Drucksache - 0668/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen
Beantwortungen

1

 

1. Mündliche Anfrage              Stefan Häntsch

              CDU-Fraktion

              Olivaer Platz: Aktueller Sachstand

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt für die Umgestaltung des Olivaer Platzes zur Verfügung (Höhe der Mittel nach Haushaltsplan gestaffelt)?

 

  1. Welchen Bearbeitungs-/Planungsstand haben die Umbaupläne bzw. für welchen Zeitpunkt plant das Bezirksamt den Beginn der Umbauarbeiten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

2. Mündliche Anfrage              Evelyn Andres

              SPD-Fraktion

              Elterngeldstelle

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Zu welchem Bearbeitungszeitraum (Anzahl der Wochen) haben die im Juni von der Stadträtin angekündigten Abschlagszahlungen geführt und wie viel Personal steht jetzt zur Verfügung?
     
  2. Welche Bedeutung misst die Stadträtin dem Umstand zu, dass es sich bei dem Elterngeld um Lohnersatzleistungen handelt auf die ein Großteil der Eltern angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.

 

3. Mündliche Anfrage              Ansgar Gusy

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Wartezeiten im Bürgeramt im Rathaus

              Charlottenburg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch sind aktuell die Wartezeiten im Bürgeramt (im Rathaus Charlottenburg) ohne Anmeldung?
     
  2. Wie viel Prozent derjenigen, die das Bürgeramt (im Rathaus Charlottenburg) aufsuchen, vereinbaren vorher einen Termin?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

4. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              18 Wochen Wartezeit beim Elterngeld, was nun

              Frau Stadträtin?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen plant die Stadträtin, damit die Wartezeit bei der Elterngeldstelle bis Ende des Jahres in einem vertretbaren Rahmen angekommen ist?

 

  1. Wie viele Abschlagszahlungen sind seit Mai 2013 veranlasst worden und welche Umstrukturierungen sind weiterhin in der Elterngeldstelle geplant?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.

 

5. Mündliche Anfrage              Wolfgang Tillinger

              SPD-Fraktion

              Werden lange Bearbeitungszeiten im BAföG-Amt              verhindert?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Zu  welchen Ergebnissen haben die vor der Sommerpause zum Abschluss gebrachten Gespräche mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  geführt und was hat der Stadtrat im Bezug auf die Bearbeitungszeiten, die angedachte Zentralisierung und die Veränderung in der Zuständigkeit (Neukölln) erreicht?
     
  2. Mit wie vielen Mitarbeitern wurden im BAföG-Amt im August bis Dezember 2012 mit welchen Durchschnittsbearbeitungszeiten gearbeitet und mit wie vielen Mitarbeitern will der Stadtrat in 2013 welche Höchstbearbeitungszeit für die Anträge erreichen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

6. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Personal und Krankenstand im Jobcenter

              Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Krankenstand im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf und wie viele sind davon länger als 14 Tage krank?
     

a)     Wie viele Stellen des Bezirkes sind im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf unbesetzt?
 

b)     Welche Stellen davon fallen der vom Land Berlin vorgegebenen Personalkürzung zum Opfer?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1

Das Jobcenter ist nach dem SGB II eine sogenannte "gemeinsame Einrichtung". Das bedeutet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort arbeiten, haben ihr Grundarbeitsverhältnis entweder bei der Bundesagentur für Arbeit, in unserem Fall bei der Agentur für Arbeit Berlin Nord, oder in unserem Bezirksamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden von Ihren Arbeitgebern in das Jobcenter zugewiesen und unterstehen damit dem Direktionsrecht des Geschäftsführers im Jobcenter. Ich habe deshalb Ihre erste Frage an den Geschäftsführer des Jobcenters weitergeleitet und er hat mir mitgeteilt, dass er die Frage zum Krankenstand für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter nicht so kurzfristig beantworten kann, da in seinem Bereich keine Statistik über Fehl- und Krankentage der Mitarbeiter geführt wird.

 

Da wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes, die dem Jobcenter zugewiesen sind, aber im Auftrag des Geschäftsführers die Personalverwaltung weiterhin wahrnehmen, kann ich Ihnen Auskünfte zum Krankenstand der kommunalen Beschäftigten geben.

 

Wir haben derzeit im Jobcenter 72,8 Stellen mit kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Davon waren am Stichtag 02.08.2013 vierzehn Beschäftigte krank. Acht davon länger als 14 Tage. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die längerfristig erkrankt sind, werden nach drei Monaten regelmäßig vertrauensärztliche Untersuchungen zur Dienstfähigkeit veranlasst. Das ist für drei dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fall. Bei einer weiteren Beschäftigten läuft im Anschluss an die vertrauensärztliche Untersuchung ein Verfahren zur Pensionierung.

 

1 a)

Entsprechend dem Paragrafen 44c Absatz 2 Nummer 8 SGB II beschließt die Trägerversammlung jährlich einen Kapazitätsplan, in dem die Anzahl der im Jobcenter möglichen Vollzeitäquivalenten für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgelegt wird. Für unser Jobcenter stammt der derzeit gültige Beschluss vom 13.02.2013 mit einer Höhe von 542 Vollzeitäquivalenten. Auf der Grundlage einer Vereinbarung auf der Ebene des Landes Berlin, trägt der Bezirk einen Anteil an den gesamten Verwaltungskosten des Jobcenters von 15,2 %. Genau in dieser Höhe haben wir dem Jobcenter zugesagt mindestens 15,2 % der insgesamt benötigten Stellen bereitzustellen. Das sind 81,2 Vollzeitäquivalente. Davon sollen 71 Stellen unbefristet und 11 Stellen befristet besetzt werden.

 

Zum Stichtag 15.08.2013 sind 72,8 Stellen in unserem Jobcenter durch kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen besetzt. 7 Stellen für den Bereich der Sachbearbeitung im Leistungsbereich befinden sich im Ausschreibungsverfahren für eine befristete Stellenbesetzung. Die Auswahlgespräche dazu finden in der Zeit vom 20. bis 27. August statt. Zum 01.01.2014 sollen weitere 5 Stellen für Arbeitsvermittler befristet ausgeschrieben werden. Die Freimeldung zum Stellenpool ist bereits erfolgt, so dass im Herbst diese Ausschreibung erfolgen wird.

                                                                                   

1 b)

Das Bezirksamt hält eine gute Personalausstattung des Jobcenters für zwingend erforderlich. Der kommunale Anteil von 81,2 Vollzeitäquivalenten ist verbindlich zugesagt und wurde zuletzt im Juli in einem Schreiben des Bezirksbürgermeisters an die Vorsitzende der Agentur für Arbeit Berlin Nord, Frau Röhlinger, bestätigt. Im Rahmen der zugesagten Stellen sind keine Personalkürzungen vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

7. Mündliche Anfrage              Marion-Ise Halten-Bartels

              CDU-Fraktion

              Bessere Aufenthaltsqualität auf dem Lehniner Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gründe haben die häufig zugesagte Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Lehniner Platzes bisher verhindert?
     
  2. Ist wenigstens für die Sommermonate des Jahres 2014 mit dem angekündigten Cafébetrieb zu rechnen, um den im Umfeld wohnenden Menschen die Möglichkeit zu geben, den Platz ähnlich zu beleben, wie es auf dem George-Grosz-Platz gelungen ist?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Welche Gründe haben die häufig zugesagte Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Lehniner Platzes bisher verhindert?

 

Da der zuerst mit der Planung und Realisierung des Kiosk-Cafés beauftragte Architekt, der das Projekt auch bereits vorangetrieben hatte, unerwartet verstarb, musste vom Investor ein neuer Architekt beauftragt werden. Dies hatte natürlich Auswirkungen auf die Planungsarbeiten und auf die weiteren mit der Realisierung eines solchen Projektes zusammenhängenden Schritte.

 

  1. Ist wenigstens für die Sommermonate des Jahres 2014 mit dem angekündigten Cafébetrieb zu rechnen, um den im Umfeld wohnenden Menschen die Möglichkeit zu geben, den Platz ähnlich zu beleben, wie es auf dem George-Grosz-Platz gelungen ist?

 

Ja.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

8. Mündliche Anfrage              Constanze Röder

              SPD-Fraktion

              Veräußerung von Sportanlagen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Gibt es seitens des Bezirksamtes die Absicht, bezirkliche Sportanlagen zu veräußern?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Frau Röder,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Gibt es seitens des Bezirksamtes die Absicht, bezirkliche Sportanlagen zu veräußern?

 

Der Antrag zur Aufgabe des Grundstücks Arcostr. 11 wurde bei der Senatsverwaltung für inneres und Sport gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz gestellt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist die Veräußerung für Zwecke der Wohnbebauung.

 

Des Weiteren hatte das Bezirksamt mit KT-Beschluss Nr. 10 geplant, einen Teil der Freifläche zwischen Plöner Straße und Karlsbader Straße zu Zwecken des Wohnungsbaus an den Liegenschaftsfonds Berlin abzugeben. Davon war unter anderem eine Außenspielfläche und der Trainingsstandort der Schwerathleten betroffen. Die ungedeckte Sportanlage hätte entwidmet werden müssen.

 

Der aktuelle Stand hierzu ist der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0394/4 zu entnehmen, in der das Bezirksamt Folgendes berichtet hat:

 

"Das Anliegen der BVV wurde und wird vom Bezirksamt geteilt und bei den bisherigen und folgenden Abstimmungen zwischen der Abt. Jug und Abt. Bü zur Umsetzung des KT-Beschlusses beachtet. Hinsichtlich der Definition der abzugebenden Fläche wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft. Dabei wurde auch in Erwägung gezogen, das Jugendfreizeitheim zum Spielplatz hin zu verlagern und die Schwerathletikhalle an einem anderen Standort im Bezirk unterzubringen. Über die Übernahme der Kosten für evtl. Neubauten wäre mit dem Liegenschaftsfonds und einem evtl. Investor zu verhandeln.

 

Durch die neue Liegenschaftspolitik des Landes Berlin sind Veränderungen eingetreten, deren Folgen für die Bezirke noch nicht geklärt sind, aber wesentlichen Einfluss darauf haben, ob ein Projekt in der vom Bezirk angedachten Form überhaupt umsetzbar wäre. Diese Situation bedarf weiterer Abstimmungen im Bezirksamt, insbesondere mit der Abt. Bü."

 

Die Aufgabe weiterer Sportflächen ist nicht geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

9. Mündliche Anfrage              Zitha Poethe

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Versorgung von Flüchtlingen / AsylbewerberInnen

              mit medizinischer Hilfe im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie werden Flüchtlinge/ AsylbewerberInnen im Bezirk über die mögliche Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung informiert?
     
  2. Wie viele kranke Flüchtlinge/ AsylbewerberInnen nehmen eine Sozialsprechstunde in Anspruch und wie viele AsylantragstellerInnen erhalten eine medizinische Beratung / Versorgung?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Flüchtlinge (die z.B. aus humanitären Gründen aus dem Nahen Osten zu uns gekommen sind), keinen Asylantrag gestellt haben und dann auch keine Krankenversicherung haben oder ob es sich um Asylbewerber han­delt, die über das Asylbewerberleistungsgesetz versichert sind, wenn sie einen Antrag auf Asyl gestellt haben.

                                                                                                                                                         

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten im Amt für So­ziales in unserem Bezirk dann Informationen, wenn sie hier Leistungen beziehen (vgl. dazu auch Nr. 4 Abs. 1 AV ZustAsylbLG). Personen, deren Asylverfahren noch nicht ab­geschlossen ist, sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zu­ständig.

 

Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Regel während der Vorsprache im Sozialamt im Zusammenhang mit der Gewährung dieser Leistungen. Leistungsbezieher nach § 2 AsylbLG erhalten Krankenleistungen über die Krankenversicherungskarten nach Anmeldung bei einer frei gewählten Krankenkasse gemäß § 264 SGB V. Die Leistungen über die Krankenkassen entsprechen denen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Information über diese Leistungen erfolgt durch die behandelnden Ärzte.

 

Zusätzlich erfolgen Informationen durch das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Famili­enplanung, das ein überregionales Angebot ist. Das Zentrum hat Kontakte zu Erstaufnah­meeinrichtungen, Wohnheimen, dem LAGeSo und auch Sachbearbeitern/innen in Sozial­ämtern und nutzt die Mitarbeiter/innen als Multiplikatoren, um das Zentrumsangebot be­kannt zu machen. Hierbei sind insbesondere das Angebot der kostenlosen Verhütungs­mittel für Männer und Frauen mit geringem Einkommen, die kostenlosen HIV-Tests, die Schwangerenberatung durch die Sozialarbeiterinnen, die Beratung nach § 218/219 StGB und das Angebot der medizinischen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen, das sich ausschließlich an nicht versicherte Frauen richtet, zu erwähnen.

 

Unregelmäßig bieten Mitarbeiter/innen des Zentrums Veranstaltungen in Wohnheimen für die Bewohner/innen zu bestimmten Themen an, wie z.B. Schwangerschaftsverhütung oder HIV. Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Mitarbeiterin des neuen Wohnheims in der Soorstraße 83 hat auch schon stattgefunden. Zudem arbeitet das Zentrum mit ver­schiedenen Flüchtlingsberatungsstellen und dem Büro für medizinische Flüchtlingshilfe eng zusammen und vermittelt Hilfesuchende auch an die Malteser Migranten Medizin.

 

 

Zu 2.

Kranke Flüchtlinge und auch Asylbewerber/Innen nehmen die Sprechstunden des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des Zentrums für Sexuelle Gesundheit und Familienplanung in Anspruch.

 

Das Gesundheitsamt wird gemäß § 1 Abs. 2 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) grundsätz­lich subsidiär, d.h. nachrangig zu anderen medizinischen Einrichtungen und sozialkom­pensatorisch tätig, d.h. für diejenigen Personen, die keinen oder schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung haben.

                                                                                                                                                         

Die Klientinnen und Klienten werden nicht nach ihrem Status oder ihrer Nationalität er­fasst, da es für die angebotenen Leistungen kein Kriterium darstellt, mit welchem (aufent­haltsrechtlichen) Status oder aus welchem Land die Person kommt. Statistisch erfasst wird im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ebenso wie im Zentrum, ob eine Kran­kenversicherung besteht oder nicht.

 

In den Wohnheimen Brandenburgische Straße 74, Wilmersdorfer Straße 106 und Rognitzstraße 8 wurden Impfaktionen des KJGD zur Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln angeboten und von insgesamt 185 Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt, davon 99 Kinder.

 

Der Präsident des LAGeSo, Herr Allert, hat in seinem Schreiben vom 22.07.2013 an den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste in Reinickendorf, Herrn Uwe Brockhausen, angekündigt, dass zukünftig die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Auftrag seiner Behörde flächendeckend gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpo­cken geimpft werden sollen. Dazu ist geplant, neben den bezirklichen Gesundheitsämtern ggf. niedergelassene Allgemeinmediziner und Kinderärzte im Umfeld der Unterkünfte zu beauftragen.

 

Im Sozialpsychiatrischen Dienst stellen sich nur selten Flüchtlinge oder Asylbewer­ber/innen vor, geschätzt etwa 1 Person/Monat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

10. Mündliche Anfrage              Zitha Poethe

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Ansprüche von Kindern von Flüchtlingen auf

              Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Von wem und wie werden  Flüchtlinge/AsylbewerberInnen die Kinder haben,  auf die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)  beantragen zu können, informiert?

 

  1. Wie viele Kinder von Flüchtlingen/AsylbewerberInnen im Bezirk erhalten derzeit Leistungen aus dem BuT?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Frau Poethe,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Von wem und wie werden Flüchtlinge/AsylbewerberInnen die Kinder haben, auf die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen zu können, informiert?

 

Die Informationen erhalten die Eltern von den jeweiligen Bildungs- und Tagesbetreuungs-einrichtungen sowie den zuständigen Sozialleistungsstellen, welche für die Anspruchs-prüfungen zuständig sind, ggf. von den Betreiber/inne/n von Unterkünften für diese Personengruppe.

 

 

  1. Wie viele Kinder von Flüchtlingen/AsylbewerberInnen im Bezirk erhalten derzeit Leistungen aus dem BuT?

 

Derartige Zahlen liegen dem Jugendamt nicht vor, da Schulen und Tagesbetreuungs-einrichtungen nur Gesamtzahlen (ohne Unterscheidung unterschiedlicher Kategorien) zur Verfügung stellen. Das Leistungsmerkmal "L" betrifft sowohl die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII als auch von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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