Drucksache - 1502/4  

 
 
Betreff: Ist Kommunikation rechtswidrig oder nur recht widrig?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Röder/Schmitt-Schmelz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung GA

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Aus welchem Grund verweigert Frau Bezirksstadträtin König Gespräche mit Trägern der Jugendhilfe darüber, unter welchen Voraussetzungen diese ihre Räumlichkeiten als Notunterkünfte (für eine Nacht) Flüchtlingen zur Verfügung stellen dürfen?

 

  1. Hat vor diesem Hintergrund die politische Wahlbeamtin jetzt auch die Zuständigkeit für die SE Immobilien über den Jahreswechsel „ per Ansage“ abgegeben wie die Zuständigkeit für die Abteilung Jugend?

 

  1. Wie bewertet Frau Bezirksstadträtin König ihre Art der Kommunikation gegenüber

 

a)     Ehrenamtlichen, die immer noch einen Weg suchen, frierenden Menschen kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu geben,
 

b)     den drei anderen Mitgliedern des „ Kollegialorgans“  Bezirksamt, die mit Jahreswechsel jetzt die Verantwortung für eine weitere Abteilung (Abteilung Jugend) tragen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

Zu 1 – 3 :

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass den Betreibern des JC Schlossstraße offensichtlich nur sehr einseitig an Kommunikation gelegen war, da keinerlei Vorab-Information oder Absprache mit dem Bezirksamt darüber erfolgte, ob und ggf. wie Unterstützung für Flüchtlinge sinnvoll hätte geleistet werden können. Vielmehr ist dem Bezirksamt die vertragswidrige und gefahrenträchtige Nutzung des Jugendclubs nur zufällig bekannt geworden. Dabei hat es sich also keineswegs – wie die Fragestellung impliziert – um eine einzelne Nacht gehandelt.

 

In Wahrnehmung seiner Verantwortung und Pflichten sowohl als Eigentümer der Liegenschaft als auch als Vertragspartner für die Nutzung derselben hat das Bezirksamt daraufhin umgehend reagiert und die Nutzung des Jugendclubs Schlossstraße als Übernach-

 

tungsquartier für Dritte untersagt. Dies ist auch mit Blick auf (haftungs-)rechtliche Konsequenzen zum Schutz der Betreiber und der Ehrenamtlichen erfolgt.

 

Die Nutzungsuntersagung ist sowohl mündlich als auch am 2.11.2015 schriftlich erfolgt.

In dem genannten Schreiben sind den Vertragspartnern die Gründe für die Untersagung erläutert worden. Gleichzeitig wurde den Ehrenamtlichen dafür gedankt, dass sie sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren wollen. Damit einhergehend wurde aber angeregt, die Hilfe in geeigneterer Form zu leisten und dabei auf entsprechende Aktivitäten des Bezirksamtes verwiesen.

 

Das Bezirksamt wurde bereits in der Sitzung vom 22.10.15 über die Übernachtungs-angebote für Flüchtlinge im Jugendclub Schlossstraße informiert. Dabei wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass dies nicht möglich sei und so auch den Betreibern des Jugendclubs mitgeteilt werden würde.

 

Bereits vor dem Schreiben vom 2.11.2015 hatte es telefonischen Kontakt zu den Ehrenamtlichen mit entsprechenden Hinweisen gegeben.

 

Mit Datum vom 3.12.2015 erklärte das Bezirksamt den Betreibern nochmals per Mail, warum auch die Beschlüsse der BVV und des JHA hier keine andere Haltung zuließen.

 

Den Betreibern hätte es jederzeit frei gestanden, bei Zweifeln an den inhaltlichen Aussagen z. B. den für die Bauaufsicht zuständigen und ihnen nahestehenden Stadtrat  hinsichtlich bau- und brandschutzrechtlicher Auflagen zu befragen.

 

Die Betreiber des Jugendclubs Schlossstrasse zogen es leider vor, sich ausschließlich öffentlich in der Frühjahrsausgabe des Kiezblattes Klausener Platzes sehr einseitig ihr Unverständnis zu äußern anstatt die berechtigten Gründe des Bezirksamtes auch nur darzustellen. Auch ansonsten haben sie eher versucht, mit öffentlichkeits-wirksamen Maßnahmen eine Meinungsänderung zu bewirken, als sich mit den angesprochenen Gründen sachlich-inhaltlich auseinanderzusetzen.

 

Wer also hier Kommunikation für recht widrig hält, mag dahingestellt bleiben.

 

Das Bezirksamt jedenfalls hat sich im Rahmen der durch die lang andauernde Vertretungssituation äußerst begrenzten zeitlichen Ressourcen bemüht, seine Entscheidung klar und nachvollziehbar rechtzeitig deutlich zu machen, um Schaden von allen Betroffenen abzuwenden.

 

Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass im Bezirksamt niemand „per Ansage über den Jahreswechsel eine Zuständigkeit abgegeben hat“. Vielmehr sind 9! Monate Vertretung des Jugendbereiches eine absolut ausreichende Wahrnehmung von Verantwortung. Vertretungsregelungen sind i. d. R. auf Zeit und nicht auf Dauer angelegt. Wenn also eine Vertretung erkennbar über mehr als ein Jahr andauert, so ist das Bezirksamt als Kollegialorgan in toto gefragt, nicht nur ein einzelnes Mitglied.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dagmar König

 


 

 
 

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