Drucksache - 0054/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.04.2012 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird gebeten, die Vergabepraxis von Sälen und Räumen des Bezirks dahingehend zu ändern, dass nur an solche Gliederungen oder Gruppierungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen vermietet wird, die hier im Bezirk aktiv sind.
Der BVV ist bis zum 31.05.2012 zu berichten."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Eine durch das Bezirksamt veranlasste Prüfung bezüglich der Umsetzbarkeit o.g. Drucksache hat ergeben, dass die ursprüngliche Regelungsempfehlung der Nutzungs- und Entgeltverordnung um folgenden Zusatz ergänzt werden sollte:
"Parteien und Wählergemeinschaften stellt das Bezirksamt seine Objekte im Rahmen seiner Verfügbarkeit nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen im Rahmen ihres Zuständigkeitskreises zur Verfügung."
Die entsprechende Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltverordnung wird durch Beschluss des Bezirksamtes bis Ende 2013 herbeigeführt werden.
Gleichzeitig wird der Bestand der zu vergebenden Räume insgesamt abschließend definiert. Anderenfalls könne es rechtlich problematisch sein, eine Raumvergabe mit Kapazitätserschöpfung gemäß § 2 Abs. 5 Nutzungs- und Entgeltverordnung zu begründen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
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