Öffentlich
Beschluss:
Das Bezirksamt beschließt das vorliegende „Innenentwicklungskonzept östlicher Hohenzollerndamm“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, die bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung und insbesondere in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.