Drucksache - 1461/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die vom Bezirk beauftragten Schädlingsbekämpfung auf biozidfreie und umweltfreundliche Formen umgestellt werden kann. Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die gesetzliche Grundlage für die Schädlingsbekämpfung im Land Berlin ist die Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 16. August 2011. Dort wird im §4 „Bekämpfungsmittel und –verfahren“ geregelt, welche Mittel und Verfahren zur Anwendung durch eine Fachkraft zur Anwendung kommen dürfen. Hierbei wird auf die zuständige Bundesoberbehörde Bezug genommen, welche die Mittel und Verfahren im Bundesgesundheitsblatt bekannt macht. In dem oben angeführten Bundesgesundheitsblatt (erschienen 8/2008) wurden im Artikel „Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach §18 Infektionsschutzgesetz“ die zugelassenen Mittel und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung aufgelistet. Alternative Verfahren wie z.B. Lebend- oder Schlagfallen sind dort nicht aufgeführt und dürfen somit nicht in öffentlichen Bereichen zur Anwendung kommen. Unabhängig davon wäre die erfolgreiche Bekämpfung von Rattenpopulationen mit Alternativverfahren pragmatisch nicht möglich, da mit den Lebend- und Schlagfallen eine tägliche Kontrolle der Fallen verbunden ist, die sich, gemessen an den Populationsgrößen der Ratten in der Stadt, personell nicht bewerkstelligen ließe.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann Stellv. Bezirksbürgermeister
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