Drucksache - 1551/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen, beantwortet

1

 

1. Einwohnerfrage              Chris. Jo. Bäßler

              Zukunft der Kolonie Oeynhausen

 

  1. Hat das Bezirksamt das B-Planverfahren für die Sicherung der Teilfläche 2 als Dauerkleingärten bereits eingeleitet und bis wann ist mit dessen Abschluss zu rechnen?
     
  2. Hat die Groth-Gruppe zwischenzeitlich die Erteilung eines Bauvorbescheids beantragt und führt das Bezirksamt bereits aktiv Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Bäßler,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Bäßler teile ich Folgendes mit:

 

  1. Hat das Bezirksamt das B-Planverfahren für die Sicherung der Teilfläche 2 als Dauerkleingärten bereits eingeleitet und bis wann ist mit dessen Abschluss zu rechnen?

 

Nein.

 

  1.                                                                            Hat die Groth-Gruppe zwischenzeitlich die Erteilung eines Bauvorbescheids beantragt und führt das Bezirksamt bereits aktiv Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag?

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Hildegard Teschner

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erlassen oder beantragt?
     
  2. Gibt es seitens des Eigentümers / zukünftigen Bauherrn Überlegungen / Pläne zur verkehrsmäßigen Erschließung des zukünftigen Baufeldes Oeynhausen?
     
  3. Gibt es solche Überlegungen / Pläne seitens des Bezirksamts? Falls ja, wie soll die verkehrsmäßige Erschließung des zukünftigen Baufeldes Oeynhausen erfolgen?
     
  4. In der letzten oder einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung kündigte der Baustadtrat für das zukünftige Baugelände Oeynhausen ein sog. Workshop-Verfahren an. Wie wird sich ein solches Verfahren gestalten? Welche Ziele / Ergebnisse sollen mit einem solchen Verfahren erreicht werden? Wer wird an einem solchen Verfahren beteiligt? Wurde dieses Verfahren bereits in Gang gesetzt?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Teschner,

sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann

 

zu der Einwohneranfrage von Frau Teschner und Herrn Dr. Vonnemann teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erlassen oder beantragt?

 

Bisher liegt nur der Bauantrag der LORAC vor.

 

  1.                                                                            Gibt es seitens des Eigentümers / zukünftigen Bauherrn Überlegungen / Pläne zur verkehrsmäßigen Erschließung des zukünftigen Baufeldes Oeynhausen?

und

  1.                                                                            Gibt es solche Überlegungen / Pläne seitens des Bezirksamts? Falls ja, wie soll die verkehrsmäßige Erschließung des zukünftigen Baufeldes Oeynhausen erfolgen?

 

Die Erschließung des laut des Kompromisses vorgesehenen Baufeldes soll innerhalb der festgesetzten Straßenfluchtlinien erfolgen. Es ist eine äußere Ring- erschließung mit zwei Anbindungspunkten ausschließlich an die Forckenbeckstraße vorgesehen. Innerhalb des Gebietes sind als Querverbindung zwei Anliegerstraßen und ein Quartiersplatz geplant. Weitere Durchwegungen und Anbindungen in den Achsen der Kissinger- und Reichenhaller Straße sind nur für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen.

 

  1.                                                                            In der letzten oder einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung kündigte der Baustadtrat für das zukünftige Baugelände Oeynhausen ein sog. Workshop-Verfahren an. Wie wird sich ein solches Verfahren gestalten? Welche Ziele / Ergebnisse sollen mit einem solchen Verfahren erreicht werden? Wer wird an einem solchen Verfahren beteiligt? Wurde dieses Verfahren bereits in Gang gesetzt?

 

Ziel des Workshop-Verfahrens ist es, den vorliegenden Masterplan zu überarbeiten, um den hohen qualitativen und gestalterischen Ansprüchen der Wohnbebauung gerecht zu werden. Die Bearbeitung der Aufgabe erfolgt durch verschiedene Architekturbüros. Neben dem Eigentümer sind auch das Bezirksamt und Fraktionsvertretende beteiligt. Der erste vorbereitende Termin fand am 11. März statt. Da es bei diesem Termin in erster Linie um eine Information für die beteiligten Architekturbüros ging, waren die Fraktionsvertretenden hierbei noch nicht eingebunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Brigitte Bruch
Seesener Straße
 

  1. Ist dem Bezirk bewusst, dass die Bewohner der Seesener Straße seit Frühjahr 2013 mit dem Beginn der Baumaßnahmen für das Bauhaus nahezu ununterbrochen erheblichem Baulärm ausgesetzt sind, der sich mit weiteren Baumaßnahmen fortsetzten würde? Und wird diese Belastung als Problem erkannt?
     
  2. Die BVV hat auf ihrer Sitzung vom 23.04.2015 eine Veränderungssperre für den ehem. Güterbahnhof Halensee beschlossen, u. a., mit dem Hinweis, dass dort geplante Discounter geeignet sind, das Planungsziel, diesen Bereich langfristig für die Entwicklung kleingewerblicher. Nutzungsstrukturen vorzubehalten, verhindern.
    Vor diesem Hintergrund: wie gedenkt der Bezirk den Schutz des Einzelhandels in der Westfälischen Straße bei Genehmigung von Verkaufsflächen am Henriettenplatz zu gewährleisten?
     
  3. Lt. Baugenehmigung Seesener Straße 40-47ist die Fassadengestaltung mit dem Bauamt abzustimmen. In welcher Form wird das, insbesondere was die farbliche Gestaltung betrifft geschehen? (Stichwort: helle Farben)
     
  4. Lässt die Rodung auf dem ehemaligen Kleingartengelände Seesesner Straße Nord die Vermutung zu, dass bereits ein Bauvorbescheid ergangen ist?
     
  5. Welche Ausgleichsmaßnahmen, und vor allem wo, sind für die gefällten Bäume der Seesener Straße Süd vorgesehen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Bruch,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:

 

  1. Ist dem Bezirk bewusst, dass die Bewohner der Seesener Straße seit Frühjahr 2013 mit dem Beginn der Baumaßnahmen für das Bauhaus nahezu ununterbrochen erheblichem Baulärm ausgesetzt sind, der sich mit weiteren Baumaßnahmen fortsetzten würde? Und wird diese Belastung als Problem erkannt?

 

Gerade dieser Teil Halensees ist ja durch die Stadtautobahn und die S-Bahn schon ohne Baulärm stark durch Lärm beeinträchtigt. Dazu wird in den kommenden Jahren auch noch die Wiederinbetriebnahme des südlichen Bahninnenringes für zusätzlichen Lärm sorgen. Der kommende Baulärm stellt für die hier Wohnenden eine zusätzliche Belastung dar, umso wichtiger wird es sein, die jeweils einzuhaltenden Grenzwerte und Schutzzeiten genau zu beachten und gegebenenfalls durchzusetzen.

 

  1. Die BVV hat auf ihrer Sitzung vom 23.04.2015 eine Veränderungssperre für den ehem. Güterbahnhof Halensee beschlossen, u. a., mit dem Hinweis, dass dort geplante Discounter geeignet sind, das Planungsziel, diesen Bereich langfristig für die Entwicklung kleingewerblicher. Nutzungsstrukturen vorzubehalten, verhindern.
    Vor diesem Hintergrund: wie gedenkt der Bezirk den Schutz des Einzelhandels in der Westfälischen Straße bei Genehmigung von Verkaufsflächen am Henriettenplatz zu gewährleisten?

 

Mit seiner Lage am Henriettenplatz ist der Einzelhandelsstandort in das Nahversorgungszentrum integriert.

 

  1. Lt. Baugenehmigung Seesener Straße 40-47 ist die Fassadengestaltung mit dem Bauamt abzustimmen. In welcher Form wird das, insbesondere was die farbliche Gestaltung betrifft geschehen? (Stichwort: helle Farben)

 

Die Farbabstimmung wurde durchgeführt. Da der Abstand zwischen Bestandsbebauung und Neubauten die erforderlichen Abstandsflächen deutlich übertrifft, bestand kein Anlass, spezifische Helligkeitswerte zu fordern.

 

  1. Lässt die Rodung auf dem ehemaligen Kleingartengelände Seesener Straße Nord die Vermutung zu, dass bereits ein Bauvorbescheid ergangen ist?

 

Es ist noch kein Bauvorbescheid ergangen.

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen, und vor allem wo, sind für die gefällten Bäume der Seesener Straße Süd vorgesehen?

 

Im Rahmen der Neugestaltung des Gehweges an der westlichen Seesener Straße sind auch neue Standorte für Straßenbäume einzurichten. Für Standorte von Straßenbäumen, die wegen der einzurichtenden Grundstückszufahrten komplett entfallen müssen, wird in der unmittelbaren Umgebung Ersatz geschaffen. Auf dem Baugrundstück selbst werden nach Fertigstellung der Bauarbeiten 16 Säulen-Hainbuchen an der Bahnböschung gepflanzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte


 

4. Einwohnerfrage              Rudold Harthun
Verkehrsbelastung Seesener Straße

 

 

  1. Mit Schreiben vom 6.2.16 an alle Fraktionen -per Email- (incl. SPD-Fraktion, die den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung stellt), hatte ich u. a. an das versprochene Umweltgutachten für die Seesener Str. erinnert und eine spezielle Verkehrsanalyse für die Gesamtentwicklung inkl. Henriettenplatz mit geplanten Büro- und Gewerbeeinrichtungen erbeten.
    Könnte ich zu diesem Schreiben eine Antwort bekommen?
     
  2. Wie stellt sich das Stadtentwicklungsamt die Bewältigung des Dienstleistungs- und Lieferverkehrs in der Seesener Str. bis zur Sackgasse am Henriettenplatz vor, wenn am Henriettenplatz geplante Einzelhandelsgeschäfte kleiner und größerer Art beliefert werden müssen und die Kehre der Sackgasse keine Wendemöglichkeit für große LKWs zulässt?
     
  3. Wie kann verhindert werden, dass die Anwohner der Seesener Str. Nord und natürlich auch Not-Fahrzeuge in ihren An- und Abfahrten nicht behindert werden (etwa durch LKW-Stau) und u. U. an ihrer Abfahrt zur Hauptverkehrsstraße. gehindert werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:

 

  1. Mit Schreiben vom 6.2.16 an alle Fraktionen -per Email- (incl. SPD-Fraktion, die den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung stellt), hatte ich u. a. an das versprochene Umweltgutachten für die Seesener Str. erinnert und eine spezielle Verkehrsanalyse für die Gesamtentwicklung inkl. Henriettenplatz mit geplanten Büro- und Gewerbeeinrichtungen erbeten. Könnte ich zu diesem Schreiben eine Antwort bekommen?

 

Die Frage richtet sich an die Fraktionen und nicht an das Bezirksamt.

 

  1. Wie stellt sich das Stadtentwicklungsamt die Bewältigung des Dienstleistungs- und Lieferverkehrs in der Seesener Str. bis zur Sackgasse am Henriettenplatz vor, wenn am Henriettenplatz geplante Einzelhandelsgeschäfte kleiner und größerer Art beliefert werden müssen und die Kehre der Sackgasse keine Wendemöglichkeit für große LKWs zulässt?

Und

 

  1. Wie kann verhindert werden, dass die Anwohner der Seesener Str. Nord und natürlich auch Not-Fahrzeuge in ihren An- und Abfahrten nicht behindert werden (etwa durch LKW-Stau) und u. U. an ihrer Abfahrt zur Hauptverkehrsstraße gehindert werden?

 

Diese Fragen sind erst anhand eines konkreten Entwurfes im Rahmen der Antragsbearbeitung zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte


 

5. Einwohnerfrage              Felix Maximilian Recke

              Fehlerhafte Mahnbescheide

 

  1. Den Freien Demokraten Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zugetragen, dass seit Februar 2016 bezirksweit fehlerhafte Mahnbescheide versandt wurden. So erhielten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Mahnungen für erhaltene Leistungen, die sie jedoch bereits an den Bezirkskassen bei ihren Terminen beglichen hatten. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass solche Mahnungen ergingen?
     
  2. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Betroffenen rechtzeitig über den Fehler informiert werden?
     
  3. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass solche Fehler nicht wiederholt werden?
     
  4. Wie erklärt sich zudem das Bezirksamt, dass auf den fehlerhaften Mahnbescheiden eine falsche Telefonnummer abgedruckt war? Die Telefonnummer auf den Bescheiden führte zur bezirklichen Wahlleitung.

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1. – 3.

Die genannte Mahnung steht im Zusammenhang mit der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen. Diese werden mit dem Programm ‚CEVAP‘ bearbeitet, das noch aus der Zeit vor 2004, also der Zuständigkeit bei der Polizei stammt. Seinerzeit war der Regelfall der Beantragung das schriftliche Verfahren und die persönlich Abholung eine Ausnahme. Folglich muss bei der Dateneingabe im Bürgeramt bei Barzahlung ein Häkchen im Programm gesetzt werden. Wird das einmal vergessen, so werden die Daten an ProFiskal (Haushaltsprogramm des Landes Berlin) migriert und dort eine Sollstellung generiert. Geht dann bis zum Fälligkeitstag keine Zahlung ein, so wird aus ProFiskal automatisch eine Mahnung verschickt, obwohl die Gebühr bereits vor Ort entrichtet wurde.

 

Es handelt sich um wenige Einzelfälle, die auf ein Versehen bei der Sachbearbeitung im Bürgeramt zurück zu führen sind, sofern es sich nicht um tatsächlich echte Mahnungen wegen Überschreitens der Zahlungsfrist handelt. Das Vorkommen im Monat dieser „falschen“ Mahnungen beläuft sich auf circa 3 Fälle.

 

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger melden sich dann und weisen auf das Versehen hin, was dazu führt, dass die Sollstellungen gelöscht werden und natürlich eine förmliche Entschuldigung gegenüber den fälschlicher Weise Gemahnten ausgesprochen wird.

Bei den derzeitigen Planungen hinsichtlich eines Nachfolgeprogramms für ‚CEVAP‘ ist das Problem bereits angesprochen und soll dann mit der neuen Software gelöst werden.

 

Zu 4.

Die auf den Mahnungen für Rückfragen angegebene Rufnummmer ist nicht falsch. Richtig ist, dass unter der Rufnummer auch die Leitung des Wahlamtes firmiert; allerdings sind dieser Stelle lt. Geschäftsverteilungsplan aber auch noch weitere Aufgaben zugeordnet, wie u.a. die Wahrnehmung von Haushaltsangelegenheiten innerhalb des Amtes für Bürgerdienste.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Öffentliches Gedenken in der Verantwortung des

              Bezirksamtes

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Pflege der bezirkseigenen Gedenktafeln

Wie viele Gedenktafeln stehen im Eigentum des Bezirkes und wie werden sie und ihre unmittelbare Umgebung gepflegt?

 

2. Ehrung an den bezirkseigenen Gedenktafeln

Wie viele von ihnen erfahren eine Ehrung z.B. durch vom Bezirksamt niedergelegte Blumen?

 

3. Gedenktafel für ermordete Deserteure

Von der am 24.04.15 eingeweihten Gedenktafel für ermordete Deserteure an der Kreuzung Berliner/Uhlandstraße sagte der Bezirksbürgermeister in seinem persönlich vorgetragenen Grußwort des Bezirks, dass sie „einen besonderen Platz in der Reihe der Gedenkorte und Gedenktafeln in Charlottenburg-Wilmersdorf einnehmen" werde. Dass diese Gedenktafel die Menschen anspricht, wird in der Praxis deutlich, da wiederholt Bürger, darunter auch Jugendliche, Blumen und Kerzen an ihr niederlegen. Leider ist ihr Umfeld stark verschmutzt. Da das Bezirksamt außerdem wiederholt betont hat, dass ihm die Wahrung der Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus am Herzen liegt, frage ich:

 

Hat das Bezirksamt vor, auch hier gelegentlich einmal säubern zu lassen und z.B. am Jahrestag der Einweihung eine Ehrung vorzunehmen?

 

4. Gedenken für Zwangsarbeiter

Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 jedoch gab die BVV, im Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“. Nachdem die folgende Frage weder im Januar noch Februar 2016 beantwortet wurde, frage ich erneut:

 

Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das hiermit beauftragte Bezirksamt seitdem in den vergangenen fünf Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

 

5. Gedenken an Zwangsarbeiter ist „wichtig“ und „überfällig“

Am 16.11.2015 teilte mir das BA mit, das Gedenken an die Zwangsarbeiter sei „wichtig“ und „überfällig“. Am 16.02.2016 beschloss die Gedenktafelkommission einen Prüfauftrag bei der Wehrmachtsauskunftsstelle (WASt), um zu klären, ob Wilhelmsaue 40 wirklich der Ort des Zwangsarbeitslagers des BA Wilmersdorf war; der Auftrag ging an das Bezirksamt. Bis heute (8.3.2016) ist bei der WASt keine Anfrage des BA eingegangen:

 

Wie wichtig ist dem BA die Erinnerung an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger, mit der Folge, dass die Anfrage nunmehr wann gestellt wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Pflege der bezirkseigenen Gedenktafeln

Wie viele Gedenktafeln stehen im Eigentum des Bezirkes und wie werden sie und ihre unmittelbare Umgebung gepflegt?

 

Die im Bezirk befindlichen Gedenktafeln sind auf der Homepage des Bezirksamtes aufgelistet. (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/geschichte/gedenktafeln/)

 

Die Pflege der Umgebung von Gedenktafeln wird entsprechend der jeweils für sie geltenden Einteilung der Reinigungs- bzw. Pflegeklassen vorgenommen. Eine gesonderte Reinigung oder Pflege ist in dieser Systematik für Straßen oder Grünanlagen, in denen sich entsprechende Tafeln befinden, nicht vorgesehen. Anlassbezogen erfolgt gegebenenfalls trotzdem ein zusätzlicher Reinigungs- oder Pflegegang. Ebenfalls werden die bezirklichen Gedenktafeln bei besonderer Verschmutzung (Graffiti o.ä.) gereinigt.

 

2. Ehrung an den bezirkseigenen Gedenktafeln

Wie viele von ihnen erfahren eine Ehrung z.B. durch vom Bezirksamt niedergelegte Blumen?

 

3. Gedenktafel für ermordete Deserteure

Von der am 24.04.15 eingeweihten Gedenktafel für ermordete Deserteure an der Kreuzung Berliner/Uhlandstraße sagte der Bezirksbürgermeister in seinem persönlich vorgetragenen Grußwort des Bezirks, dass sie „einen besonderen Platz in der Reihe der Gedenkorte und Gedenktafeln in Charlottenburg-Wilmersdorf einnehmen" werde. Dass diese Gedenktafel die Menschen anspricht, wird in der Praxis deutlich, da wiederholt Bürger, darunter auch Jugendliche, Blumen und Kerzen an ihr nieder-

 

legen. Leider ist ihr Umfeld stark verschmutzt. Da das Bezirksamt außerdem wiederholt betont hat, dass ihm die Wahrung der Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus am Herzen liegt, frage ich:

 

Hat das Bezirksamt vor, auch hier gelegentlich einmal säubern zu lassen und z.B. am Jahrestag der Einweihung eine Ehrung vorzunehmen?

 

Zu 2. und 3.)

 

Das Bezirksamt würdigt im Gedenken an die Vergangenheit nicht jede einzelne Gedenktafel im Bezirk. Vielmehr wird den einzelnen Jahrestagen bestimmter Personen oder Ereignissen in Form von aktiven oder stillen Gedenken mittels Kranzniederlegungen des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung gedacht. Wie bereits unter 1. Erläutert, werden dann anlassbezogene zusätzliche Reinigungs- und Pflegegänge veranlasst.

 

  • 04. Januar – Todestag von Leon Jessel (Friedhof Berliner Str. 81)
  • 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Steinplatz)
  • 18. März – Gedenken an die Märzgefallenen (Feuerwache Gasteiner Str.)
  • 25. April – ANZAC-Day (Britischer Soldatenfriedhof Heerstraße)
  • 14. Mai – Geburts- und Todestag Magnus Hirschfeldt (Otto-Suhr-Allee 100)
  • 17. Juni – Gedenken an Arbeiteraufstand in der DDR (Steinplatz)
  • 20. Juli – Gedenken Stauffenberg-Attentat (Steinplatz + Gedenkstätte Plötzensee)
  • 06. August – Tag der Heimat (Heimatvertriebenendenkmal Theodor-Heuss-Platz)
  • 13. August – Gedenken Mauerbau (Steinplatz)
  • 08. Oktober – Tag der 1. Deportation von Berliner Juden (Mahnmal Gleis 17)
  • 09. November – Reichspogromnacht (Kranz am Steinplatz sowie 5 Gestecke Bhf. Grunewald, Prinzregentenstr.69-70, Markgraf-Albrecht-Str. 11-12, Behaimstr. 11, Franzensbader Str. 7-8)
  • Volkstrauertag – zwei Tage vor erstem Adventssonntag (Rathaus Charlottenburg + Gedenkstätte Plötzensee)
  • November – Gedenken an Mete Eksi, Termin in Abstimmung mit GEW (Adenauerplatz)

 

4. Gedenken für Zwangsarbeiter

Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 jedoch gab die BVV, im Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“. Nachdem die folgende Frage weder im Januar noch Februar 2016 beantwortet wurde, frage ich erneut:

 

Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das hiermit beauftragte Bezirksamt seitdem in den vergangenen fünf Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

 

5. Gedenken an Zwangsarbeiter ist „wichtig“ und „überfällig“

Am 16.11.2015 teilte mir das BA mit, das Gedenken an die Zwangsarbeiter sei „wichtig“ und „überfällig“. Am 16.02.2016 beschloss die Gedenktafelkommission einen Prüfauftrag bei der Wehrmachtsauskunftsstelle (WASt), um zu klären, ob Wilhelmsaue 40 wirklich der Ort des Zwangsarbeitslagers des BA Wilmersdorf war; der Auftrag ging an das Bezirksamt. Bis heute (8.3.2016) ist bei der WASt keine Anfrage des BA eingegangen:

 

Wie wichtig ist dem BA die Erinnerung an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger, mit der Folge, dass die Anfrage nunmehr wann gestellt wird?

 

Zu 4. und 5.

Wie bereits in der letzten Anfrage zu diesem Thema mitgeteilt, beschäftigt sich das Bezirksamt mit der Thematik Zwangsarbeitslager und wird zu gegebener Zeit Auskunft über den jeweiligen Sachstand geben.

 

Eine Anfrage bei der WASt wurde seitens des Fachbereichs Kultur gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Demokratie in Bewegung, Stillstand oder im Rückwärts

              gang?

              (schriftliche Beantwortung)
 

  1. In dieser Legislaturperiode wurde die Gedenktafelkommission öffentlich gestellt, welche Hindernisse gibt es, um dies nicht generell für sämtliche Kommissionen Beiräte nachfolgen zu lassen?

 

  1. Wie kann es sein, dass fraktionslosen Verordneten in den Ausschüssen das Stimmrecht vorenthalten wird, dies aber nicht für die von den Parteien entsandte Bürgerdeputierte gilt?

 

  1. Welcher Logik entstammt die Tatsache, dass Bürgerdeputierte von den Parteien berufen werden, statt von der Bürgergesellschaft selbst ?(beispielsweise von den im Bezirk aufgeführten Trägern)

 

  1. Mit welcher Begründung lehnt bis dato (d. h. seit einem Jahr) es der Bürgermeister ab, die Öffentlichkeit über die krankheitsbedingte Vakanz der Leitung der Abteilung für Jugend, Familie, Schule, Sport, Umwelt  und seitdem erfolgten Neuverteilung der Aufgaben zu unterrichten ?

 

  1. Die BVV beschließt:
    Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk es sinnvoll und möglich erscheint, Anwohnerbeiräte einzurichten, die regelmäßig vom jeweiligen Betreiber und dem Bezirksamt unterrichtet werden. Die Beiräte sollen ausschließlich aus Anwohnern im näheren Umfeld bestehen.
    Wie stellt sich das BA die Zusammensetzung und das verfahren der Organisation vor?

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

zu Ihrer o.g. Einwohnerfrage nehme ich als Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung wie folgt Stellung:

 

  1. In dieser Legislaturperiode wurde die Gedenktafelkommission öffentlich gestellt, welche Hindernisse gibt es, um dies nicht generell für sämtliche Kommissionen Beiräte nachfolgen zu lassen?

 

Der überwiegende Teil der Kommissionen und Beiräte ist den jeweiligen Leitungen der Abteilungen – somit den Bezirksamtsmitgliedern – zugeordnet bzw. unterstellt. Die Entscheidungshoheit über die Herstellung der Öffentlichkeit liegt daher im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bezirksamtsmitglieder.

 

  1. Wie kann es sein, dass fraktionslosen Verordneten in den Ausschüssen das Stimmrecht vorenthalten wird, dies aber nicht für die von den Parteien entsandte Bürgerdeputierte gilt?

 

  1. Welcher Logik entstammt die Tatsache, dass Bürgerdeputierte von den Parteien berufen werden, statt von der Bürgergesellschaft selbst ?(beispielsweise von den im Bezirk aufgeführten Trägern)

 

Zu 2. und 3.:

 

Die Geschäftsordnung der BVV hält sich hierbei an die gesetzlich vorgegebenen Regelungen. In § 9 Abs. 6 Bezirksverwaltungsgesetz ist geregelt, dass fraktionslose Bezirksverordnete zwar an mindestens einem Ausschuss teilnehmen können, mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch nicht mit einem Stimmrecht. Gem. § 20 Bezirksverwaltungsgesetz ist die stimmberechtigte Teilnahme von Bürgerdeputierten in den Ausschüssen vorgesehen (vgl. hierzu auch Art. 73 Abs. 2 Verfassung von Berlin). Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der Fraktionen von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. 

 

  1. Mit welcher Begründung lehnt bis dato (d. h. seit einem Jahr) es der Bürgermeister ab, die Öffentlichkeit über die krankheitsbedingte Vakanz der Leitung der Abteilung für Jugend, Familie, Schule, Sport, Umwelt  und seitdem erfolgten Neuverteilung der Aufgaben zu unterrichten ?

 

Das Bezirksamt teilte hierzu Folgendes mit:

 

Wie bereits in der schriftlichen Beantwortung der Einwohneranfrage des Fragestellers aus der BVV-Sitzung am 18.02.2016 erläutert, sind weitergehende öffentliche Äußerungen in Einzelpersonalangelegenheiten rechtlich nicht zulässig. Die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes ist durch die Vertretungsregelung innerhalb des Bezirksamtes sichergestellt, die in den öffentlichen Sitzungen der entsprechenden Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung wie auch gegenüber der Presse auf Nachfrage vermittelt wurde.

 

  1. Die BVV beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk es sinnvoll und möglich erscheint, Anwohnerbeiräte einzurichten, die regelmäßig vom jeweiligen Betreiber und dem Bezirksamt unterrichtet werden. Die Beiräte sollen ausschließlich aus Anwohnern im näheren Umfeld bestehen. Wie stellt sich das BA die Zusammensetzung und das verfahren der Organisation vor?

 

Das Bezirksamt teilte hierzu Folgendes mit:

 

Der zitierte Beschluss wurde in der BVV unter der Drucksache Nummer 1437/4 am 18.2.2016 beschlossen. Das Bezirksamt wurde aufgefordert bis zum 31. März gegenüber der BVV zu berichten. Die Überlegungen zur Ausgestaltung der Anwohnerbeiräte, ihrer Zusammensetzung und dem Verfahren ihrer Organisation ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist ein vorgezogener Bericht nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Judith Stückler

 


 

 
 

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