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Drucksache - 0375/4
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat für eine adäquate Finanzierung des Schulessens einzusetzen, mit der der Bezirk bei der bevorstehenden Ausschreibung für die Grundschulen die Qualitätsanforderungen (Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und mindestens 10 % Bioanteil) einhalten kann.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
Begründung: Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung eine Mittagsmahlzeit in de Ganztagsschule, die hinsichtlich der Herkunft des Essens, der Verarbeitung und Geschmack grundlegenden Qualitätsanforderungen genügen. Seit Beginn der Schulverpflegung ist es berlinweit immer wieder zu Klagen über die Qualität des Essens gekommen. Die Ende September aufgetretenen Magen-Darm-Erkrankungen durch Schulessen machen deutlich, dass in Bezug auf Qualität und Kontrolle des Schulessens Handlungsbedarf besteht.
Laut der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW) Hamburg zur Berliner Schulverpflegung liegt der Preis für ein Essen im Grundschulbereich unter Berücksichtigung von Grundstandards bei über drei Euro. Zur Zeit setzt der Bezirk 2,20 Euro pro Essen an – und damit schon mehr, als er an Zuweisungen (1.97 Euro) zugewiesen bekommt.
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