friedrichshaller Str. bis zur Forckenbeckstraße möglich, doch hat dieser Weg keine eigene Zufahrt.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
4. Einwohnerfrage Susanne Raabe-Feimer Kolonie Oeynhausen
Kolonie Oeynhausen- es gibt zurzeit keine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr für den Nordostbereich wegen des Bauzauns (Eigentümer Groth).
Die Fragestellerin war nicht anwesend. Die schriftliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Raabe-Feimer,
zu der Einwohneranfrage der Frau Raabe-Feimer teile ich Folgendes mit:
Kolonie Oeynhausen- es gibt zurzeit keine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr für den Nordostbereich wegen des Bauzauns (Eigentümer Groth).
Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt in der Friedrichshaller Straße zum Rosenweg hin wurde bereits beantragt. Der Antrag ist noch in der Bearbeitung, hier kam es durch Personalengpässe leider zu Verzögerungen.
Der Südteil der Kolonie Oeynhausen und die Kolonie Friedrichshall befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt diesen Bereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ dar. Bei dieser Konstellation ist eine zusätzliche Sicherung der Kleingärten durch einen Bebauungsplan nicht erforderlich. Der FNP ist behördenintern verbindlich.
Darüber ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage Christiane von Trotha Bebauung WOGA-Komplex-Cicerostr. 55
Thema: Bebauung denkmalgeschützter Innenbereich/Tennisplätze im WOGA Komplex - Cicerostr. 55A: Neutralität des bezirklichen Bauamtes während Bauberatungen und Bauantragsprüfung
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
6. Einwohnerfrage Monika Trieselmann Olivaer Platz II
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
7. Einwohnerfrage Carmen Vetter Bebauung WOGA-Komplex
Betrifft Baugenehmigung Albrecht-Achilles-Str.3-4.
1978 wurde aus baurechtlichen Gründen eine Komplettbebauung des Grundstücks Albrecht-Achillesstr.3-4 abgelehnt. Als Kompromiss entstanden zwei Wohngebäude auf beiden Seiten der Garage.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
8. Einwohnerfrage Albert Mautner Bebauung Albrecht-Achilles-Straße (WOGA-Komplex)
Beim Wiederaufbau des kriegszerstörten Berlin, erklärten alle Verantwortlichen, die SPD werde es – selbst angesichts der dramatischen Wohnungsnot, niemals dulden, dass Menschen wieder in dunklen, schlecht belüfteten Wohnquartieren untergebracht werden. Hinterhöfe werde es nie wieder geben. Wenn nun die Baulücke in der Albrecht-Achilles-Str. geschlossen ist, werden also die Menschen, die in dem von Herrn Schulte genehmigten Neubau einziehen, genau in einem solchen rundum eingekesselten Hinterhof leben, wo es in den unteren Etagen kaum Sonne gibt und wo die Luft nicht zirkuliert.
Das Umweltbundesamt hat Luftgütemessungen veröffentlicht, denen zufolge die Schadstoffkonzentration in Neubauwohnungen fast die Toxizität von Straßenkreuzungen erreicht, weil die luftdichten Fenster zwar den Heizenergieverbrauch drosseln, aber die gasenden Stoffe aus Fußboden, Möbeln u. Kunststoffen kaum entweichen. Das UBA empfahl, öfter zu lüften. Doch wenn die Bewohner des neuen Wohnblocks das tun, wird es noch schlimmer. Denn die Benzoldämpfe, die aus den umgebenden Tiefgaragen entlang der Hausfassade noch oben steigen, können nicht entweichen.
Auf dem Tennisplatz herrscht trotz der bestehenden Baulücke in der Albrecht-Achilles-Straße, an Hochsommertagen sowie winterlichen Inversionswetterlage ein belastendes Mikroklima. Im Winter, wenn Smog über Berlin hängt, bilden sich über den Tennisplätzen inversionsbedingte Nebelschwaden, die tagelang bleiben, weil die Luft nicht zirkuliert. Im Sommer gibt es in der Platz-Mitte am Mittag bis zu 37 Grad, weil die Häuser eine Schlucht bilden. Wenn ein weiterer Baukörper mittig hinzukommt, steigert sich die Aufwärmung um ein Vielfaches.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
9. Einwohnerfrage Wolfgang Vonnemann Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Vonnemann,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Vonnemann teile ich Folgendes mit:
Für den gesamten nördlichen Bereich der Kolonie Oeynhausen wurde eine vereinfachte Baugenehmigung beantragt.
und
Das laufende Workshop-Verfahren dient der Qualitätssicherung im Vorfeld eines zu beauftragenden Bebauungskonzeptes, mit dem unanfechtbares Baurecht für die sogenannte Teilfläche 1 erlangt werden soll. Wie auch in vergleichbaren Verfahren üblich, setzen sich diese aus Vertreterinnen und Vertretern der Bauherren, aus Architektinnen und Architektin sowie anderen Planerinnen und Planern sowie dem Bezirksamt zusammen. Daneben konnte den die Fraktionen der BVV Vertretenden die Teilnahme ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
10. Einwohnerfrage Dr. Katharina Erdmenger Architektenwettbewerb Bebauung WOGA-Komplex
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Dr. Erdmenger,
zu der Einwohneranfrage der Frau Dr. Erdmenger teile ich Folgendes mit:
und
Gegenstand des Verfahrens war die denkmalfachliche Optimierung des Entwurfs. Über diesen Prozess sollten sich die Vertreterinnen und Vertreter der BVV direkt informieren können. Auch wenn keine Entscheidungsbefugnisse der Bezirksverordnetenversammlungen berührt werden, folglich also auch kein formales Mitbestimmungsrecht besteht, ist es in der Regel üblich, so zu verfahren.
Intrafraktionell können und sollen diese Informationen bereitgestellt werden, um auch die weitere Beratung dieser Themen, beispielsweise in den bezirklichen Ausschüssen, zu vereinfachen. Dies ist auch unproblematisch, da alle Bezirksverordnete gleichermaßen auskunftsberechtigt, aber eben auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
und
Die Prüfung des Umgebungsschutzes obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde und ist im Rahmen eines Antragsverfahrens durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
11. Einwohnerfrage Felix Maximilian Recke Externe Beraterverträge
Im Zusammenhang mit Beraterverträgen zwischen der Senatskanzlei von Berlin und externen Kanzleien und Unternehmen ergaben sich in den letzten Monaten zahlreiche Widersprüche. Vor allem im Fokus standen die umstrittenen Beratervertrag um den "Masterplan Integration". Es stellt sich die Frage, ob auch das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf externe Beraterverträge für einzelne Politikbereiche vergeben hat oder noch vergibt.
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,sehr geehrter Herr Recke,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Im Zusammenhang mit Beraterverträgen zwischen der Senatskanzlei von Berlin und externen Kanzleien und Unternehmen ergaben sich in den letzten Monaten zahlreiche Widersprüche. Vor allem im Fokus standen die umstrittenen Beratervertrag um den "Masterplan Integration". Es stellt sich die Frage, ob auch das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf externe Beraterverträge für einzelne Politikbereiche vergeben hat oder noch vergibt.
Zu 1. - 4.: Es bestehen nach Auskunft aller fünf Abteilungen des Bezirksamtes keine Verträge der gefragten Art.
Gefragt wird nach externen Beraterverträgen für einzelne Politikbereiche. Dabei handelt es sich um eine nicht nur einmalige, sondern auf eine gewisse Zeit angelegte (ggf. sogar unbefristete) Begleitung des Verwaltungshandelns/politischen Handelns in Gestalt von Beratung, konzeptioneller und strategischer Zuarbeit bis hin zur externen Erstellung von Handlungsplänen und Umsetzungskonzepten.
Demgegenüber werden Gutachten zu fachspezifischen Einzelfragen in Auftrag gegeben und sind Grundlage für Entscheidungen der Verwaltung. Regelmäßig sind entsprechende Gutachten insbesondere für Abwägungsprozesse erforderlich. In Abwägungsprozessen muss das Bezirksamt das abwägungsrelevante Material grundsätzlich vollständig ermitteln, so dass ggf. auch eine echte Verpflichtung bestehen kann, externen Sachverstand beizuziehen.
Diese Verpflichtung auf gesetzlicher Grundlage besteht zum Beispiel in besonderen Einzelfällen nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Besondere Einzelfälle können auch nach dem Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutz-gesetz (Bodenschutzgutachten), mit dem Bundesemissionsschutzgesetz (Emissionsschutzgutachten) oder mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutzgutachten) bestehen.
Naumann
12. Einwohnerfrage Rudolf Harthun Infrastruktur Halensee
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:
Durch die bereits erbaute und geplante große Wohnungsanzahl und somit Vermehrung der Bevölkerungszahl im Bereich Halensee ist der Ausbau der Infrastruktur (u.a. der Verkehrsmittel) zu fordern. Welche Erhebungen liegen über den Fahrgaststrom des S-Bhf. Halensee vor in Bezug auf die Verträglichkeit von nur einem Ausgang?
Zahlen über den Fahrgaststrom liegen dem Bezirksamt nicht vor, da deren Ermittlung und die Bestellung entsprechender Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist. Die Schaffung eines zweiten Ausgangs war bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion, wurde aber aufgrund der hohen Kosten immer wieder von der Landesebene verworfen, da die Überbauung der S-Bahntrasse durch eine Fußgängerbrücke und die Sicherung des Wegerechtes durch das zwischen Seesener Straße und S-Bahnhof Halensee liegende Privatgrundstück hindurch durchzuführen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
13. Einwohnerfrage Volker Käsling Zeltlager in der Heilbronner Straße (schriftliche Beantwortung)
Dieses Gelände gehörte der Bahn-Landwirtschaft Unterbezirk Charlottenburg und wurde an einen Privatinvestor verkauft. Die Beantwortung dieser Frage ist insofern für uns wichtig, da sich dort angrenzend unsere Kleingartenkolonien rund um den Bahnhof Westkreuz befinden und sich die Einbrüche in den Lauben erheblich gesteigert haben. Es sind teilweise auch Leute von dem illegalen Zeltlager von Parzellenpächtern dort beobachtet worden. Auch die Bundespolizei hat bis zum heutigen Zeitpunkt nichts gegen das illegale Zeltlager unternommen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Käsling,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Käsling teile ich Folgendes mit:
Dieses Gelände gehörte der Bahn-Landwirtschaft Unterbezirk Charlottenburg und wurde an einen Privatinvestor verkauft. Die Beantwortung dieser Frage ist insofern für uns wichtig, da sich dort angrenzend unsere Kleingartenkolonien rund um den Bahnhof Westkreuz befinden und sich die Einbrüche in den Lauben erheblich gesteigert haben. Es sind teilweise auch Leute von dem illegalen Zeltlager von Parzellenpächtern dort beobachtet worden. Auch die Bundespolizei hat bis zum heutigen Zeitpunkt nichts gegen das illegale Zeltlager unternommen.
Da das Gelände im Privatbesitz ist, wurde der Eigentümer über die Zustände dort informiert. Er hat auch zugesagt, zeitnah eine Verbesserung der Situation auf seinem Grundstück herbeizuführen. Gleichzeitig werden ihm ordnungsbehördliche Auflagen erteilt, um die Einfriedung des Grundstücks sicherzustellen und die Ratten- und Müllsituation zu beseitigen. Zu den dort ansässigen Personen wird weiterhin Kontakt durch einen Träger der Straßensozialarbeit gehalten. Der betroffene Personenkreis würde im Falle einer Räumung jedoch voraussichtlich nicht bereit sein, Angebote für Obdachlose in Anspruch zu nehmen. Das Bezirksamt wird die Situation vor Ort weiter beobachten und für den Fall, dass entgegen der Zusagen des Eigentümers keine Maßnahmen getroffen werden, nochmals an diesen herantreten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
14. Einwohnerfrage Klaus Helmerichs Milieuschutz (schriftliche Beantwortung)
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Bei dem sogenannten Milieuschutz, eigentlich soziale Erhaltungsverordnung, handelt es sich um ein Instrument aus dem Städtebaurecht. Hiermit kann kein Mieterschutz oder eine Begrenzung der Mieten oder von Mietsteigerungen erreicht werden. Die soziale Erhaltungsverordnung ist, auch wenn dies fälschlicherweise gerne so hingestellt wird, weder ein wohnungs- noch ein mietenpolitisches Instrument, sondern ein städtebauliches. Sie kann nur auf bauliche Veränderungen von Wohnungen wie die Zusammenlegung von kleinen Wohnungen, Ein- und Umbauten in Wohnungen, den Abriss von Gebäuden und die Nutzungsänderung Wohnung zu Büro Einfluss nehmen.
Die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum an Gebäuden, die in Milieuschutzgebieten liegen, darf seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung am 14. März 2015 nicht ohne Genehmigung erfolgen. Durch diesen Genehmigungsvorbehalt ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen insofern beeinflussbar, als dass eine abschreckende Wirkung auf finanzstarke Investoren entsteht. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen als Spekulations- und Renditeobjekte kann damit erschwert werden.
Für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung müssen städtebauliche Gründe vorliegen und es muss ein funktionaler Zusammenhang zwischen der baulich-städtebaulichen Struktur und der Bevölkerungsstruktur nachgewiesen werden. Somit kann keine soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden, nur um die Immobilienspekulation einzudämmen.
Zu Frage 2:
Seit dem Sommer 2015 liegt das Gutachten über ein Grobscreening von Verdachtsgebieten im Bezirk vor. Hieraus resultierten weitere vom Bezirksamt beauftragte gutachterliche Untersuchungen. Bezogen auf die einzelnen Gebiete heißt das: Für die Spreestadt erfolgen keine weiteren Untersuchungen, da der geringe Wohnungsumfang im Gebiet keine soziale Erhaltungsverordnung zulässt. Die beiden Planungsräume Tegeler Weg und Kaiserin-Augusta-Allee werden zusammen betrachtet, die Ausweisung für dieses Gebiet ist in Vorbereitung. Die Ausweisung für dieses Gebiet Richard-Wagner-Platz ist in Vorbereitung. Für die Gebiete Karl-August-Platz, sowie den Planungsraum Brabanter Platz unter Einbezug des östlich angrenzenden Planungsraum Hildegardstraße stehen die weiteren vertiefenden Untersuchung vor dem Abschluss.
Zu Frage 3:
Es werden keine weiteren Gebiete einbezogen, da alle Gebiete im Bezirk im Rahmen einer Vorprüfung und des Grobscreening untersucht worden sind.
Zu Frage 4 und 5:
Natürlich entsteht ein Druck auf benachbarte Gebiete, wenn Investoren Milieuschutzgebiete meiden. Dieser Druck ist aber statistisch schwer feststellbar und wird von den anderen Bezirken bisher auch nicht wahrgenommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie Sie unseren folgenden Anträgen mit den Antworten des zuständigen Stadtrats der laufenden Wahlperiode entnehmen können, hat sich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen schon seit langem für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten eingesetzt, unter anderem, damit endlich auch in unserem Bezirk die Umwandlungsverordnung angewendet werden kann.
„DS-Nr 0476/4 Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!
BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen in finanzieller und personeller Hinsicht für den Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem. § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 "Milieuschutz" BauGB erforderlich sind. Der BVV ist bis zum 31. Mai 2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zielen auf den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, also der Zusammensetzung eines speziellen Milieus, und nicht auf den Schutz von Einzelpersonen wie beispielsweise Mietern ab. In die zivilrechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter kann mit diesem Instrument nicht eingegriffen werden. Vielmehr handelt es sich hier um ein Instrument aus dem Städtebaurecht.
Somit müssen besondere städtebauliche Gründe für den Erlass solch einer Verordnung vorliegen. Die vorhandene Struktur der Wohnbevölkerung, also eine ganz besondere Mischung in der Einwohnerstruktur, kann nur Anlass für den Erlass einer Milieuschutzverordnung sein, wenn dieses Milieu aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Hierbei geht es zum einen um die Bewertung der konkreten Sozialstruktur aus städtebaulicher Sicht und zum andern muss eine mögliche Verdrängung der Wohnbevölkerung städtebauliche Auswirkungen haben. Für jedes spezifische Gebiet müssen aber städtebauliche Gründe vorliegen, die für die konkrete Erhaltungssituation besonderes Gewicht haben. Hierunter sind alle sich aus der Verdrängung der Wohnbevölkerung ergebenen städtebaulichen Auswirkungen von Gewicht zu verstehen. Vage Befürchtungen allein reichen nicht aus, vielmehr müssen sich die nachteiligen Folgen mit der bei Prognoseentscheidungen erforderlichen Sicherheit abschätzen lassen. Wohnungs- oder mietenpolitische Ziele sind hiermit zumindest nicht unmittelbar umsetzbar. Vor dem Erlass einer Verordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist zu prüfen, ob die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind. Diese komplexen, mit einem hohen Aufwand verbundenen Untersuchungen, beziehen sich u. a. auf die Bevölkerungs- und Einkommensstruktur, den Bestand an modernisierungsnotwendigen Gebäuden, den Ausstattungsstandard der Wohnungen, der Wohnungsnachfrage, dem zu erwartenden Verdrängungspotenzial und die sich aus der Verdrängung bzw. der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen. Aufgrund dieser dezidierten Voraussetzungen wird das Instrument der Milieuschutzsatzung auch zukünftig nicht immer für jedes Gebiet einsetzbar sein.
Zur Erfassung des modernisierungsnotwendigen Gebäudebestands wären aufwändige Primäruntersuchungen durchzuführen. Neben dem hohen Untersuchungsaufwand zur Vorbereitung und Aufstellung erfordert auch die Umsetzung solch einer Verordnung personelle Voraussetzungen. Da die ehemalige halbe Stelle zur Bearbeitung von Erhaltungsverordnungen ersatzlos entfallen ist, ist eine systematische Untersuchung der Wohngebiete im Bezirk dem Bezirksamt derzeit nicht möglich. Der Bedarf an Gutachtermitteln kann nicht abgeschätzt werden.
Nach heutigem Kenntnisstand kann auch der notwendige Personalbedarf für die Erstellung, Beratung, Genehmigungspraxis und Kontrollen nicht vorab ermittelt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um eine personalintensive Tätigkeit. So sind im Bezirk Pankow, mit der sozialen Erhaltungsverordnung für 11 Gebiete, sechs Stellen vorhanden.
Erfahrungen im praktischen Vollzug in anderen Städten zeigen, dass der zeitgerechte Ausstattungsstandard von Mietwohnungen, wie z.B. Fahrstühle, immer genehmigt werden muss. Auch sind Mieterhöhungen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Erhaltungssatzungen nicht zu verhindern. Deswegen können die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse, die zum Wegfall preiswerten Wohnraums führen, durch das Instrument einer Milieuschutzsatzung oder Umwandlungsverordnung nur begrenzt aufgehalten werden.
Erfreulicherweise beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Instrument der Erhaltungssatzungen zu schärfen und hat entsprechende Initiativen angekündigt. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eventuelle Gutachten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“
„DS-Nr. 0718/4 Milieuschutzgebiete benennen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. November 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Gebiete im Bezirk zu benennen, für die aufgrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Im Rahmen der beauftragten Voruntersuchung, deren Ergebnis dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 24. Juni 2015 vorgestellt wurde, sind für die Regionen Brabanter Platz, Kaiserin-Augusta-Allee, Karl-August-Platz, Richard-Wagner-Straße, Spreestadt und Tegeler Weg Indizes ermittelt worden, die die weitere Untersuchung von Gebieten unter dem Aspekt der möglichen Identifizierung festzusetzender Milieuschutzgebiete zulassen. Diese Untersuchung wird durchgeführt und der zuständige Fachausschuss über das Ergebnis unterrichtet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“
„DS-Nr. 1220/4
Unterstützung bei der Umsetzung von Milieuschutz einfordern
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine finanzielle und personelle Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen ("Milieuschutz") in Charlottenburg-Wilmersdorf einzusetzen.“
„DS-Nr. 1381/4 Milieuschutz ermöglichen
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bestehende Möglichkeiten innerhalb der Flexibilisierung im Rahmen des Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bis 2016 dahingehend zu nutzen, dass der Abteilung Stadtentwicklung zur Verwirklichung von sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) gemäß BVV-Beschluss vom 18.6.2015 die erforderlichen zwei Stellen mit der Wertigkeit E 10 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugeordnet werden.
Der BVV ist bis zum 30.11.2015 zu berichten.“
Zu Frage 2:
Unsere Initiativen zum Milieuschutz können Sie den unter 1.) genannten Anträgen entnehmen.
Zu Frage 3:
Da für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten gemäß Bundesrecht strenge Kriterien gelten, die anhand eines umfassenden Gutachtens verifiziert werden müssen, müssen wir das Ergebnis des Gutachtens abwarten. Die benannten Gebiete sind bereits das Ergebnis einer gutachterlichen Voruntersuchung des Bezirks. Allerdings halten wir es für angebracht, nach erfolgter Schließung des Flughafens Tegel die Wohngebiete in Charlottenburg-Nord einer neuerlichen Evaluation zu unterziehen.
Zu Frage 4:
Da der Wohnraumdruck im gesamten Bezirk hoch ist, stehen viele Bereiche des Bezirks generell unter Druck. Nicht überall sind jedoch die für die Ausweisung eines Milieuschutzgebiets erforderlichen komplexen Sozialindikatoren gegeben, die das Bundesrecht vorschreibt. Eine Evaluation des Gesamt-Bezirks sollte jedoch in Abständen erfolgen.
Zu Frage 5:
Hierzu sind keine Daten bekannt.
Die PIRATEN-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sehen wir grundsätzlich positiv, gerade unter dem genannten Gesichtspunkt.
Zu Frage 2:
Die Fraktion der PIRATEN unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes.
Zu Frage 3:
Die Fraktion der PIRATEN würde es begrüßen, wenn der Leon-Jessel-Kiez ebenfalls einbezogen würde. Für Charlottenburg-Nord sollte die Einführung eines Milieuschutzes zumindest in Teilbereichen nochmals geprüft werden.
Zu Frage 4:
Angrenzende Kieze könnten den Milieuschutz ebenfalls anstreben.
Die SPD-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Sehr geehrter Herr Helmerichs,
zu Ihren Fragen zum Thema Milieuschutz darf ich Ihnen für die SPD-Fraktion, Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Was hält das Bezirksamt und was halten die in der BVV vertretenen Fraktionen/Parteien von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu beeinflussen?
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das Instrument, Gebiete als Milieuschutzgebiete auszuweisen, erst durch das Inkrafttreten der Umwandlungsverbotsverordnung richtig wirksam geworden. Nun ist es nicht mehr ein rein städtebauliches Instrument was Spekulanten abschreckt, sondern kann tatsächlich Mieter schützen. Von daher hält die SPD-Fraktion viel von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk. 2. Was hat das Bezirksamt bzw. was haben die in der BVV vertretenen Parteien unternommen, um das Entscheidungsverfahren zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk seit Mitte 2015 voranzutreiben? (Insbesondere interessiert uns der Bearbeitungsstand der nach der Durchführung der Voruntersuchung ins Auge gefassten Gebiete: Brabanter Platz, Kaiserin-Auguste-Allee, Karl -August-Platz, Richard-Wagner-Str., Spreestadt und Tegeler Weg).
Die SPD-Fraktion hat sich sowohl nach außen, durch Diskussion im Ausschuss, als auch intern intensiv mit dem Thema beschäftigt und es aktiv begleitet. Allerdings ist es uns wichtig, eine Ausweisung von Gebieten auch relativ rechtssicher zu machen. Was nützt eine Ausweisung, wenn sie kurze Zeit danach durch eine Klage und ein Gerichtsurteil gekippt wird, weil sie nicht fundiert und an bestimmten Kriterien orientiert gemacht wurde. Zum Bearbeitungsstand müsste das Bezirksamt Ihnen Informationen geben.
3. Zudem interessiert uns, welche weiteren Gebiete nach Auffassung des Bezirksamtes und der in der BVV vertretenen Parteien in den Milieuschutz einbezogen werden sollen?
Sobald die Ausweisung der Gebiete stattgefunden hat, sollten nach einer gewissen Zeit, die direkt angrenzenden Gebiete untersucht werden, ob eine negative Auswirkung auf diese erfolgt. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Gebiete untersucht werden, ob sie sich für die Ausweisung zu einem Milieuschutzgebiet eignen. 4. Welche Nebenwirkungen auf die Nachbargebiete sind nach Auffassung des Bezirksamtes und der in der BVV vertretenen Fraktionen zu erwarten, wenn einzelne Gebiete den Status des Milieuschutzes erhalten?
Allgemein könnte ein „Verdrängungseffekt“ von Spekulanten in die Gebiete rund um Milieuschutzgebiete vermutet werden. Dies muss aber im Einzelfall untersucht werden. Nicht jedes Gebiet weist auch eine Struktur auf, die für Spekulanten interessant ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, unter meiner Handynummer 01636343226 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
Die CDU-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Beantwortung zu Fragen 1 - 6: Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass eine Verdrängung von Mietern aus ihren angestammten Kiezen verhindert wird, ohne deswegen die Schaffung von Wohneigentum benachteiligen oder verteufeln zu wollen.
Ein Mittel dazu kann die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sein. In der Praxis hat dies allerdings nicht nur Vorteile, denn wo fängt eine Luxussanierung an und wo hört die zeitgemäße Ausstattung auf? Auch sollten alle Instrumente, die zu einer Verbesserung des Mieterschutzes führen, bezirksübergreifend koordiniert werden, um Verdrängungseffekte nicht zu provozieren. Einen "Wettbewerb" darf es nicht geben. Das Bezirksamt hat eine Studie zu möglichen Gebieten beauftragt. Die Ergebnisse sind sorgfältig auszuwerten und mit den Nachbarbezirken abzustimmen.
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