Drucksache - 0569/4  

 
 
Betreff: Zentrale Baustellenkoordination und Schlagloch-Programm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Häntsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen Beratung
24.05.2013 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen vertagt   
05.06.2013 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen vertagt   
07.08.2013 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.08.2013 folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Mittel aus dem sog. Schlagloch-Programm den Bezirken nicht mehr als Sonderprogramme zur Verfügung gestellt werden, sondern Teil der Tiefbauunterhaltung sind und weiterhin die Jährlichkeit der Mittel aufgehoben wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2013 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Im Senatsbeschluss über die Rahmenbedingungen der Aufstellung des Haushalts 2014/2015 war festgelegt worden, dass die Mittel des sogenannten "Schlaglochprogramms" nicht mehr als Sonderprogramm des Landes zur Verfügung gestellt werden, sondern vielmehr in die bezirkliche Zuständigkeit fallen sollen. Der Umfang dieses Programms beläuft sich auf 25 Mio. ? für alle Bezirke. Daraus ergab sich für die Bezirke die Verpflichtung der Veranschlagung einer erhöhten Summe für das Ausgabenfeld A03 (Tiefbauunterhaltung), welches der Leitlinien-Regelung unterliegt. Allerdings wurde der Plafond der Bezirke nicht in voller Höhe entsprechend aufgestockt. Stattdessen wurde auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen eine Verbindung zum positiven Jahresabschlussergebnis der Bezirke für das Haushaltsjahr 2012 hergestellt.

 

Aufgrund entsprechender Interventionen aus allen Bezirken in Richtung der landespolitischen Ebene ist es gelungen, dies durch entsprechende Weichenstellung im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu verhindern. Der "Preis" dafür war das Fortbestehen des Schlaglochprogramms als Landesprogramm mit entsprechender Ansatzbildung im Einzelplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das Volumen bleibt unverändert bei 25 Mio. ? und steht in dieser Höhe in beiden Haushaltsjahren zum Abruf zur Verfügung.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 02. Oktober 2013 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Übertragung der 2013 nicht verausgabten Mittel des Straßeninstandsetzungsprogramms nach 2014 zugestimmt, sofern die Beauftragung der Maßnahmen schon erfolgt ist.

 

Inwieweit im Rahmen kommender Haushaltsplanaufstellungen diese Thematik erneut aufkommt, kann derzeit nicht beantwortet werden. Unabhängig davon wird das Hauptaugenmerk der Bezirke auch weiterhin darauf liegen, bei einer Übertragung des Schlaglochprogramms auf die Bezirke auch die entsprechende vollständige Erhöhung des Bezirksplafonds zu erhalten. Im Übrigen gilt dies auch für das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP), welches in den Bezirken im Ausgabenfeld A02 (Hochbauunterhaltung) nachgewiesen werden würde.

 

 

Naumann

 


 

 
 

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