Drucksache - 1442/4  

 
 
Betreff: Standort Notaufnahmeeinrichtung Fehrbelliner Platz bis März 2017 sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoß-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
26.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.12.2015 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich aktiv beim Senat allgemein und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) im Besonderen dafür einzusetzen, dass die sogenannte „Notaufnahmeeinrichtung Fehrbelliner Platz“ – unter vertraglicher Leitung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) – zumindest bis März 2017 betrieben werden kann.


Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen der BVV schriftlich bei den zuständigen Stellen vorgetragen und mit Schreiben vom 27.06.2016 vom Staatssekretär Dirk Gerstle von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales folgende Antwort erhalten:

 

„Die derzeitige Planung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales sieht eine Weiternutzung der vorgenannten Notunterkunft mindestens noch für das Jahr 2017 vor.“

 

In diesem Zusammenhang möchte das Bezirksamt noch mitteilen, dass es zwischen dem ASB und dem LAGeSo speziell im Blick auf das Rathaus Wilmersdorf Unklarheiten, Missverständnisse und Abrechnungsmängel gegeben hat, über die auch öffentlich in der Presse zu lesen war (z.B. Tagesspiegel vom 17.5.2016). Aus den Gesprächen mit der Heimleitung hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen beiden Partnern immer noch nicht eindeutig vertraglich fixiert sind. Der ASB selbst hat einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt um erhobene Vorwürfe zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Bezirksamt bisher nicht bekannt.

 

Gleichzeitig bemüht sich das LAGeSo um eine generelle Standardisierung der Betreiberverträge für Flüchtlingsunterkünfte im Land Berlin. Dazu wurden erste Konzepte des Landes in einer offiziellen Erklärung der LIGA der Wohlfahrtsverbände vom 09.06.2016 (Anmerkungen und Kommentierung zum Entwurf des Betreibervertrages für die Flüchtlingsunterbringung vom 24.05.2016) grundsätzlich kritisiert. Der Senat hat daraufhin mit der LIGA weitere Gespräche geführt und es wurde aktuell auf der Internetseite des LAGeSo eine neue Ausschreibung für den Betrieb einer einzelnen Unterkunft veröffentlicht.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vertragsbeziehungen für das Rathaus Wilmersdorf zwischen dem LAGeSo und dem ASB auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen. Das Bezirksamt sieht sich gleichzeitig nicht in der Lage, in dieser komplexen Situation eine Empfehlung für die weitere Verhandlungsführung des Landes auszusprechen. Der Bezirksstadtrat berichtet im Ausschuss regelmäßig zur Unterbringung von Flüchtlingen in unserem Bezirk und im Besonderen im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                           Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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