Drucksache - 0444/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Investor des „Alnatura“- Supermarktes bereits vor dessen geplanter Eröffnung zum Jahresende 2012 auf der rechtsverbindlichen Beschränkung des im Wege des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach § 63 BauO Bln zugestandenen Baurechts zu bestehen.
Der durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtsbeschluss vom 16.03.2012 bzw. 12.09.2012 als bindend festgestellte Lieferumfang von 5 bis maximal 8 Belieferungen pro Woche ist zwingend einzuhalten.
Der BVV ist bis zum 31.01.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat den Inhaber von Alnatura mit Schreiben vom 3. Januar 2013 über den Beschluss informiert und an die Einhaltung der selbst bestimmten Lieferfrequenz erinnert, Zitat: „Der durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtsbeschluss am 16. März 2012 bzw. 12. September 2012 als bindend festgestellte Lieferumfang von fünf bis maximal acht Lieferungen pro Woche ist zwingend einzuhalten.“ Eine Antwort auf das Schreiben erfolgte nicht. Vielmehr wurde am 14. Januar 2013 die Erweiterung des Lieferumfangs beantragt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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