Auszug - Vorstellung der Ermittlungen zum Thema "Milieuschutz"  

 
 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte stellt den Werdegang des nunmehr vorliegenden und verteilten Ergeb-nisses dar, in das die Voruntersuchung durch das Stadtentwicklungsamt sowie die Prüfvorschläge der Fraktionen einfloss

Herr Schulte stellt den Werdegang des nunmehr vorliegenden und verteilten Ergebnisses dar, in das die Voruntersuchung durch das Stadtentwicklungsamt sowie die Prüfvorschläge der Fraktionen einfloss.

Das Wort erhält Herr Maier von der argus Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und Stadtteilplanung GmbH. Auf Basis vorhandener Daten, für Statusdaten mit dem Stand 2013 und für Dynamikdaten für den Zeitraum von 2009 bis 2013, wurde eine Indikatorenanalyse erstellt, die auf den Clustern Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungsgefährdung basiert. Das Ergebnis lässt sich unter dem Motto „Altbaubestand in sozial gefährdeten Gebieten“ zusammenfassen, für die weitere Betrachtung und Entscheidungsfindung ist die auch aus der Rechtsprechung abgeleitete Entwicklung eines gestuften Entscheidungsverfahrens notwendig. Von den 10 analysierten Gebieten sind nach Durchführung der Voruntersuchung sechs Gebiete bezüglich ihrer Identifizierung als erhaltungswürdig genauer zu betrachten. Es handelt sich um die Regionen Brabanter Platz, Kaiserin-Augusta-Allee, Karl-August-Platz, Richard-Wagner-Straße, Spreestadt und Tegeler Weg. Nicht mit der angewandten Analysemethode untersuchbar seien mögliche Auswirkungen des aktuell festgesetzten, angrenzenden Milieuschutzgebietes Barbarossaplatz in Tempelhof-Schöneberg. Auch ließe sich der Ausstattungszustand der Wohnungen in den genannten Gebieten nur durch Erhebungen vor Ort feststellen. Mit der Festlegung eines Milieuschutzgebietes würden Luxussanierungen und die daraus zu befürchtenden negativen Entwicklungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur dieses Gebietes verhinderbar sein, gesetzlich geregelte Sanierungen, beispielsweise energetischer Art, seien dagegen weiterhin durchführbar.

Auch Herr Schulte betont, dass es sich beim Milieuschutz um ein städtebaupolitisches Instrument handelt, nicht um ein mietenpolitisches. Eine einheitliche Strategie sei dazu in Berlin noch nicht entwickelt, auch die Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken, beispielsweise bei der Ausübung des Vorkaufsrechts, bedürfe noch der Regelung. Die Festlegung von Milieuschutzgebieten müsse mit der personellen Unterstützung der Stadtentwicklungsämter einhergehen, da die resultierenden administrativen Aufgaben nicht mit dem bestehenden Personalkörper leistbar seien. Die jeweils den Bezirken zugestandene Stelle für die Durchsetzung der Umwandlungsverbotverordnung sei nicht ausreichend, schätzungsweise würden pro Milieuschutzgebiet zwei zusätzliche Stellen benötigt, die bislang nur aus dem Bezirksplafonds finanzierbar und entsprechend in den kommenden Haushaltshaltsberatungen umzuschichten wären. Ob es hier zu einer von Herrn Dr. Heise befürchteten Entscheidung für oder gegen ein Milieuschutzgebiet auch aus Gründen der verfügbaren Stellen käme, müsse politisch bewertert und entschieden werden. Frau Schmitt-Schmelz hält ein Abwarten der Nachweisbarkeit von Effekten aus anderen Gebieten für den falschen Weg und ein rechtzeitiges Gegensteuern für erforderlich. Für die Schaffung bezirksgrenzenüberschreitender Milieuschutzsatzungen spricht sich Frau Pinkvoß-Müller aus. Auch müsse, beispielsweise beim Einbau von Aufzügen, berücksichtigt werden, dass es dabei auch um die Schaffung barrierefreien Wohnens gehen könne, nicht alleine um Luxussanierung. Herr Maier erläutert, dass seines Wissens nach Milieuschutzsatzungen noch nicht Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens waren, aber die Satzungen in Rechtsschutzverfahren aus Einzelentscheidungen dazu durchaus geprüft würden. Damit könne auch die Nachbarbezirkswirkung Gegenstand der Satzung sein, empirisch seien Effekte daraus aber erst später nachweisbar. Die von Frau Rouhani befürchteten Auswirkungen von Wohnungsneubau brächten bei hochwertigen Projekten Druck auf das betroffene Gebiet und müssten ebenfalls empirisch untersucht werden. Dagegen seien Neubauten auf bisherigen Industriegeländen machbar, über umfangreiche Sanierungen oder gar Abrisse zwecks Neubaus müsste künftig satzungsgemäß entschieden werden. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, weist auf Unterschiede in den Ausstattungsniveaus der Bezirke hin. Daher seien in Charlottenburg-Wilmersdorf die Schwerpunkte eher auf die laufende und die zu befürchtende Umwandlungstätigkeit zu legen. Herr Herz bittet um Überlassung der gefertigten Analysen auch für die nicht weiter zu untersuchenden Gebiete. Den künftigen Kontrollaufwand hält er für immens und hinterfragt, ob das Instrument das erreichte, was gewünscht sei. Für Herrn Maier seien die Mieterinnen und die Mieter die besten Kontrollierenden, die aber durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dazu zu sensibilisieren seien. Herr Gusy attestiert dem Milieuschutz die Eigenschaft eines schwachen Schwertes, aber es sei das einzige, das man habe. Herr Schulte hält das Instrument für wichtig und richtig, mittlerweile nehme es auch der Landesgesetzgeber in Berlin ernster, wie der Erlass der Umwandlungsverordnung zeige, in Hamburg werde dagegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes schon länger und umfangreicher wahrgenommen. Zwar dürften die Erwartungen an Erhaltungssatzungen nicht zu hoch geschraubt werden, das Untersuchungsergebnis werde aber aufgegriffen und die Entwicklung von Satzungen weiterverfolgt.


 

 
 

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