Drucksache - 0086/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. Februar 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Verkehrsverträglichkeitsprüfung für den zu erwartenden Verkehr eines beabsichtigten Einzelhandelsgeschäfts in der Giesebrechtstr. 4 / Meyerinckplatz unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit des Straßenlandes für den ruhenden und fließenden Verkehr durchzuführen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Dem Bezirksamt stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um eine Verkehrsverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Der spätere Betreiber des beabsichtigten Einzelhandelsgeschäfts, die Alnatura Produktions- und Handels GmbH hat auf Nachfrage des Bezirksamtes zwar abgelehnt die Kosten für eine Prüfung zu übernehmen, mit Schreiben vom 16. April 2012 aber zur verkehrlichen Situation folgende Ausführungen zu den voraussichtlichen künftigen Lieferzeiten und Lieferrhythmen für die Belieferung der Alnatura-Filiale Giesebrechtstraße in Berlin-Charlottenburg gemacht:
„Für die Belieferung wird die Einrichtung einer Ladezone notwendig, welche wir unter Angabe der entsprechenden Parameter beantragen werden, wobei die Anlieferung voraussichtlich ausschließlich im Zeitraum zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr erfolgen werden. Im Einzelnen ist mit folgenden Anlieferungen zu rechnen:
- Täglich (werktags) ein LKW für Frischware (Obst, Gemüse, Molkereiprodukte etc.) mit einer Standzeit von jeweils ca. 60 Minuten - 3x die Woche ein LKW für das Trockensortiment, voraussichtliche Standzeit jeweils 60 Minuten - Je nach Bedarf maximal 4x die Woche ein LKW für Tiefkühlwaren, voraussichtliche Standzeit jeweils ca. 30 Minuten - 3x die Woche ein LKW für Fleischwaren, voraussichtliche Standzeit jeweils ca 30. Minuten - Durchschnittlich 1x pro Tag ein Sprinter für diverse Kleinanlieferungen, voraussichtliche Standzeit jeweils ca. 20 Minuten - 2x täglich ein Sprinter für Bäckereiwaren, voraussichtliche Standzeit jeweils ca. 30 Minuten
Da die LKW eine Länge von ca. 10 Metern aufweisen, wird eine Ladezone von 15 Metern benötigt.“
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde …
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