Öffentlich
Beschluss des in der Anlage 1 beigefügten Entwurfes der BEP City West inkl. des Nutzungskonzeptes in Anlage 2
Das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt die Inhalte der vorliegenden BEP City West inkl. Nutzungskonzept in dem dargestellten Geltungsbereich (Anlage 3). Die vom Bezirksamt (BA) und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossenen Inhalte der BEP City West entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung i.S. von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Sie sind verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen.