Drucksache - 1076/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2014 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Martina Schröder

              Skulptur "Der Speerträger"

 

  1. Ist es noch zeitgemäß, Nazi- Kunst, wie die Skulptur "Der Speerträger" des Nazis-Bildhauers Bernhard Bleeker im Lietzensee-Park öffentlich auszustellen?
     
  2. Ist es nicht mehr als unwürdig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die Skulptur eines Nazi-Künstlers auszustellen dessen Werk hauptsächlich aus Hitlerbüsten, Kriegerdenkmalen und rassistisch- völkisch- antisemitischem Kitsch bestand?
     
  3. Wie sind die Besitzverhältnisse?
     
  4. Ist es nicht endlich an der Zeit, dieses Machwerk zu entfernen?

 

 

2. Einwohnerfrage              Dennis Grabowski

              Betreuungsgeld

 

  1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld hat das Jugendamt in diesem Jahr bereits bearbeitet?
     
  2. Wie lange dauerte die Antragsbearbeitung - von der Antragsstellung bis zum Bescheid bzw. der erstmaligen Zahlung - durchschnittlich?
     
  3. Wie viel Personal wird zur Bearbeitung der Betreuungsgeld-Anträge eingesetzt?
     
  4. Geht die Bearbeitung der Betreuungsgeld-Anträge zulasten der Bearbeitung von Elterngeld-Anträgen oder Anträgen auf andere Leistungen?
     
  5. Wenn 4.) bejaht wird: Wie stellen sich diese Auswirkungen dar?

 

 

3. Einwohnerfrage              Peter Dorn

              Seniorenwohnanlage Herthastraße

 

  1. In der Seniorenwohnanlage in der Herthastraße stehen seit Monaten bzw. teilweise schon Jahren dringend benötigte Wohnräume (12 Wohnungen) für Senioren leer. Warum wird dieser Wohnraum nicht vermietet?
     
  2. Was soll mit der Anlage in Zukunft geschehen?
     
  3. Ist es richtig, dass die Anlage durch Verwaisung/Leerstand verkauft werden soll und das bezirkseigene Grundstück an einen Investor veräußert wird, damit dort exklusive Eigentumswohnungen entstehen?
     
  4. Ist dem Bezirksamt als Mietvertragspartner bekannt, dass erhebliche Mängel an der Heizungsanlage vorliegen und was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun? (Immerhin handelt es sich bei der Anlage um viele Menschen über 80 oder 90 Jahre welche einen erhöhten bedarf an wärme haben!)
     
  5. Seit 5 oder 6 Monaten liegt inmitten der Anlage ein riesiger Schutt und Müllhaufen durch den Umbau der Seniorenfreizeitstätte!
    Wann wird dieser Schandfleck endlich entfernt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage zur Seniorenwohnanlage Herthastraße.

 

Zu 1.

Zurzeit stehen in der generalangemieteten Seniorenwohnanlage Herthastraße neun Wohnungen aufgrund von Sanierungsarbeiten leer. Da die Sanierungsarbeiten teilweise aufwendig und kostenintensiv sind, kann es bei einzelnen Wohnungen durchaus zu längeren Leerstandszeiten kommen. Die GEWOBAG hat ihr Instandsetzungsmanagement vor kurzem optimiert, so dass es mittelfristig zu kürzeren Leerstandzeiten kommen sollte.

 

Während des Leerstandes bei Sanierungsarbeiten entstehen dem Bezirk keine Kosten, diese trägt allein die Wohnungsbaugesellschaft. Sobald eine Wohnung als bezugsfertig gemeldet wird, erfolgt die Vermietung durch meine Abteilung und die bezirkliche Immobilienverwaltung.

 

zu 2.

Die Anlage wird auch in Zukunft als Seniorenwohnanlage genutzt.

 

zu 3.

Diese Annahme ist nicht richtig.

 

zu 4.

Von Mängeln bei der Heizleistung ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Beschwerden der Mieterinnen und Mieter liegen der Immobilienverwaltung hier im Hause nicht vor. Allein der Seniorenclub hatte in der jüngsten Vergangenheit Probleme mit der Heizung, die aber behoben werden können.

 

zu 5.

Der auf der Terrasse der Seniorenfreizeitstätte gelagerte Sperrmüll wurde zwischenzeitlich entsorgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Röder

              Überwachung des ruhenden Verkehrs

              Schriftliche Beantwortung

 

1. KLR für "Parkraumbewirtschaftungs"angestellte

 

Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines die "Parkraumbewirtschaftung" überwachenden Angestellten (Vermutung: Tarif E 4/2.000 Eu) und wieviel bringt er im Laufe seiner auf zwei Jahre befristeten Tätigkeit dem Bezirk monatlich ein (Vermutung: 6.000 Eu)?

 

2. Anzahl der "Parkraumbewirtschafter"

 

Insgesamt wieviele dieser unter 1 genannten Angestellten schickt das Bezirksamt im Durchschnitt täglich in die "Parkraumbewirtschaftungszonen"?

 

3. Hoheitlich/nichthoheitlich

 

Ist es zutreffend, daß die Überwachung der "Parkraumbewirtschaftung" eine nichthoheitliche Aufgabe ist, die Überwachung des sonstigen ruhenden Verkehrs eine hoheitliche und welche Bedeutung hat das bei der Einstufung/Bezahlung der Beschäftigten?

 

4. Belästigung und Gefährdung der Bürger außerhalb der "Parkraumbewirtschaftung"

 

Dort, wo der ruhende Verkehr tatsächlich eine erhebliche Belästigung bzw. Gefährdung von Bürgern zu Fuß und mit dem Rad darstellt - weil Zickzacklinien (StVO-Zeichen 299) und gestreifte Boxen mit Fußgängersymbol auf der Fahrbahn oder der Mindestabstand von 5 m zur Kreuzung/Einmündung mißachtet werden oder gleich auf dem Fuß-/Fahrradweg geparkt wird:

 

Insgesamt wieviele Angestellte des Bezirksamtes sind dort im Durchschnitt täglich tätig?

 

5. KLR für Angestellte mit hoheitlicher Tätigkeit

 

Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines in 4 genannten Angestellten (Vermutung: Tarif E 9/3.000 Eu) und wieviel bringt er dem Bezirk im Durchschnitt monatlich durch Verwarnungsgelder beim Falschparken ein?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Röder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Röder teile ich Folgendes mit:

 

  1. KLR für "Parkraumbewirtschaftungs"angestellte

Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines die "Parkraumbewirtschaftung" überwachenden Angestellten (Vermutung: Tarif E 4/2.000 Eu) und wieviel bringt er im Laufe seiner auf zwei Jahre befristeten Tätigkeit dem Bezirk monatlich ein (Vermutung: 6.000 Eu)?

 

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Beschäftigten wird nicht ermittelt. Maßgeblich, beispielsweise bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, ist der sogenannte Durchschnittssatz. Dieser beträgt bei tariflich Beschäftigten der Entgeltgruppe vier für das Jahr 2014 45.510 Euro.

Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung betrugen 2013 rund 4,9 Millionen Euro, eine Ermittlung von Durchschnittswerten für einzelne Dienstkräfte findet nicht statt. Die Tätigkeit wird in der Regel unbefristet wahrgenommen.

 

  1. Anzahl der "Parkraumbewirtschafter"

              Insgesamt wieviele dieser unter 1 genannten Angestellten schickt das Bezirksamt im Durchschnitt täglich in die "Parkraumbewirtschaftungszonen"?

 

Insgesamt sind 97 Stellen vorhanden. Eine Auswertung der Dienstpläne nach Durchschnittsanwesenheiten liegt nicht vor.

 

  1. Hoheitlich/nichthoheitlich

              Ist es zutreffend, daß die Überwachung der "Parkraumbewirtschaftung" eine nichthoheitliche Aufgabe ist, die Überwachung des sonstigen ruhenden Verkehrs eine hoheitliche und welche Bedeutung hat das bei der Einstufung/Bezahlung der Beschäftigten?

 

Bei der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr der parkraumbewirtschafteten Gebiete handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Die Unterscheidung in der Eingruppierung ergibt sich insbesondere aus dem jeweils wahrzunehmenden Aufgabenspektrum, da der Allgemeine Ordnungsdienst im Gegensatz zur Parkraumüberwachung neben der Überwachung der Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung noch weitere Aufgaben wahrnimmt, beispielsweise nach dem Gaststätten-, Grünanlagen-, und Jugendschutzgesetz.

 

  1. Belästigung und Gefährdung der Bürger außerhalb der "Parkraumbewirtschaftung"

              Dort, wo der ruhende Verkehr tatsächlich eine erhebliche Belästigung bzw. Gefährdung von Bürgern zu Fuß und mit dem Rad darstellt - weil Zickzacklinien (StVO-Zeichen 299) und gestreifte Boxen mit Fußgängersymbol auf der Fahrbahn oder der Mindestabstand von 5 m zur Kreuzung/Einmündung mißachtet werden oder gleich auf dem Fuß-/Fahrradweg geparkt wird:

              Insgesamt wieviele Angestellte des Bezirksamtes sind dort im Durchschnitt täglich tätig?

 

Insgesamt sind 46,5 Stellen vorhanden. Eine Auswertung der Dienstpläne nach Durchschnittsanwesenheiten liegt nicht vor.

 

  1. KLR für Angestellte mit hoheitlicher Tätigkeit

              Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines in 4 genannten Angestellten (Vermutung: Tarif E 9/3.000 Eu) und wieviel bringt er dem Bezirk im Durchschnitt monatlich durch Verwarnungsgelder beim Falschparken ein?

 

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Beschäftigten wird nicht ermittelt. Maßgeblich, beispielsweise bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, ist der sogenannte Durchschnittssatz. Dieser beträgt bei tariflich Beschäftigten der Entgeltgruppe neun für das Jahr 2014 62.130 Euro.

Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im Rahmen der Verkehrsüberwachung betrugen 2013 rund 1,2 Millionen Euro, eine Ermittlung von Durchschnittswerten für einzelne Dienstkräfte findet nicht statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Dr. Michael Röder

              Räumung des Wilmersdorfer Rathauses

              Schriftliche Beantwortung

 

1. Eigenanteil des Bezirks

 

Lt. Berliner Woche vom 18.7.14 betrug im Juli der Eigenanteil an den Umzugskosten, "den der Senat mit seinem Darlehen nicht abdecken will", "mindestens 776.000 Eu" und war damit aus Ihrer Sicht "unerwartet groß" - und führte zur diesmaligen Haushaltssperre:

Wie groß ist dieser Betrag jetzt im Dezember 2014?

 

2. Deckung des Eigenanteils

 

Wo wurde zwecks Deckung des Eigenanteils schon/wird zukünftig im Bezirkshaushalt gespart (bitte detaillierten Überblick)?

 

3. Gesamtkosten des Umzugs

 

Lt. Berliner Morgenpost vom 23.11.14 rechnen Sie "mit rund sieben Millionen Euro für den Umzug" und betonen, "dass das der jetzige Stand sei":

Wieviel Prozent Kostenzunahme erwarten Sie also noch?

 

4. Ersparnis durch Beseitigung des Rathauses Wilmersdorf

 

Lt. Berliner Woche vom 18.7.14 war die BVV beim Beschluß der Rathausaufgabe (8.3.2012) - aufgrund der Angaben Ihres Vorgängers -- noch von jährlich 3 Mio. Eu Ersparnis ausgegangen. 2 Jahre und 4 Monate später gingen Sie (im Juli) "jetzt nur noch von 2 Millionen Euro" aus ("Grund: Ein Mehrverbrauch von Strom und Wasser in jenen Gebäuden, wo bald deutlich mehr Mitarbeiter sitzen werden, war nicht mitberechnet worden.") und mahnten: "Erst bei den Jahresabrechnungen werden wir sehen, was wir wirklich sparen":

Was soll man als Bürger (und auch als Verordneter!) von dieser Art von unsolider Planung halten?

 

5. Gesamtrechnung

 

Mindestens 7 Mio. Eu Umzugskosten - davon über ¾ Mio. Eu unmittelbar aus der Bezirkskasse, die eigentlich für die Bedürfnisse der Bürger da sein sollte; der Rest als verzinsliches Darlehen des Senats -, demgegenüber höchstens (dereinst) 2 Mio. Eu Ersparnis:

Bitte legen Sie im Einzelnen offen, wie sich die Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf mutmaßlich auf den Bezirkshaushalt (Einnahmen/Ausgaben) in den nächsten Jahren auswirkt.

 

Zu den Fragen 1-3 :

 

Umzugsbedingte Ausgaben im Zeitraum von 2012 bis 2014 (Stand 12.1.2015):

(nicht abschließend, da nicht alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind)

 

Ausstattung

Möbel / Regale                                                                                                                                 184.000 ?

 

Externe Dienstleistungen                                                                                                     153.100 ?

Umzüge incl. Entsorgung / Planungsbüro                                                                     

 

IT                                                                                                                                                             383.000 ?

Vorerkundung / Planung / Anbindung / Netzwerkkomponenten

 

Bauliche Maßnahmen                                                                                                                6.259.000 ?

davon

bereits für die Folgejahre geplante und umzugsbedingt vorgezogene Sanierungen

von rd. 1.000.000 ?

Gebäudesanierung, Raumanpassung, Umbau/Ertüchtigung/Herrichtung in Büroqualität (Lager, Fraktionsräume, Bürgersaal, BVV-Saal, Vernetzung, Barrierefreiheit - Aufzug-,

Erneuerung Atelierfenster - Dach, Fassade, Kassenbereich, Alarmaufschaltung/Telefon- umstellung, Mensaeinbau, Container.)

 

                                                                                    Gesamtkosten                                                 6.979.100 ?

                                                                                                                                           

davon

Darlehen SenFin                                                                                                                               2.846.750 ?

(rd. 2.667.160 ? für Hochbau und rd. 179.590 ? für IT und Immo)

 

Eigenanteil (Bauunterhaltungsmittel, Sanierungsprogramm Schulen,

                   Inklusion)                                                                                                                4.132.350 ?

 

 

Zu den Fragen 4 +5 :

 

Gebäudeflächen:                                                                      Infrastrukturkosten:

 

vor Umzug:                            100.250 qm                                          13.727.405 ?

nach Umzug:                75.571 qm                                          10.482.686 ?

 

Flächenreduzierung:               24,6 %                            Kostenreduzierung:               23,6 %

                                                        24.679 qm                                                                                    3.244.719 ? p.a.

 

 

Die voraussichtliche Ersparnis kann zum jetzigen Zeitpunkt nur geschätzt werden, da den komplett wegfallenden Kosten für das Rathaus Wilmersdorf erhöhte Kosten an den verbleibenden Standorten gegenüber stehen, die gegeneinander aufzurechnen sind.

Daher werden wir erst nach dem Abschluss der Jahresabrechnungen für 2015 belastbare Zahlen haben, eine detaillierte Übersicht ist aus den geschilderten Gründen momentan nicht möglich und wäre auch unseriös.

 

Das Bezirksamt geht jedoch von einer geschätzten Ersparnis von ca. 2,5 Mio ? jährlich aus, das heißt, dass sich der Umzug in weniger als 3 Jahren amortisiert haben sollte.

 

Insofern sind beide zitierten Aussagen korrekt und keineswegs unsolide.

 

Die von Ihnen gemachte kritische Anmerkung, dass die Umzugskosten aus Geldern finantiert wurden, die "eigentlich für die Bedürfnisse der Bürger da sein sollten" geht an der Problematik vorbei. Vielmehr diente ja die Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf und die damit verbundenen Umzüge eben gerade dazu, das strukturelle Haushaltsdefizit des Bezirks zu senken um sich wieder Handlungsspielräume jenseits der Pflichtaufgaben zu eröffnen und die Angebotsqualität für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks erhalten bzw. steigern zu können. Das ist bürgerorientiertes Handeln - für die Verwaltung wäre es einfacher gewesen, darauf zu verzichten - dies wäre aber aus Sicht des Bezirksamtes unverantwortlich gewesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Der 2. und der 8. Mai 2015 -

              70 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus

              Schriftliche Beantwortung

 

1. Welche Veranstaltungen plant das Bezirksamt (BA) zur Erinnerung an die Wochen der Befreiung von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (2.Mai) sowie von Gesamtdeutschland (8./9.Mai 1945) vom Nationalsozialismus?

 

2. Welche Projekte der Bürgergesellschaft sind dem BA bekannt und welche Form der Kooperation mit der Bezirksverwaltung als auch den -parteien ist vorgesehen?

 

3. Warum findet sich auf der Website des Bezirksamts und besonders im Bezirkslexikon so gut wie keine Würdigung der historischen Ereignisse im Jahr 1945 wieder? (beispielsweise die Befreiung Charlottenburgs u. a. durch eine polnische Division)?

 

4. Warum wird im VHS-Programm City-Westr 2014/15 im Bereich Geschichte einzig an den "Herrschaftsmythos" der Hohenzollern und der preußischen Könige gedacht?

 

5. Unterstützt das BA Werbung für das Wustrauer "Brandenburg-Preußen Museum" im VHS-Katalog, wo bekannt ist, dass dieses Museum ein unreflektiertes Bild Preußens widerspiegelt, ja Preußen heroisiert und die Hilfe der preußischen Herrschaftsschichten als "Steigbügelhalter Hitlers" bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten vollständig unterschlägt?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

1. Welche Veranstaltungen plant das Bezirksamt (BA) zur Erinnerung an die Wochen der Befreiung von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (2.Mai) sowie von Gesamtdeutschland (8./9.Mai 1945) vom Nationalsozialismus?

 

Das Museum Charlottenburg-Wimersdorf wird mit Blick auf diese bezirklichen und überregionalen Jubiläen am 2. bzw. 8./9. Mai 2015 mit lokalen wie auch Berliner Geschichtsinitiativen und Geschichtsvereinen Kontakt aufnehmen, um eine Veranstaltungsreihe zu entwickeln. Diese wird aus wissenschaftlichen Vorträgen, Lesungen, Präsentationen mit historischem Fotomaterial aus den Sammlungen des Museums in der Villa Oppenheim sowie evtl. auch Stadtführungen bestehen. In der neuen Dauerausstellung WESTEN! ist seit dem 2. Dezember 2014 zudem ein Film zum Thema "Zerstörung und Wiederaufbau nach 1945" zu sehen. Dieser Film aus eigens für die Dauerausstellung arrangiertem, zum Teil noch nie gezeigten, Foto- und Filmmaterial kann im Rahmen der Veranstaltungsreihe mit ergänzenden Kommentaren - in Form eines ausführlicheren, bebilderten Vortrags - präsentiert werden.

 

Seitens der Volkshochschule hat der neu (ab 1.1.2015) zuständige Programmbereichsleiter für Politische Bildung bereits jetzt Kontakt zum Leiter der Landeszentrale für Politische Bildung aufgenommen. Von beiden Seiten besteht ein Interesse an einer Kooperation, um eine Veranstaltung zum 2. oder 8. Mai zu planen und in Charlottenburg-Wilmersdorf durchzuführen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt in Absprache mit einem/einer geeigneten Referenten/Referentin.

 

2. Welche Projekte der Bürgergesellschaft sind dem BA bekannt und welche Form der Kooperation mit der Bezirksverwaltung als auch den -parteien ist vorgesehen?

 

Dem Bezirksamt ist bekannt geworden, dass von 07. - 10. Mai 2015 ein Gedenk- und Friedensfest stattfinden soll. Veranstaltungsort dabei ist der Breitscheidplatz mit dem Kriegsmahnmal Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche sowie der Kurfürstendamm. Dabei sind verschiedene Projekte im Rahmen von Podiumsgesprächen, Filmvorführungen, Konzerten, Andachten und vielem mehr angedacht. Nähere Informationen zur vorläufigen Planung finden sich unter http://www.friedensfestival.org/ausblicke/08-mai-2015/ .

 

3. Warum findet sich auf der Website des Bezirksamts und besonders im Bezirkslexikon so gut wie keine Würdigung der historischen Ereignisse im Jahr 1945 wieder? (beispielsweise die Befreiung Charlottenburgs u. a. durch eine polnische Division)?

 

Die Pressestelle des Bezirksamtes veröffentlicht alle belegbaren Informationen über Charlottenburg-Wilmersdorf, die ihr bekannt werden, auf der bezirklichen Website im Internet. Die in der einschlägigen Literatur erwähnten historischen Ereignisse im Jahr 1945 werden beispielsweise in der Chronik angeführt. Außerdem wird in einer Reihe von Artikeln auf das Jahr 1945 eingegangen, z.B. beim "Haus des Rundfunks", in einer ausführlichen Darstellung der "Geschichte des Kurfürstendammes" und in dem Aufsatz " 300 Jahre Charlottenburg in 12 Kapiteln". Alle diese Informationen über das Jahr 1945 sind leicht zu finden unter der Rubrik  "Über den Bezirk/ Geschichte" oder durch Eingabe der Jahreszahl "1945" in das freie Suchfeld. Über die Befreiung Charlottenburgs durch eine polnische Division hat die Pressestelle bisher keine Informationen, ist aber für konkrete Hinweise und Quellen dankbar.

 

Eine weitgehende Planung war aufgrund der o. g. Personalsituation zunächst nicht möglich.

 

4. Warum wird im VHS-Programm City-West für 2014/15 im Bereich Geschichte einzig an den "Herrschaftsmythos" der Hohenzollern und der preußischen Könige gedacht?

 

Der Programmbereich "Politische Bildung"  2014/2015 wurde ohne personelle Besetzung der Programmbereichsleitungsstelle mit stark reduziertem Angebot geplant. Im Bereich Geschichte sind insgesamt 11 Veranstaltungen als Bestandteile einer einzigen Kooperationsveranstaltung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg (SPSG) ausgewiesen. Die Kooperation gibt Hinweis auf die thematische Fokussierung im Veranstaltungsspektrum. Als Referent hat sich der Leiter der SPSG zur Verfügung gestellt. Die Kooperation zwischen VHS und SPSG ermöglicht, dass alle 11 Veranstaltungen für Teilnehmende entgeltfrei sind, zudem fallen keine Honorarkosten an.

 

5. Unterstützt das BA Werbung für das Wustrauer "Brandenburg-Preußen Museum" im VHS-Katalog, wo bekannt ist, dass dieses Museum ein unreflektiertes Bild Preußens widerspiegelt, ja Preußen heroisiert und die Hilfe der preußischen Herrschaftsschichten als "Steigbügelhalter Hitlers" bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten vollständig unterschlägt?

 

Die VHS unterstützt nicht die Werbung für das Wustrauer "Brandenburg-Preußen-Museum". Vielmehr wird die Akquise von Einnahmen durch Werbung im Programmheft

der Volkshochschulen in allen 12 Bezirken der Werbagentur Headline übertragen. Auf Basis von verbindlichen Mediadaten und Anzeigenpreisen bemüht sich die Agentur um Werbepartner für die 12 kommunalen VHS-Programme, um die Kosten für den Druck zu refinanzieren. Der Rahmenvertrag der 12 Berliner Volkshochschulen mit der Werbeagentur legt Kriterien für den Ausschluss von Werbekunden fest, unter diese fällt das o.g. Museum nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 


 

 
 

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