Drucksache - 0683/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen:
- Welche Voraussetzungen sind vorhanden oder müssen geschaffen werden, um den Turm des Rathauses Charlottenburg dauerhaft für Besichtigungen zu öffnen? - Wie hoch wären erforderliche Investitionen, um dieses Ziel zu erreichen, und welche Fördermittel können dafür beantragt werden? - Bestünde Bereitschaft der umliegenden Restaurants, Gaststätten und tourismusnahen Dienstleister sowie der Stadtrundfahrtunternehmen an einem Sponsoring?
Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach Rücksprache mit einem Sachverständigenbüro ist eine öffentliche Nutzung des Turmes im Rathaus Charlottenburg zu Ausstellungs- und Veranstaltungszwecken grundsätzlich auszuschließen, da kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Das Fehlen des zweiten Rettungsweges sowie das Vorhandensein von Brandlasten müssten mittels Brandmeldeüberwachung oder Brandwache kompensiert werden. Eine Installation einer technischen Brandmeldeüberwachung würde geschätzte Kosten im 6-stelligen Bereich verursachen, welche das Bezirksamt aufgrund der prekären Haushaltssituation nicht realisieren kann.
Eine Begehung durch kleinere Personengruppen, welche mit ortskundigem Personal durchgeführt wird, wird einmal im Jahr im Rahmen des "Tag des offenen Denkmals" durchgeführt. Hierbei werden nach vorheriger Anmeldung ca. 40 Personen in jeweils kleinen Gruppen á 8 Personen auf den Rathausturm begleitet. Vor dem Besteigen des Turmes müssen die Teilnehmer/innen jedoch schriftlich bestätigen, dass sie dieses auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko tun und zudem schwindelfrei und körperlich in der Lage sind, die Anstrengungen des Treppensteigens zu meistern.
Regelmäßige Führungen durch ortskundiges Personal, das im Notfall die Besucherinnen und Besucher über Rettungswege aus dem Rathaus geleiten könnte, kann aufgrund der bekannten Personalsituation seitens des Bezirksamtes nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 3:
Eine Nachfrage bei Stadtrundfahrtunternehmen, Gastronomiebetrieben und sonstigen touristischen Dienstleistern ist nur dann sinnvoll, wenn diesen konkrete Angebote unterbreitet werden können, d.h. die Gewerbetreibenden müssen einen direkten wirtschaftlichen Vorteil für sich erkennen.
Bei ähnlichen Aktionen (Bitte um Spenden für einen Wettbewerb) war die Resonanz der Gewerbetreibenden gleich Null. Dieses Verhalten wird auch bei einem Sponsoring für den Rathausturm erwartet.
Das Bezirksamt sieht daher keine finanziellen und personellen Möglichkeiten über das jetzige Maß hinaus, den Beschluss umzusetzen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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