Drucksache - 0041/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wo in unserem Bezirk öffentliche Grillflächen in Parkanlagen zur Verfügung gestellt werden können, ohne Anwohnerinnen und Anwohner direkt zu belästigen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es bereits drei Grillplätze:
a) Rudolf-Mosse-Platz (Mecklenburgische Str.) b) Preußenpark (Fläche an der Württembergischen Straße c) Goslaer Ufer/Ecke Gaußstraße
Als weitere Standorte wären denkbar:
1. Sömmeringpark 2. Ruhwaldpark 3. Jungfernheidepark
Ein angemessener Grillplatz sollte ca. 1.000 m² Fläche haben und für alle drei möglichen Standorte sind folgende Kosten zu veranschlagen:
Ertüchtigungskosten für jede einzelne Grillfläche:
1. Herrichtung einer Tennenfläche ca. 30.000 € 2. Anschaffung von 10 Müllkörben mit 120 Liter Fassungsvermögen. ca. 6.000 €
Unterhaltungskosten für jede einzelne Grillfläche:
1. Saisonal tägliche Leerung der Müllkörbe von Mai – September ca. 5.300 € 2. Darüber hinaus muss die Umfeldreinigung intensiviert werden. Seriöse Kostenschätzungen können für eine Vorbetrachtung nicht zu Grunde gelegt werden, da realistische Aufwendungen erst mit Ausschreibungsergebnis bekannt wäre.
Für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist die Höhe der Budgetzuweisungen für die entsprechende Aufwandsklasse der jeweiligen Grünanlage, den oben benannten Kosten gegenüberzustellen.
Die Sömmeringanlage wird nach Aufwandsklasse II budgetiert und erhält monatlich für 1.000 m² eine Bruttozuweisung in Höhe von 320 €.
Von dieser Bruttozuweisung sind ca. 25 % für die mit einer Grünanlage verbundenen Straßenreinigungsgebühren, Schnee- und Glättebeseitigung, Wasserkosten für Bewässerung und alle Overheadkosten in Abzug zu stellen.
Damit verbleiben für den zu betreibenden Pflegeaufwand monatlich 240 € aus Lohn- und Sachkosten. Für den zu betrachtenden Zeitraum von fünf Monaten ergeben sich demnach budgetierte Bewirtschaftungsmittel in Höhe von 1.200 €. Damit sind allein schon die Unterhaltungskosten für einen Grillplatz in der Sömmeringanlage mehr als viermal so hoch, wie das zur Verfügung stehende Budget.
Der Ruhwaldpark und der Jungfernheidepark werden nach der Aufwandsklasse III budgetiert und diese erhalten monatlich für 1.000 m² eine Bruttozuweisung in Höhe von 170 €. Davon verbleiben nach der oben dargestellten Bereinigung für den fünfmonatigen Betrachtungszeitraum 600 €. Damit sind die Bewirtschaftungsmittel für Grillplätze im Ruhwaldpark und im Jungfernheidepark achtmal so hoch wie das zur Verfügung stehende Budget.
Über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinaus hat alleine die Ankündigung der Prüfung von neuen Grillplätzen zu Einwohnerbriefen geführt, die darum bitten, von einer Ausweitung von Grillplätzen abzusehen.
Das Bezirksamt bittet, vor dem dargestellten Hintergrund auf eine Einrichtung neuer Grillflächen zu verzichten und den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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