Auszug - Zukunft des Westkreuz'  

 
 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0054/5 Zukunft des Westkreuz'
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,

die erste Frage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse des Geländes. Die Flächen liegen im Eigentum der Deutschen Bahn AG (EB Netz) und des Bundeseisenbahnvermögens. Wir haben also zwei verschiedene Eigentümer hier auf dem Gelände. Derzeit ist das Gelände planfestgestellt als Eisenbahngelände. Aus einer Antwort der Bundesregierung, auf eine Anfrage der Abgeordneten Paus, wissen wir, dass die Deutsche Bahn z. Z. in Verkaufsverhandlungen mit potenziellen Investoren befindet, die aber nach dieser Antwort noch nicht abgeschlossen sind.

 

Zu 2.
Das Bezirksamt kann dazu keine endgültige Aussage machen, weil die Planskizzen des potentiellen Investors nur aus Presseberichterstattungen bekannt sind. Auf dieser Grundlage kann man die Konsequenzen nicht abschließend beurteilen. Es ist allerdings so, dass das Gelände z. Z. nicht erschlossen ist und zumindest in weiten Teilbereichen hochgradig lärmbelastet ist. Daten über Luftbelastungen liegen dem Bezirksamt nicht vor. 

 

Zu 3. und 4.

Ja, das Bezirksamt verfolgt das Ziel, die ehemaligen Bahnflächen für eine Freiraumnutzung entsprechend der BVV-Beschlusslage aus der letzten Wahlperiode zu entwickeln. Damit soll dann auch die Funktion als klimatischer Ausgleichraum bewahrt und geschützt werden. Das ist die zweite wesentliche Begründung für diesen Wunsch, neben der schon angesprochenen Sicherung von Grün- und Erholungsflächen für die Bevölkerung. Das Ganze wird nur über einen Bebauungsplan möglich sein. Das ist immer so ein wenig paradox. Für die Nichtfachleute: Der heißt dann Bebauungsplan, soll aber sicherstellen, dass nicht bebaut wird und als Grundlage für diesen Bebauungsplan brauchen wir die Änderungen des Flächennutzungsplans. Ein entsprechendes Änderungsverfahren hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor einigen Monaten eingeleitet. Es aber bisher nicht vorangetrieben. Nach einer Absprache gestern mit der zuständigen Landesbaudirektorin habe ich allerdings die Hoffnung, dass auf der Senatsverwaltungsebene in den nächsten drei bis vier Wochen die Weiterführung dieses Flächennutzungsplanverfahrens erfolgen wird. Letztendlich wird dann das Land Berlin sich auch Gedanken machen müssen über die finanzielle Absicherung der durchzuführenden Grunderwerbsmaßnahmen oder auch der Anlage der Grünfläche. Geplant und diskutiert mit dem Land ist, dass große Teile der baulichen Veränderung über Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden können. Also, nicht direkt aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssten.

In einer Situation, wie wir sie hier haben, dass es keine Erschließungen gibt, dass wir z. T. hohe Lärmemission en haben, treffen dort auf dieser Fläche ganz verschiedene Luxusansprüche aufeinander. Es sind die Ansprüche des Natur- und Artenschutzes, die Ansprüche an öffentliche Erholungsflächen und die privaten Interessen der heutigen Nutzer von Parzellen der Eisenbahnlandwirtschaft. Und in dieser Situation hält es das Bezirksamt für dringend geboten, von Vorfestlegungen zu Gunsten einzelner Individualinteressen abzusehen. Mein Eindruck im Moment ist, dass die potenziellen Investoren auf Zeit spielen und das Gelände in der Hoffnung erwerben, dass es irgendwann einmal umgewandelt wird. Dazu kann man nur sagen, wir meinen das durchaus ernst, wir wollen die Festlegung für Grünflächen absichern. Nach unserer Einschätzung braucht eine verträgliche Stadtentwicklungspolitik Freiräume in der Innenstadt, die müssen gesichert werden, das ist eine klimapolitische- und sozialpolitische Notwendigkeit.

 

Um die Grundlagen für ein tragfähiges Planverfahren zu gewinnen, wurden durch das Bezirksamt in Abstimmung mit der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten sollen Konzeptvarianten diskutieren und werden im Frühjahr öffentlich vorgestellt und erörtert werden. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Erörterung soll dann der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans nach Möglichkeit noch im April im Bezirksamt fallen.

 

Zu 5.

Das Bezirksamt wird sich auch weiterhin für eine öffentliche Durchwegung des Geländes einsetzen und es gibt im Umfeld eine weitere Diskussion, die indirekt auch diese Planung mit beeinflusst. Das ist die Diskussion der Stadtentwicklungsverwaltung über den Umbau des Autobahndreiecks. Auch dort wird sich der Bezirk zu gegebener Zeit natürlich aktiv einmischen und ich glaube, wir wären dann gut beraten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge dieser Diskussion auch die Frage erörtert wird, welche zusätzlichen Potenziale für Wohn- und Gewerbeflächen durch die Entlastung von Verkehrsflächen im Bereich des Autobahndreiecks gewonnen werden kann.

 

 
 

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