Drucksache - 1463/4  

 
 
Betreff: Theater Coupe barrierefrei!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten / Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
16.12.2015 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.01.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass der Weg zum Theater Coupe im Dienstgebäude Hohenzollerndamm 177 mit Informationen zum barrierefreien Zugang - auch im Gebäude - ausgeschildert wird.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert dafür zu sorgen, dass zu den Aufführungs- und Probezeiten dieser auch durchgängig zur Verfügung steht (Fahrstühle, Flurtüren etc.).

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Zunächst sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich beim Hohenzollerndamm 174-177 um ein Dienstgebäude handelt, dass montags bis freitags in der Zeit von 6 – 20 Uhr barrierefrei über den Aufzug Brienner Straße / Mansfelder Straße zugänglich ist.

 

Für die Zugänglichkeit nach 20:00 Uhr in das Dienstgebäude wurden seit dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden im Januar 2016 verschiedene bauliche Varianten geprüft, um behinderten Personen einen eigenständigen Zugang zum Theater zu ermöglichen, gleichzeitig aber die Sicherheit des Bereichs des Bürgeramtes sowie den Schutz aller dienstlicher Einrichtungen und Technik zu gewährleisten.

 

 

  1. Barrierefreier Umbau des Haupt-Eingangsbereichs Hohenzollerndamm 174-177 (1. OG über Julius-Morgenroth-Platz)

 

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Rampe mit mehr als 3% Steigung auf Julius-Morgenroth-Platz, mehrere Stufen außerhalb und innerhalb des Eingangsbereichs, die baulich nicht barrierefrei umgestaltet werden können) ist eine Ertüchtigung nicht möglich.

 

 

  1. Barrierefreier Umbau des Neben-Eingangs Hohenzollerndamm 174-177 (EG links vom Haupteingang)

 

Eine Ertüchtigung ist zum einen aus Gründen der Sicherheit der Dienstbereiche im EG und zum Anderen aus baufachlichen Gründen im 1.OG nicht möglich, da die 2-flügelige Flurtür im 1.OG nicht selbstöffnend (Feststellanlage und Automatik) umgebaut werden kann (die erforderliche Fluchtwegbreite im Flur wäre nicht mehr gegeben). Auch der Umbau der erforderlichen Brandschutztür ist nicht möglich.

 

 

  1. Barrierefreier Umbau des Neben-Eingangs Hohenzollerndamm 174-177 (EG rechts vom Haupteingang)

 

Eine Ertüchtigung ist aus baufachlichen Gründen nicht möglich, da der Einbau einer breiteren Tür nicht möglich ist und der dahinter liegende Flurbereich durch den - im Übrigen ungesicherten Zugang zum Keller – nicht die erforderliche Breite aufweist.

 

 

  1. Barrierefreier Umbau des Eingangs Hohenzollerndamm 177 (ehem. gelbe Tür)

 

Nach Rücksprache mit dem FB Tiefbau ist ein Ausgleich des Höhenunterschiedes (ca. 15 cm hohe Treppenstufe) im Bereich des Geh- und Radweges nicht möglich. Darüber hinaus hat die im Inneren des Gebäudes bereits vorhandene Rampe ein zu starkes Gefälle, das nicht verringerbar ist, da die Rampe dann die Verkehrswege blockieren würde.

 

 

  1. Umbau der Aufzuganlage im Treppenhaus

 

Die 3 nebeneinander liegenden Aufzüge der Aufzuganlage im zentralen Treppenhaus haben lediglich eine Breite von 85 cm, dies entspricht nicht den Vorgaben für eine behindertengerechte Breite und könnte nur von einigen Modellen genutzt werden. Umbauten wären nur mit einem extrem hohen finanziellen Aufwand leistbar. Sie würden aber auch nicht sinnvoll sein, da durch die unter 1-3 geschilderten Probleme keine Zugänglichkeit im Erdgeschoss hergestellt werden könnte. Ebenso bliebe als Problem bestehen, dass mit der notwendigen Öffnung des zentralen Treppenhauses ein erhebliches Sicherheitsproblem entstünde. Die Türen von den Fluren in das Treppenhaus hinein dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verschlossen werden, da das Treppenhaus ein Fluchtweg ist.

 

 

In den derzeitigen Nutzungsverträgen des Theaters (zwischen dem Fachbereich Kultur mit dem jeweiligen Veranstalter) als auch im ausgehändigten Schlüsselübergabeprotokoll befindet sich bereits ein Hinweis, dass das Dienstgebäude außerhalb der üblichen Dienstzeiten nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur in einem eingeschränkten Maße barrierefrei zugänglich ist.

 

 

Somit verbleibt es bei der geübten Praxis, dass mobilitätseingeschränkten Personen bei der Anmeldung beim Veranstalter auf die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs hinweisen müssen. Die Betroffenen werden dann von dem Veranstalter am Eingang Brienner / Mansfelder Straße in Empfang genommen und über den dortigen behindertengerechten Fahrstuhl durch den Bürgeramtsbereich barrierefrei zum Theater geleitet. Die Veranstalter erhalten hierfür einen Schlüssel für die Verbindungstüren im Gebäude und sind verpflichtet die Türen ordnungsgemäß wieder zu verschließen. Gleichzeitig haften sie für Verlust oder etwaige Schäden.

 

Der Nutzungsvertrag des Theaters Coupé als auch das Schlüsselübergabeprotokoll enthalten nunmehr folgende Formulierung:

 

Bitte beachten Sie, dass das Dienstgebäude außerhalb der üblichen Dienstzeiten nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur in eingeschränktem Me barrierefrei zu benutzen ist (Hinweis für Rollstuhlfahrer/-innen: Der Aufzug Eingang Brienner/ Mansfelder Straße, der wochentags nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den barrierefreien Zugang zum Theater ermöglicht, ist dann nur mit Assistenz zu benutzen). Bitte weisen Sie in Ihren Veranstaltungsankündigungen darauf hin und stellen Sie die notwendige Assistenz vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung sicher.“

 

Ein entsprechender Hinweis für die mobilitätseingeschränkten Theaternutzer/innen ist auf der bezirklichen Internetseite des Bezirksamtes aufgenommen.

 

Hinweis für interessierte, mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer:

Das Dienstgebäude ist außerhalb der üblichen Dienstzeiten nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur in einem eingeschränkten Maße barrierefrei zugänglich ist. Sie benötigen hierfür die Assistenz des Veranstalters, bitte kontaktieren Sie diesen vorab für einen barrierefreien Zugang.“

 

Abschließend sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass ein Theater in einem Bürogebäude sicherlich etwas Ungewöhnliches ist und es sich um ein zusätzliches kulturförderndes Angebot an freie Gruppen der Kulturszene handelt, die auf keinen eigenen Aufführungsort zurückgreifen können. Das Bezirksamt ist sehr froh, dass es trotz der drängenden – durch  die Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf entstandenen – Raumnot gelungen ist, diesen Theaterstandort zu erhalten. Hier die gleichen Maßstäbe anzulegen wie an ein normales Theater ist nicht zielführend.

 

Das Bezirksamt kann aufgrund der vorangegangenen Schilderung das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung nur eingeschränkt umsetzen und bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen