Drucksache - 1461/4  

 
 
Betreff: Schädlingsbekämpfung ohne Gift
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
26.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
28.01.2016 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die vom Bezirk beauftragten Schädlingsbekämpfung auf biozidfreie und umweltfreundliche Formen umgestellt werden kann.

Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die gesetzliche Grundlage für die Schädlingsbekämpfung im Land Berlin ist die Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 16. August 2011. Dort wird im §4 „Bekämpfungsmittel und –verfahren“ geregelt, welche Mittel und Verfahren zur Anwendung durch eine Fachkraft zur Anwendung kommen dürfen. Hierbei wird auf die zuständige Bundesoberbehörde Bezug genommen, welche die Mittel und Verfahren im Bundesgesundheitsblatt bekannt macht.

In dem oben angeführten Bundesgesundheitsblatt (erschienen 8/2008) wurden im Artikel  „Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach §18 Infektionsschutzgesetz“  die zugelassenen Mittel und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung aufgelistet. Alternative Verfahren wie z.B. Lebend- oder Schlagfallen sind dort nicht aufgeführt und dürfen somit nicht in öffentlichen Bereichen zur Anwendung kommen.

Unabhängig davon wäre die erfolgreiche Bekämpfung von Rattenpopulationen mit Alternativverfahren pragmatisch nicht möglich, da mit den Lebend- und Schlagfallen eine tägliche Kontrolle der Fallen verbunden ist, die sich, gemessen an den Populationsgrößen der Ratten  in der Stadt, personell nicht bewerkstelligen ließe.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Carsten Engelmann

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                      

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen