Drucksache - 0668/4
1. Mündliche Anfrage Stefan Häntsch CDU-Fraktion Olivaer Platz: Aktueller Sachstand
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Mündliche Anfrage Evelyn Andres SPD-Fraktion Elterngeldstelle
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
3. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wartezeiten im Bürgeramt im Rathaus Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
4. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion 18 Wochen Wartezeit beim Elterngeld, was nun Frau Stadträtin?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
5. Mündliche Anfrage Wolfgang Tillinger SPD-Fraktion Werden lange Bearbeitungszeiten im BAföG-Amt verhindert?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
6. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Personal und Krankenstand im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
a) Wie viele Stellen des Bezirkes sind im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf unbesetzt? b) Welche Stellen davon fallen der vom Land Berlin vorgegebenen Personalkürzung zum Opfer?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu 1 Das Jobcenter ist nach dem SGB II eine sogenannte "gemeinsame Einrichtung". Das bedeutet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort arbeiten, haben ihr Grundarbeitsverhältnis entweder bei der Bundesagentur für Arbeit, in unserem Fall bei der Agentur für Arbeit Berlin Nord, oder in unserem Bezirksamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden von Ihren Arbeitgebern in das Jobcenter zugewiesen und unterstehen damit dem Direktionsrecht des Geschäftsführers im Jobcenter. Ich habe deshalb Ihre erste Frage an den Geschäftsführer des Jobcenters weitergeleitet und er hat mir mitgeteilt, dass er die Frage zum Krankenstand für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter nicht so kurzfristig beantworten kann, da in seinem Bereich keine Statistik über Fehl- und Krankentage der Mitarbeiter geführt wird.
Da wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes, die dem Jobcenter zugewiesen sind, aber im Auftrag des Geschäftsführers die Personalverwaltung weiterhin wahrnehmen, kann ich Ihnen Auskünfte zum Krankenstand der kommunalen Beschäftigten geben.
Wir haben derzeit im Jobcenter 72,8 Stellen mit kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Davon waren am Stichtag 02.08.2013 vierzehn Beschäftigte krank. Acht davon länger als 14 Tage. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die längerfristig erkrankt sind, werden nach drei Monaten regelmäßig vertrauensärztliche Untersuchungen zur Dienstfähigkeit veranlasst. Das ist für drei dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fall. Bei einer weiteren Beschäftigten läuft im Anschluss an die vertrauensärztliche Untersuchung ein Verfahren zur Pensionierung.
1 a) Entsprechend dem Paragrafen 44c Absatz 2 Nummer 8 SGB II beschließt die Trägerversammlung jährlich einen Kapazitätsplan, in dem die Anzahl der im Jobcenter möglichen Vollzeitäquivalenten für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgelegt wird. Für unser Jobcenter stammt der derzeit gültige Beschluss vom 13.02.2013 mit einer Höhe von 542 Vollzeitäquivalenten. Auf der Grundlage einer Vereinbarung auf der Ebene des Landes Berlin, trägt der Bezirk einen Anteil an den gesamten Verwaltungskosten des Jobcenters von 15,2 %. Genau in dieser Höhe haben wir dem Jobcenter zugesagt mindestens 15,2 % der insgesamt benötigten Stellen bereitzustellen. Das sind 81,2 Vollzeitäquivalente. Davon sollen 71 Stellen unbefristet und 11 Stellen befristet besetzt werden.
Zum Stichtag 15.08.2013 sind 72,8 Stellen in unserem Jobcenter durch kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen besetzt. 7 Stellen für den Bereich der Sachbearbeitung im Leistungsbereich befinden sich im Ausschreibungsverfahren für eine befristete Stellenbesetzung. Die Auswahlgespräche dazu finden in der Zeit vom 20. bis 27. August statt. Zum 01.01.2014 sollen weitere 5 Stellen für Arbeitsvermittler befristet ausgeschrieben werden. Die Freimeldung zum Stellenpool ist bereits erfolgt, so dass im Herbst diese Ausschreibung erfolgen wird.
1 b) Das Bezirksamt hält eine gute Personalausstattung des Jobcenters für zwingend erforderlich. Der kommunale Anteil von 81,2 Vollzeitäquivalenten ist verbindlich zugesagt und wurde zuletzt im Juli in einem Schreiben des Bezirksbürgermeisters an die Vorsitzende der Agentur für Arbeit Berlin Nord, Frau Röhlinger, bestätigt. Im Rahmen der zugesagten Stellen sind keine Personalkürzungen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
7. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion Bessere Aufenthaltsqualität auf dem Lehniner Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Da der zuerst mit der Planung und Realisierung des Kiosk-Cafés beauftragte Architekt, der das Projekt auch bereits vorangetrieben hatte, unerwartet verstarb, musste vom Investor ein neuer Architekt beauftragt werden. Dies hatte natürlich Auswirkungen auf die Planungsarbeiten und auf die weiteren mit der Realisierung eines solchen Projektes zusammenhängenden Schritte.
Ja.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
8. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Veräußerung von Sportanlagen
Ich frage das Bezirksamt:
Gibt es seitens des Bezirksamtes die Absicht, bezirkliche Sportanlagen zu veräußern?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Röder,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Antrag zur Aufgabe des Grundstücks Arcostr. 11 wurde bei der Senatsverwaltung für inneres und Sport gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz gestellt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist die Veräußerung für Zwecke der Wohnbebauung.
Des Weiteren hatte das Bezirksamt mit KT-Beschluss Nr. 10 geplant, einen Teil der Freifläche zwischen Plöner Straße und Karlsbader Straße zu Zwecken des Wohnungsbaus an den Liegenschaftsfonds Berlin abzugeben. Davon war unter anderem eine Außenspielfläche und der Trainingsstandort der Schwerathleten betroffen. Die ungedeckte Sportanlage hätte entwidmet werden müssen.
Der aktuelle Stand hierzu ist der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0394/4 zu entnehmen, in der das Bezirksamt Folgendes berichtet hat:
"Das Anliegen der BVV wurde und wird vom Bezirksamt geteilt und bei den bisherigen und folgenden Abstimmungen zwischen der Abt. Jug und Abt. Bü zur Umsetzung des KT-Beschlusses beachtet. Hinsichtlich der Definition der abzugebenden Fläche wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft. Dabei wurde auch in Erwägung gezogen, das Jugendfreizeitheim zum Spielplatz hin zu verlagern und die Schwerathletikhalle an einem anderen Standort im Bezirk unterzubringen. Über die Übernahme der Kosten für evtl. Neubauten wäre mit dem Liegenschaftsfonds und einem evtl. Investor zu verhandeln.
Durch die neue Liegenschaftspolitik des Landes Berlin sind Veränderungen eingetreten, deren Folgen für die Bezirke noch nicht geklärt sind, aber wesentlichen Einfluss darauf haben, ob ein Projekt in der vom Bezirk angedachten Form überhaupt umsetzbar wäre. Diese Situation bedarf weiterer Abstimmungen im Bezirksamt, insbesondere mit der Abt. Bü."
Die Aufgabe weiterer Sportflächen ist nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
9. Mündliche Anfrage Zitha Poethe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Versorgung von Flüchtlingen / AsylbewerberInnen mit medizinischer Hilfe im Bezirk Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Flüchtlinge (die z.B. aus humanitären Gründen aus dem Nahen Osten zu uns gekommen sind), keinen Asylantrag gestellt haben und dann auch keine Krankenversicherung haben oder ob es sich um Asylbewerber handelt, die über das Asylbewerberleistungsgesetz versichert sind, wenn sie einen Antrag auf Asyl gestellt haben.
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten im Amt für Soziales in unserem Bezirk dann Informationen, wenn sie hier Leistungen beziehen (vgl. dazu auch Nr. 4 Abs. 1 AV ZustAsylbLG). Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zuständig.
Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Regel während der Vorsprache im Sozialamt im Zusammenhang mit der Gewährung dieser Leistungen. Leistungsbezieher nach § 2 AsylbLG erhalten Krankenleistungen über die Krankenversicherungskarten nach Anmeldung bei einer frei gewählten Krankenkasse gemäß § 264 SGB V. Die Leistungen über die Krankenkassen entsprechen denen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Information über diese Leistungen erfolgt durch die behandelnden Ärzte.
Zusätzlich erfolgen Informationen durch das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, das ein überregionales Angebot ist. Das Zentrum hat Kontakte zu Erstaufnahmeeinrichtungen, Wohnheimen, dem LAGeSo und auch Sachbearbeitern/innen in Sozialämtern und nutzt die Mitarbeiter/innen als Multiplikatoren, um das Zentrumsangebot bekannt zu machen. Hierbei sind insbesondere das Angebot der kostenlosen Verhütungsmittel für Männer und Frauen mit geringem Einkommen, die kostenlosen HIV-Tests, die Schwangerenberatung durch die Sozialarbeiterinnen, die Beratung nach § 218/219 StGB und das Angebot der medizinischen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen, das sich ausschließlich an nicht versicherte Frauen richtet, zu erwähnen.
Unregelmäßig bieten Mitarbeiter/innen des Zentrums Veranstaltungen in Wohnheimen für die Bewohner/innen zu bestimmten Themen an, wie z.B. Schwangerschaftsverhütung oder HIV. Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Mitarbeiterin des neuen Wohnheims in der Soorstraße 83 hat auch schon stattgefunden. Zudem arbeitet das Zentrum mit verschiedenen Flüchtlingsberatungsstellen und dem Büro für medizinische Flüchtlingshilfe eng zusammen und vermittelt Hilfesuchende auch an die Malteser Migranten Medizin.
Zu 2. Kranke Flüchtlinge und auch Asylbewerber/Innen nehmen die Sprechstunden des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des Zentrums für Sexuelle Gesundheit und Familienplanung in Anspruch.
Das Gesundheitsamt wird gemäß § 1 Abs. 2 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) grundsätzlich subsidiär, d.h. nachrangig zu anderen medizinischen Einrichtungen und sozialkompensatorisch tätig, d.h. für diejenigen Personen, die keinen oder schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
Die Klientinnen und Klienten werden nicht nach ihrem Status oder ihrer Nationalität erfasst, da es für die angebotenen Leistungen kein Kriterium darstellt, mit welchem (aufenthaltsrechtlichen) Status oder aus welchem Land die Person kommt. Statistisch erfasst wird im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ebenso wie im Zentrum, ob eine Krankenversicherung besteht oder nicht.
In den Wohnheimen Brandenburgische Straße 74, Wilmersdorfer Straße 106 und Rognitzstraße 8 wurden Impfaktionen des KJGD zur Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln angeboten und von insgesamt 185 Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt, davon 99 Kinder.
Der Präsident des LAGeSo, Herr Allert, hat in seinem Schreiben vom 22.07.2013 an den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste in Reinickendorf, Herrn Uwe Brockhausen, angekündigt, dass zukünftig die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Auftrag seiner Behörde flächendeckend gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geimpft werden sollen. Dazu ist geplant, neben den bezirklichen Gesundheitsämtern ggf. niedergelassene Allgemeinmediziner und Kinderärzte im Umfeld der Unterkünfte zu beauftragen.
Im Sozialpsychiatrischen Dienst stellen sich nur selten Flüchtlinge oder Asylbewerber/innen vor, geschätzt etwa 1 Person/Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
10. Mündliche Anfrage Zitha Poethe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ansprüche von Kindern von Flüchtlingen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Poethe,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Informationen erhalten die Eltern von den jeweiligen Bildungs- und Tagesbetreuungs-einrichtungen sowie den zuständigen Sozialleistungsstellen, welche für die Anspruchs-prüfungen zuständig sind, ggf. von den Betreiber/inne/n von Unterkünften für diese Personengruppe.
Derartige Zahlen liegen dem Jugendamt nicht vor, da Schulen und Tagesbetreuungs-einrichtungen nur Gesamtzahlen (ohne Unterscheidung unterschiedlicher Kategorien) zur Verfügung stellen. Das Leistungsmerkmal "L" betrifft sowohl die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII als auch von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
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