Drucksache - 0345/4  

 
 
Betreff: Brücke "Hoher Bogen" Wilmersdorf für den Radverkehr frei geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
25.09.2012 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
27.11.2012 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Brücke Hoher Bogenzwischen der Rudolstädter Straße und dem Stadion Wilmersdorf für den Radverkehr freizugeben.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die 1974 fertig gestellte Brücke Hoher Bogenverbindet die Rudolstädter Straße und das Stadion Wilmersdorf. Sie überspannt dabei die Stadtautobahn und die Ringbahn. Der Hohe Bogenwurde als Fußgängerbrücke konzipiert und ist vier Meter breit. In der Mitte sind Halteseile befestigt, die den Querschnitt verringern. Das Gefälle zur Rudolstädter Straße hin ist erheblich, das Fußgängeraufkommen ist, auch durch die vorhandenen Sportanlagen groß.

 

Der Antrag wurde auch im bezirklichen Fahr-Rat erörtert und wegen der örtlichen Gegebenheiten als eher kritisch bewertet.

 

Insbesondere teilt die angehörte Polizei mit, dass sie diesen Beschluss nicht zustimmen kann.

 

In ihrer Stellungnahme verweist sie zunächst auf die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung:

 

Die Freigabe kann nur in Betracht kommen, wenn dem straßenrechtliche Bestimmungen nicht entgegen stehen, die Interessen der vorgenannten Radfahrer dies notwendig machen und wenn die Freigabe nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder und der Rad fahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.

 

Weiterhin heißt es dann:

 

Durch das am Ende der Brücke befindliche Gefälle ist nicht damit zu rechnen, dass der Radfahrer die Schrittgeschwindigkeit einhält. Weiterhin sollte beachtet werden, dass dieser Weg häufig von Kita-Gruppen und Schulklassen genutzt wird. Eine Gefährdung ist nicht auszuschließen.

 

Gerade die Bedenken der Polizei in Bezug auf die Verkehrssicherheit lassen eine Umsetzung des Beschlusses der BVV als nicht vertretbar erscheinen.

 

Der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr wurde über diese Einschätzung in seiner Sitzung am 29. Januar 2013 informiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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