Drucksache - 2025/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben sukzessive an allen Charlottenburg-Wilmersdorfer Schulen Trinkwasserbrunnen in den Schulgängen installiert werden können. Den Grundschulen ist zunächst der Vorrang zu geben.
Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Eine Anfrage bei den Berliner Wasserbetrieben ergab, dass die Aufstellung von Trinkwasserspendern durch diese grundsätzlich möglich ist. Die Geräte sind leitungsgebunden, d.h. sie werden am gewünschten Aufstellort an eine Trinkwasserleitung (3/8 Zoll) angeschlossen und benötigen darüber hinaus einen Stromanschluss für das Kühlaggregat im Wasserspender. Für die sprudelnde Trinkwasservariante ist zusätzlich das Einsetzen einer Kohlensäureflasche erforderlich. Diese Aufsteller und die Betriebskosten (z.B. Kohlensäureflasche) sind nur kostenpflichtig erhältlich.
Die monatliche Miete für einen Trinkwasserspender "Soda Jet Public" beträgt 145 ? bei einer Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten (= 5.220 ?). Hinzu kommen die Kosten von 48 ? pro Kohlensäureflasche (reicht für ca. 1.500 Liter), sofern benötigt.
Beim Kauf eines Trinkwasserspenders "Soda Jet Public" fallen einmalige Kosten in Höhe von 4.799 ? an, zzgl. 301 ? für die Inbetriebnahme, 200 ? für die halbjährliche Wartung und je nach Bedarf 48 ? pro Kohlensäureflasche.
Für beide Beschaffungsvarianten (Miete, Kauf) fallen darüber hinaus die üblichen Kosten für das verbrauchte Trinkwasser und die Stromversorgung an.
Nach bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass an einem zentralen Aufstellort in den Schulen mit großer Wahrscheinlichkeit weder ein benötigter Frischwasseranschluss, noch ein Stromanschluss anliegt. Für das Bezirksamt würden dadurch erhebliche Installationskosten zusätzlich anfallen.
Die Finanzierung des Wasserspenders und der Betriebskosten (Kohlensäureflasche, Wartung etc.) müsste aus dem jeweiligen Schuletat sichergestellt und finanziert werden.
Hinsichtlich der Umsetzbarkeit sollten zudem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
In den vergangenen Jahren wurden - in Rücksprache mit dem Schulamt - die meisten Trinkbrunnen still gelegt und entfernt sowie die Rohrleitungen zurückgebaut.
In einigen Grundschulen sind bereits zusätzliche Trinkmöglichkeiten im Zuge von Strangsanierungen vorgesehen worden. In Zusammenarbeit mit dem Projekt "Mundhygiene" des Gesundheitsamtes wurden in einigen Schulen Zahnputzzeilen nachgerüstet. Die Trinkfrequenz ist hier überschaubar.
Das Bezirksamt empfiehlt daher, auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage, die Zumessung für die bauliche Unterhaltung weiterhin vorrangig für die wesentlich dringlichere Sanierung von Schulen zu verwenden. Eine Trinkwasserversorgung der Schulangehörigen durch eigene Getränke bzw. über das Angebot in Mensen und Caféterien ist aus Sicht des Bezirksamtes flächendeckend gegeben.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
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