BA-Beschlussprotokoll 28.April 2026

Beschluss Nr. 247

Öffentlich

3. Beschluss:

Das Bezirksamt beschließt

- die unter 3.1 ff. beschriebene Fortschreibung der Umsetzung des Bezirklichen Konzepts zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK),
- das unter 3.2 ff. beschriebene Konzept zur Umsetzung des Berliner Klimaanpassungsgesetzes (KAnGBln) und
- die unter 3.3 ff. beschriebene Strategie zur Entwicklung von artenreichen und klimaangepassten Grünflächen.

Die Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen wird zudem aufgefordert bis August 2026 ein konkretes Personal- und Finanzierungskonzept vorzulegen, dass neben bezirklichen Mitteln auch die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität und potentielle Drittmittel darstellt.

3.1 Fortschreibung der Umsetzung des Bezirklichen Konzepts zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK), Beschluss Nr. 85 – Bezirkliches Klimaanpassungskonzept vom 12. September 2023
Das Bezirksamt hat am 12. September 2023 das bezirkliche Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK, s. Anlage 1) als konkretisierendes städtebauliches Konzept zum Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen (im Folgenden „BA-Beschluss Nr. 85“, s. Anlage 2). Das BAFOK ist daher bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Abwägungsprozess zu berücksichtigen.
Die Ziele des BAFOKs sollen auch im Baugenehmigungsverfahren sowie bei allen bezirklichen Baumaßnahmen bzw. Maßnahmen im öffentlichen Raum nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Dies trägt dem Berücksichtigungsgebot des § 9 KAnGBln (s. Anlage 3) Rechnung.

3.1.1 Klimaanpassungsmaßnahmen auf Freiflächen von Schulen (vgl. Nr. 1. BA Beschluss Nr. 85)
Die Abteilung OrdUm hat in Abstimmung mit der Abteilung Bild für alle bezirklichen Schulliegenschaften eine Analyse zum Klimaanpassungspotenzial auf den Freiflächen erstellt, bei der neben Maßnahmen der Hitzeanpassung maßgeblich die Minimierung des Überflutungsrisikos bei einem Starkregenereignis berücksichtigt wurde. Der Instandhaltungsbedarf der Schulfreiflächen zur Erfüllung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit stand ebenfalls im Fokus. Aus der Schulhofpotenzialanalyse ließ sich eine Priorisierung von Schulhöfen entsprechend deren Bedarf und deren Potenzial ableiten. Gemäß BA-Beschluss Nr. 161 vom 18. Juni 2024 (s. Anlage 4) wurde am 30. Januar 2025 ein Projektantrag beim Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 zur Förderung der klimaangepassten Entsiegelung und Gestaltung von bis zu 5 Schulhöfen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin gestellt. Mit der Reduzierung des BENE 2 Förderbudgets im Haushalt 2026/2027 ist eine Bewilligung der Fördermittel für das Projekt Schwammschulhöfe Charlottenburg-Wilmersdorf in Frage gestellt.

• Das BA beschließt die notwendigen Finanzierungsmittel ggf. innerhalb von 8 Jahren innerhalb des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ergänzend zur Investitionsplanung darzustellen.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Abteilung Stadt und der Abteilung Bild sowie den entsprechenden Schulen bei allen zukünftigen Maßnahmen auf den Freiflächen der bezirklichen Schulliegenschaften die systematisch analysierten Bedarfe und Potenziale an Klimaanpassungsmaßnahmen und weiteren klimabezogenen Maßnahmen zu berücksichtigen und dafür die erforderlichen Mittel in der Investitionsplanung vorzuhalten. Die schulische Infrastruktur darf durch eine einseitige I-Planung nicht gefährdet werden. Auch die weitere energetische Sanierung, bzw. andere nachhaltige Projekte (wie z.B. Geothermienutzung unter Sportplätzen) müssen in einer geeigneten Weise in der I-Planung berücksichtigt werden. Maßnahmen sind dabei, um ihre Wirkung zu maximieren, auf ihre Nutzbarmachung für die Nachbarschaft zu analysieren und so auszugestalten, dass die Nachbarschaft ebenfalls davon profitiert. Dies bedeutet beispielsweise, wenn Sportplätze mit Geothermiekollektoren ausgestattet werden, diese Sportplätze im Sinne einer Bauvorleistung auf gesamter Fläche mit Kollektoren zu belegen und überschüssige nicht für die Schulgebäude benötigte Wärmeleistung der interessierten Nachbarschaft (gegen Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgelts an das Bezirksamt) zur Nutzung anzubieten, um das Potential der Sportplätze für nachhaltige Wärneerzeugung bestmöglich auszunutzen.
Eine enge Abstimmung mit dem Schulträger ist hier notwendig, damit auch Investitionen die KLR-Wirksam (Energieeinsparungen etc.) nicht unbeachtet bleiben.
• Die Abt. OrdUm wird ferner aufgefordert, sich weiterhin um verschiedene Fördermittel für die geplanten Schulhofsanierungen zu bemühen.
• Die Abteilungen Stadt und OrdUm werden aufgefordert, dem Bezirksamt bis zum 30.06.2026 einen Vorschlag der Zuordnung für die Federführung für die Entwässerungsplanung- und Ausführung und Wartung siedlungswasserwirtschaftlicher Anlagen auf dem Schulgelände zu übernehmen (z. B. Bau und Wartung von Zisternen). Bei der Umsetzung von Maßnahmen hat eine enge Abstimmung mit der Abteilung Bild zu erfolgen, damit planerische Zielkonflikte (z.B. mit Erweiterungsplanungen im Schulbau) nicht entstehen.
• Die Abteilung Stadt wird aufgefordert, zunächst für Schulen und nachfolgend für alle weiteren bezirkseigenen Gebäude Fassadenbegrünungspotenziale zu prüfen (vgl. BVV-Beschuss „Vertikale Begrünung an Schulen umsetzen!“, Drs.-Nr. 0934/6, s. Anlage 5). Es bedarf guter Konzepte der vertikalen Begrünung. Eine enge Abstimmung mit dem bauenden Bereich und eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Einbeziehung aller Folgekosten, vor allem der Pflege, ist im Vorfeld der Umsetzung zu erfolgen. Zusätzliche Kosten dürfen nicht zu Lasten der bereits jetzt schon unterausgestatteten Schulhofpflege gehen und müssen haushälterisch abgesichert werden.

3.1.2 Schaffung von klimaangepassten Flächen im öffentlichen Raum (vgl. Nr. 2. BA Beschluss Nr. 85)
Das öffentliche Straßenland soll nicht mehr als reine Verkehrsfläche verstanden werden, sondern als Teil eines menschgerecht gestalteten städtischen Raums, dessen Fokus auf Aufenthaltsqualität, Gesundheit und umweltverträglicher Mobilität liegen muss.
Künftige Planungsvorhaben sollten verstärkt alternative Gestaltungsaspekte berücksichtigen, die den vielfältigen Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht werden. Hierzu gehört zwingend auch der Ausbau einer blau-grünen Infrastruktur.
Gerade der stark versiegelte Straßenraum in dicht bebauten Quartieren gehört zu den klimatisch besonders belasteten Bereichen und sollte daher im Fokus der Klimaanpassungsmaßnahmen stehen, zumal hier auch das größte Flächenpotenzial für die Umsetzung liegt.
Mit der Förderung des Umweltverbundes sinkt der Bedarf an flächendeckenden Stellplätzen im Straßenraum, insbesondere dort, wo Parkraumbewirtschaftung, Sharing-Angebote und ÖPNV-Ausbau greifen.
Die Abteilung OrdUm hat mit dem Klimaanpassungstool „KlApT“ systematisch die Potenziale von Straßenseitenflächen für eine Entsiegelung analysiert.
In Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover wurden modulare „Kiezinseln“ geplant, die pilothaft auf der Mierendorffinsel realisiert werden. Diese Kiezinseln entsprechenden Anforderungen an Kühlinseln nach § 2 Nr. 6 KAnGBln. Sie spenden Schatten, dienen der Kühlung und bieten Sitzgelegenheiten. Mit einfachen und robusten Stadtmöbeln wird eine Aufenthaltsqualität geschaffen, die insbesondere auch von vulnerablen Bevölkerungsgruppen gut erreicht werden können.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, mit dieser effizienten Charlottenburg-Wilmersdorfer Herangehensweise in den Schwerpunkträumen für Maßnahmen der Hitzeanpassung (BAFOK Abb. 39) im jährlichen Umfang von mindestens 1000 m² klimaangepasste Flächen im öffentlichen Raum zu schaffen.

Dies geschieht in erster Linie durch die Vergrößerung und Verbindung von Baumscheiben. Nach Möglichkeit werden direkt angrenzende KFZ-Stellflächen entsiegelt. Maßnahmen dieser Art sind kaum aus den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und finanziellen Budgetmitteln zur baulichen Unterhaltung zu finanzieren. Der Fachbereich Tiefbau, Straßen – und Grünflächenamt, ist bereits mit dem laufenden Erhalt stark ausgelastet; diese Aufgaben sind derzeit rechtlich und politisch hoch priorisiert, sodass innovative Lösungsansätze für die Umgestaltung hier aktuell nicht zum Tragen kommen können. Für die Schaffung von klimaangepassten Flächen im öffentlichen Raum sind die erforderlichen zusätzliche personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen des dezentralen Regenwassermanagements soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, die aktuell an die BWB zu entrichtende Niederschlagsentwässerungsgebühr, einzubehalten und für die dezentralen Maßnahmen zu nutzen.
Auch sollen zur Klimaanpassung vermehrt funktionale Baustoffe verwendet werden, die das historische Stadtbild des Bezirks zukunftsweisend weiterentwickeln.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert einen Modellversuch zu entwickeln (in Abstimmung mit SenFin und SenMVKU), der es ermöglicht, dass die bisher für versiegelte Straßenflächen vom Land an die BWB gezahlten Beträge für die Regenwasserentwässerung nach einer Entsiegelung für das Regenwassermanagement erhalten bleiben und dem Bezirk für die Pflege der angelegten Grünflächen zur Verfügung gestellt werden.

3.1.3 Erweiterung beschatteter Bänke zu Kiezinseln (vgl. Nr. 3. BA Beschluss Nr. 85)
Die Abteilung OrdUm hat auf Grundlage der im Jahr 2023 erarbeiteten „Potenzialanalyse Bänke“ bereits mehr als 40 zusätzliche Bänke auf den Wegen von Seniorenheimen (BAFOK Abbildung 11) zu den jeweils nächstgelegenen beschatteten Grünanlagen installiert.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, die Ertüchtigung ausgewählter Bankstandorte zu Kiezinseln zu prüfen und pro Jahr weitere 40 Bänke im öffentlichen Raum zu installieren.

3.1.4 Schaffung neuer Grünflächen und Entwicklung bestehender Grünflächen (vgl. Nr. 4. BA Beschluss Nr. 85)
Die Abteilung OrdUm hat im Klimaanpassungstool „KlApT“ die bestehenden Grünanlagen und die Grünflächendefizite identifiziert. Zusätzlich wurden die potenziell zu schaffenden neuen Grünflächen aus geplanten und laufenden Projekten dargestellt. Damit wird veranschaulicht, wie das Grünflächennetz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wächst, wenn die vorgesehenen Maßnahmen konsequent verfolgt werden. Deutlich wird allerdings auch, dass in den innerstädtischen zentralen Lagen aktuell keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, um flächendeckend schattige Freiräume von 200 m² in möglichst hoher Dichte zu erreichen. Ebenso ist das im § 4 Abs. 3 KAnGBln formulierte Ziel, klimawirksame öffentliche Grünflächen in fußläufiger Erreichbarkeit in einem Gesamtumfang von mehr als einem Hektar für Einwohner:innen zu schaffen, kaum erreichbar. Diese Anforderungen können nur durch den Ankauf von Flächen oder durch weitreichende Flächenumwidmungen erfüllt werden. Durch die Flächenknappheit steigt die Bedeutung bestehender Grünflächen. Um das Defizit verfügbarer Grünflächen ansatzweise aufzufangen, ist es erforderlich, vorhandene Grünflächen in einen qualitativ hochwertigen Zustand zu versetzen und klimaangepasst umzugestalten. Hieraus ergeben sich für die Abteilungen Stadt und OrdUm folgende Konsequenzen:

• Die Abteilung Stadt wird aufgefordert im Rahmen von städtebaulichen Konzepten nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (z. B., Bereichsentwicklungspläne, Soziales Infrastrukturkonzept, ggf. Stadteingang West) klimawirksame öffentliche Grünflächen sowie Kühlinseln in fußläufiger Erreichbarkeit zu planen.
• In Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen sind auf Privatgrundstücken innerhalb des S-Bahn-Rings „grüne Oasen“ im Sinne des KAnGBln als öffentlich zugängliche Bereiche festzusetzen.
• Im Rahmen von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB ist ebenfalls zu prüfen, ob eine öffentliche Zugänglichkeit möglich ist.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, dem BA bis zum 31.10.2026 ein Konzept zur qualitativen Verbesserung bestehender Grünflächen vorzulegen. liegen (s. hierzu Pkt. 3.3 urbanes Grünlandkonzept)
• Die Abteilung Stadt wird aufgefordert nach Möglichkeit sicherzustellen, dass Bauherren, die Teile ihres Baugrundstücks an den Bezirk zur Anlage von kleinen Grünanlagen veräußern, dadurch keine Reduzierung der Bebaubarkeit ihres Grundstücks erhalten. (Virtuelle Einberechnung des abzugebenden Grundstücksteils in die GFZ und GRZ Berechnung)
• Das Bezirksamt stellt einen Betrag von bis zu 1 Mio. Euro für den Ankauf entsprechender Teilflächen von Baugrundstücken zur Verfügung. Der Ankauf braucht jeweils einen gesonderten Bezirksamtsbeschluss.

3.1.5 Entwicklung des Fennsees und des umgebenden Parks als kühler Erholungsort (vgl. Nr. 5. BA Beschluss Nr. 85)
Für den Fennsee wurde ein Gewässersanierungskonzept erstellt. Es wurden auch bereits erste Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Aufenthaltsqualität (Teilentschlammung, Einbringung von Calciumnitrat und Durchlüftung zur Verringerung der Faulgasbildung, Wasserpflanzenentnahme) sowie zur Biodiversitätssteigerung (Teilrenaturierung des Ufers) umgesetzt. Um den Fennsee als kühlen Erholungsort zu qualifizieren, müssen die begonnenen Maßnahmen fort- sowie weitere Maßnahmen durchgeführt werden:
- Fortführung der kombinierten Einbringung von atmosphärischer Luft und Calciumnitrat, um die Wasserqualität zu verbessern und die Geruchsbelästigung zu reduzieren
- Kontinuierliche Entnahme und Bewirtschaftung von Wasserlinsen
- Fortführung des Gewässermonitorings als Daueraufgabe für eine zielgerichtete Gewässerunterhaltung
- Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen (Bodenfilter Forckenbeckbecken, Lamellenabscheider Wallenbergstraße) zur langfristigen Verbesserung der Wasserqualität
- Naturnahe Umgestaltung der Uferzonen inkl. vollständigem Rückbau der Uferbefestigung
- Schaffung von Kleinstrukturen für Fauna (Zielartengruppen: Libellen, Röhrichtbrüter der Vögel, Amphibien)
- Erstellung und Umsetzung eines überarbeiteten Konzeptes zur Aufwertung von Uferwegen und Schaffung von Aufenthaltsorten am Wasser zur Erholung von Hitzestress und der Erlebbarkeit von Natur und wohltuender Kühlwirkung
- Erhaltung, Pflege und Nachpflanzung des alten Baumbestandes, insbesondere an kühlen Aufenthaltsorten.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert für den Fennsee ein Parkpflegewerk zu erarbeiten, dass die Belange der verschiedenen Schutzgüter (Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Hitzeschutz, Überflutungsschutz) sowie der Naherholung berücksichtigt. Teil des Pflegewerks soll eine Kosten- und Maßnahmenplanung sein, die auch den personellen Aufwand darstellt.

3.1.6 Durchführung von Maßnahmen in Schwerpunktgebieten (vgl. Nr. 6. BA-Beschluss)
Seit 2023 wurden folgende Projekte für die folgenden Vertiefungsräume durchgeführt:
a) Mierendorffinsel:
- Erarbeitung des Gestalt-Handbuchs Mierendorffinsel
- Erstellung des Klimaanpassungskonzepts Südliche Mierendorffinsel
- Beginn der Planungen des Umbaus der Ilsenburger Straße zu einer blau-grünen Straße („Coole Ilse“) im Rahmen des EU-LIFE Projektes ImpaQt
- Ausarbeitung der Studie „Ökosystembasierte Baumbewertung Berlin Mierendorff-Insel“
- Machbarkeitsstudie für die Kompensation baulicher Eingriffe im Straßenraum (Ilsenburger Straße, auch am Platz Horstweg/ Wundstraße)
b) TU-Campus
Im ClimateHOOD Kooperationsprojekt des BA Charlottenburg-Wilmersdorf und der TU Berlin wurde das Konzept für die klimaangepasste Umgestaltung des TU Campus erarbeitet. Aus den vom BBSR geförderten Projektmitteln erfolgt die Umsetzung der Essbaren Fassaden (Vertical Hydroponics), der Dachbegrünung des neuen Transfer- und Ausstellungsgebäudes TULIUM, der Fassadenbegrünung der Schiffbauhalle sowie der Pflanzung von Verdunstungsbeeten.
c) ISEK-Wilmersdorfer Straße
Mit dem „Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Wilmersdorfer Straße“ wurden für diese Förderkulisse 12 Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Klimaanpassung eingereicht (s. Maßnahmenübersicht ISEK Wilmersdorfer Straße auf den S. 113 – 115 der Anlage 6). Mit der Bewilligung des ISEK wird in den nächsten Jahren der Fokus für die Maßnahmenumsetzung in dieser Förderkulisse liegen. Auch die Erstellung eines Konzeptes für den Vertiefungsraum Adenauerplatz mit konkreten Maßnahmenplänen ist im Rahmen des ISEK Wilmersdorfer Straße geplant.

In allen Schwerpunkträumen stehen Projekte am Anfang (ISEK Wilmersdorfer Straße, ImpaQt) oder werden beantragt – in Kooperation mit der TU Berlin wurde beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Ausschreibung „Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen“, das Projekt „Campus in Flow“ beantragt. In diesem Projekt sollen für Gebäude und Freiräume übertragbare Szenarien für blau-grüne Infrastrukturen, verändertes Mobilitätsverhalten und die Umwandlung von Verkehrs- und sonstiger Flächen in artenreiche, ökologisch bewirtschaftete Grün- und Aufenthaltsflächen entwickelt werden.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, die begonnen Projekte umzusetzen und eine Verstetigung der angestoßenen Prozesse in den Schwerpunkträumen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft herbeizuführen und weitere Schwerpunkträume vorzuschlagen, in denen Maßnahmen umgesetzt werden können, sobald die bestehenden Projekte vor dem Abschluss stehen.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert für die Umsetzung aller Projekte Drittmittel einzuwerben.

3.1.7 Nachhaltige Entwicklung und Klimaanpassung in Sportstätten (vgl. Nr. 7. BA Beschluss Nr. 85)
Die Abteilung OrdUm hat im Jahr 2025 das nachhaltige Entwicklungskonzept für die Freiflächen rund um das Stadion Wilmersdorf beauftragt, das im II. Quartal 2026 fertiggestellt werden soll. Hierbei wurden nur die Freiflächen, nicht aber die Sportanlagen selbst beplant. Diese bieten jedoch zweifellos hohes Potenzial für Klimaanpassungsmaßnahmen (z. B. über Bewässerung von Rasenplätzen mit Regenwasser).
Die Abteilung Bild wird aufgefordert, gemeinsam mit der Abteilung OrdUm weitere Freiflächen auf ungedeckte Sportanlagen vorzuschlagen, auf denen vorrangig Klimaanpassungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, welche Sportflächen sich für Geothermie eignen. Ein Mix an Maßnahmen wäre wünschenswert und muss in einen Gesamtkonzeption mit der der Abteilung Bild und dem bauenden Bereich abgestimmt werden.

3.1.8 Bau des Mierendorff-Insel-Rundwegs (vgl. Nr. 8. BA Beschluss Nr. 85)
Mit dem ersten Teilabschnitt am Goslarer Ufer hat die Abteilung OrdUm mit dem Bau des Mierendorff-Insel-Rundwegs begonnen. Die weiteren im Konzept vorgesehenen Abschnitte sind noch nicht umgesetzt. Aufgrund der Berliner Haushaltslage ist aktuell eine Inanspruchnahme von Fördermitteln der Senatsverwaltung für die weitere Umgestaltung nicht möglich.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, die Maßnahmen zur weiteren Realisierung des Mierendorff-Insel-Rundweges umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel in der Investitionsplanung vorzuhalten.

3.1.9 Hitzeanpassungsmaßnahmen bei Neubau und Änderung baulicher Anlagen (vgl. Nr. 9. BA Beschluss Nr. 85)
Insbesondere in hitzebelasteten Bereichen mit Handlungsbedarf (Abb. Nr. 9 und 10 BAFOK) sollen Nachverdichtungen bzw. Neubauten umfangreiche ökologische Maßnahmen aufweisen, die einen Ausgleich hoher baulicher Dichten sicherstellen. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:
- Die Einhaltung des Biotopflächenfaktors (BFF) im Geltungsbereich der Landschaftspläne „Charlottenburger Innenstadt“ und „Wilmersdorfer Innenstadt“ haben ein besonderes Gewicht bei der Erteilung von Befreiungen von § 31 BauGB
- Freiflächen sollten unversiegelt sein und Bodenanschluss besitzen. Insbesondere der BVV-Beschluss „Tiefgaragen auf Bebauungsflächen begrenzen“ ist hierbei zu beachten (BVV-Drs. 0737/5, s. Anlage 7). Ein Bauvorhaben mit Tiefgarage, die unter dem Baukörper hinausragt, ist, wenn der BFF nicht erreicht wird, nicht genehmigungsfähig.
- Es können keine Dachterrassen zugelassen werden, die der Erreichung des BFF entgegenstehen indem eine Dachbegrünung nicht möglich ist.
- Dachbegrünungen im Neubau sollen unter PV-Anlangen eine Substratstärke von 15cm aufweisen, ansonsten eine Substratstärke von 50 cm.
- Mit Ausnahme von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung sollen keine Stellplätze zugelassen werden. Die Entsiegelung von oberirdischen Stellplätzen wird ausdrücklich angestrebt. Pro angefangene 4 Stellplätze (für MmB oder MoB) soll ein Baum auf der Stellplatzfläche gepflanzt werden.
- Die Baugrundstücke sind mit einem abgestimmten Baum je angefangene 200m2 nicht überbaute Grundstücksfläche zu bepflanzen
- Fassadenbegrünungen sind in der Regel auch an Fassaden mit Fenstern vorzusehen, soweit dies im Rahmen des Brandschutzes zulässig ist.
- In Hitzegebieten soll geprüft werden, ob eine Zugänglichkeit privater Grünflächen für die Öffentlichkeit hergestellt werden kann (s. 3.1.4)

3.1.10 Kriterienkatalog für ökologische Kompensationsmaßnahmen im Neubau sowie Umbauten im Bestand (vgl. Nr. 10 BA Beschluss Nr. 85)
Die Abteilung Stadt erarbeitet in Abstimmung mit der Abteilung OrdUm anlässlich des BAFOK sowie des BVV-Beschlusses „Städtebauliche Leitlinien zur Innenentwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf“ (BVV-Drs. Nr. 0996/6, s. Anlage 8) derzeit diese städtebaulichen Leitlinien. Der BVV-Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass die Leitlinien die Umsetzung des bezirklichen Anpassungskonzepts an die Folgen des Klimawandels und ökologische Festsetzungen umfassen.

• Die Abteilung Stadt wird aufgefordert, zusammen mit der Abteilung OrdUm städtebauliche Leitlinien im Hinblick auf Klimaanpassung und ökologische Festsetzungen zu erarbeiten. Die bereits von der Abteilung OrdUm erarbeitete Liste möglicher Festsetzungen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen sowie Nebenbestimmungen bei Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 2 oder 3 BauGB) soll hierbei als Grundlage für die Entwicklung der Leitlinien dienen. Die städtebaulichen Leitlinien müssen insbesondere die Vorgaben des KAnGBln berücksichtigen (z. B. im Hinblick auf die Freihaltung und Beschaffung klimawirksamer Grünflächen).

3.1.11 Entwicklung blau-grüner Plätze (vgl. Nr. 11. BA Beschluss)
Mit dem KAnGBln § 4 Abs. 3 wird das Ziel verfolgt, klimawirksame öffentliche Grünflächen zu schaffen. Die Anforderungen an Qualität und Größe dieser Flächen sind hoch (vgl. KAnGBln § 2 Nr. 5). Neben den bereits vorhandenen gewidmeten innerstädtischen Grünflächen haben insbesondere ausgewählte innerstädtische Plätze das Potenzial, zumindest die Flächenansprüche zu erfüllen. In vielen Fällen wird es nicht möglich sein, auf Plätzen Vegetation oder Gewässerflächen zu schaffen, wie für klimawirksame öffentliche Grünflächen gefordert. Allerdings sollte versucht werden, die Qualität von Plätzen, denen öffentlicher Grünflächen anzunähern.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, insbesondere in den Schwerpunkträumen für Maßnahmen der Hitzeanpassung (BAFOK Abb. 39), für Maßnahmen zur Entlastung der Mischwasserkanalisation durch Abkopplung (BAFOK Abb. 32) sowie für die Überflutungsgefahrenräume gemäß Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) bis zum 31.12.2026 eine Analyse des Klimaanpassungspotenzials für die Stadtplätze in Charlottenburg-Wilmersdorf zu erstellen. Im bezirklichen Klimaanpassungskonzept stehen dabei im Fokus: Abkopplung von Flächen von der Kanalisation durch Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung (vgl. Abb. 33 BAFOK; Versickerung, Wasserversorgung von Stadtgrün, Versorgung von Kleingewässern). Dabei sollte möglichst vermieden werden, auf Grundwasser als Quelle für Zusatzbewässerung zurückgreifen zu müssen.
• Entsiegelung und Begrünung von (Teil-)Flächen. Innovative Begrünungskonzepte, wie mobile Stadtbegrünungen und neuartige Stadtmöbel, sollen pilothaft verwendet werden.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, ab dem 01.01.2027 jedes Jahr für mindestens 2 Stadtplätze Konzepte der Straßenplanung – soweit zuständig – zu erarbeiten, in denen Klimaanpassungspotenziale umfassend genutzt werden.

3.1.12 Naturschutzrechtliche und baurechtliche Kompensation von Eingriffen
Unter der Federführung der Senatsverwaltung wurde in Kooperation mit der Abteilung OrdUm eine Machbarkeitsstudie „Integration von Kompensationsmaßnahmen im Öffentlichen Raum“ erarbeitet, deren Ergebnisse im Januar 2026 vorgestellt werden. Am Fallbeispiel der Ilsenburger Straße und des Stadtplatzes Horstweg/Wundstr. wurde mit stadtplanerischer und juristischer Expertise ermittelt, ob und wie mit dem Ansatz der Kompensations-Wertpunkte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im innerstädtischen Raum möglich werden.

• Die Abteilungen OrdUm und Stadt werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) im Rahmen des berlinweiten Kompensationsmanagements ein über Kompensations-Wertpunkte finanziertes Klimaanpassungsprojekt im öffentlichen Raum durchzuführen. Damit soll ein Präzedenzfall für Charlottenburg-Wilmersdorf und für gesamt Berlin geschaffen werden.

Die Abteilung OrdUm und die Abteilung Stadt versuchen, ökologische Kompensationsmaßnahmen über das baurechtlichen Ökokonto (§ 135a Abs. 2 BauGB) oder das naturschutzrechtlichen Ökokonto (§ 16 BNatSchG, § 18 NatSchGBln) zu finanzieren und durchzuführen. Hierdurch soll insbesondere der klimaangepasste Umbau von Straßen und Plätzen erfolgen.

3.1.13 Vermeidung der Einleitung von belastetem Regenwasser durch Vorreinigung von Straßenwasser (Maßnahme W4 im BAFOK) und Stärkung des Wasserhaushalts (Maßnahme W5 im BAFOK)

• Um langfristig die Seen und Kleingewässer im Bezirk als Kühlinseln und Aufenthaltsorte zu qualifizieren und zu sichern, wird die Abteilung OrdUm aufgefordert, Maßnahmen zur Vorbehandlung von belastetem Regenwasser und zur Stärkung des Wasserhaushalts durchzuführen, namentlich:
- Umsetzung von priorisierten Maßnahmen aus dem Kleingewässerkonzept 2025
- Ausbau zentraler Regenwasserbehandlungsanlagen an den Seen der kleinen Grunewaldseenkette (Bodenfilter Forckenbeckbecken, Regenklärbecken Dianasee und weitere)
- Beibehaltung des Anschlusses privater und öffentlicher Flächen an die Regenwasserkanalisation in ausgewiesenen Teileinzugsgebieten
Für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung gemäß KanGBln §4 (4) müssen die Berliner Wasserbetriebe als zuständiger Akteur mit zusätzlichem Personal und Investitionsmitteln ausgestattet werden. Nur so lassen sich das bestehende Umsetzungsdefizit beim Gewässerschutz beheben und sich die bezirklichen Gewässer als Kühlinseln und Aufenthaltsorte im Sinne der Klimaanpassung erhalten und entwickeln.

3.1.14 Gebäudebegrünung im Bezirk
3.1.14.1 Begrünung von Dachflächen bei anstehenden Sanierungen:
Das Bezirksamt beschließt die Einführung konkreter Dachbegrünungsmaßnahmen für bezirkseigene Liegenschaften auf Grundlage der Gründach-Potenzialanalyse im urbanen Grünland Konzept (vgl. Kap. 3.3). Diese Maßnahmen sollen in zukünftigen Sanierungsmaßnahmen bezirkseigener Liegenschaften berücksichtigt werden.
Die Abteilungen OrdUm und Stadt werden aufgefordert, auf Grundlage der Potenzialdachflächen ein Verzeichnis von Gebäuden zusammenzustellen, die sich für eine Dachbegrünung eignen und sich in Bezirkseigentum befinden. Bei der Sanierung bezirkseigener Gebäude, deren Dachflächen in der Gründach-Potenzialanalyse als Potenzialflächen ausgewiesen wurden, ist die Begrünung dieser Flächen vorzusehen. Dabei ist mindestens eine extensive Begrünung umzusetzen, sofern die statischen oder sonstigen baulichen, technischen und baurechtlichen Gegebenheiten keine intensive Begrünung ermöglichen. Eine bauliche Realisierbarkeitsprüfung ist vor jeder Sanierung durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Neubau ist eine intensive Dachbegrünung von vornherein einzuplanen. Die Anlage und Pflege von Dachflächen ist mit dem Umwelt- und Naturschutzamt abzustimmen.
3.1.14.2 Empfehlungsliste für geeignete Dachbegrünungsmaßnahmen:

• Die Abteilung Stadt wird aufgefordert, bei der Auswahl und Planung der Dachbegrünungsmaßnahmen die von der Abteilung OrdUm erstellten Empfehlungslisten für Pflanzen zu berücksichtigen (s. Anlage 9). Diese Listen bieten eine wichtige Orientierung für die Auswahl geeigneter Pflanzenarten, die robust, standortgerecht und an die spezifischen klimatischen Bedingungen des Bezirks angepasst sind und darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten. Die Verwendung der Arten auf bezirkseigenen Dächern soll in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt erfolgen.

3.1.14.3 Schaffung eines Monitoring-Systems
In Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen soll ein Monitoring-System zur Erfassung und Überprüfung der Wirksamkeit von umgesetzten Dachbegrünungsmaßnahmen vom Umwelt- und Naturschutzamt entwickelt und umgesetzt werden. Das System soll sicherstellen, dass das jährliche Ziel der Dachbegrünung erreicht wird und die ökologischen sowie stadtklimatischen Effekte sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte eine regelmäßige Überprüfung der Pflanzenauswahl hinsichtlich ihrer Entwicklung und ihrer Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umweltbedingungen erfolgen.

3.1.15 Bürgerschaftliches Engagement
Nach § 7 KAnGBln haben Personen spätestens ab Herbst 2027 das Recht, nach Abschluss einer Gestattungsvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Baumscheiben zu bepflanzen. Im Bezirk entwickeln bereits seit vielen Jahren engagierte Initiativen innovative Baumscheibenbepflanzungskonzepte. Aus zahlreichen Praxisversuchen entstand so die „ökologische Baumscheibe ChaWi“ mit diversen naturnahen Elementen (Totholzhecke, Findling und Wildstauden). Bürgerschaftliches Engagement für Klimaanpassung ist im Bezirk aber nicht auf die Bepflanzung von Baumscheiben beschränkt. Bürger:innen initiieren die Aufstellung von Regentonnen oder wollen Fassadengärten anlegen (vgl. BVV-Beschluss „Fassadengärten auf Gehwegen ermöglichen!“, Drs.-Nr. 1035/6, s. Anlage 10). Zudem werden im Projekt „ImpaQt“ auf der Mierendorffinsel mit einem einzurichtenden „Urban Living Lab“ Möglichkeiten erprobt, das nachhaltige Engagement von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Interessengruppen sicherzustellen. Das Urban Living Lab soll einen Präzedenzfall für eine effektive Zusammenarbeit zwischen privaten Interessengruppen und Behörden während des Projekts und darüber hinausschaffen. Zuletzt fördert das Umwelt- und Naturschutzamt auch die Begrünung privater Innenhöfe sowie Baumpflanzungen auf Privatgrundstücke (Kampagne „Baum sucht Grundstück zum Altwerden“).

• Die Abteilung OrdUm und BzBm mit dem Büro für Bürgerbeteiligung und die Sozialraumorientierte Planungskoordination werden aufgefordert, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Bis 2030 sollen 200 Fassadengärten, 100 Hofbegrünungen und 200 Baumscheibenbegrünungen stattfinden und 500 Regentonnen im Straßenraum aufgestellt werden. Darüber hinaus sollen über die Kampagne „Baum sucht Grundstück zum Altwerden“ 50 Bäume pro Jahr in Privatgärten gepflanzt werden. Straßenbaumnachpflanzungen durch Bürgerinnen und Bürger können nur in dem Ausmaß stattfinden, in dem keine Nachpflanzungen durch den Bezirk erfolgen.
• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, Verwaltungsroutinen für Gestattungsvereinbarungen (z. B. für Baumscheibenbegrünungen) oder Sondernutzungen des Straßenraums (für Fassadengärten oder Regentonnen) weiter zu entwickeln, um eine zügige Bewilligung einer steigenden Anzahl an Anträgen durch die Bürgerschaft zu ermöglichen. Das Pflanzkonzept der „ökologischen Baumscheibe ChaWi“ soll bezirksweit 2026 ermöglicht werden. Die notwendigen Beratungs- und Umsetzungsstrukturen sollen mit externen Partnern erarbeitet und umgesetzt werden.

3.2 Umsetzung des Berliner Klimaanpassungsgesetzes (KAnGBln) vom 7. Nov.2025

• Zur effizienten und wirksamen Umsetzung des KAnGBln sind alle Abteilungen des BA Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert, die fortgeschriebenen Maßnahmen zur Umsetzung des BAFOK durchzuführen oder zu unterstützen (s. Kap. 3.1). Dies ergibt sich auch aus dem Berücksichtigungsgebot des § 9 KAnGBln .

Mit dem BAFOK und traditionellen Pflichtaufgaben des Straßen- und Grünflächenamtes (Pflanzung und Pflege von Straßenbäumen, Anlage, Pflege und Entwicklung von Grünflächen) und des Umwelt- und Naturschutzamtes (Vollzug der Baumschutzverordnung, Landschafts- und Freiraumplanung) werden die Themen des Berliner Klimaanpassungsgesetzes bereits bearbeitet. Das KAnGBln stellt aber Anforderungen im Hinblick auf diese Aufgaben, die deutlich über bisheriges Verwaltungshandeln hinausgehen. Den höheren qualitativen und quantitativen Anforderungen kann man nur mit einem beträchtlichen Personalaufwuchs gerecht werden (s. Kap. 5). Auch muss massiv in die Digitalisierung von Verwaltungsstrukturen investiert werden, um Prozesse schneller und effizienter umzusetzen. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie das KAnGBln insbesondere im Hinblick auf Bäume in Straßen und Grünflächen und der Umsetzung der Baumschutzverordnung im Bezirk umgesetzt werden soll. Die Anforderungen des KAnGBln auf die blau-grüne Infrastruktur und auf Grünflächen werden in Kap. 3.1 bzw. Kap. 3.3 behandelt.

3.2.1 Baumpflanzungen in Straßenraum
Für Baumpflanzungen im Straßenraum werden folgende Ziele verfolgt:
- Ermittlung und Anlage neuer Standorte für Baumpflanzungen im Straßenraum nach aktuellen FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen, verbunden mit der Entsiegelung von Flächen
- Erhaltung bestehender Bäume, Verbesserung der Baumstandorte und Anpassung der Baumpflege auf den tatsächlichen Pflegebedarf nach aktuellen Praxisempfehlungen (u.a. FLL): Neben regelmäßigen Kontrollen zur Herstellung der Verkehrssicherheit soll der Fokus auf den Erhalt der Vitalität gelegt werden, z.B. durch zusätzliche Bewässerung, Düngung, Revitalisierungsmaßnahmen, Baumscheibenvergrößerung etc.
- Verstärkte Pflanzung von Bäumen anderer Gattungen, Arten und Sorten als bisher (vgl. Abbildung 1). Eine vielfältige Verteilung soll für Klimaresilienz sorgen (s. Anlage***). Auch sollen innovative Bepflanzungskonzepte mit Gehölzen angewendet werden. Abweichungen von gängigen Stammdurchmessern sind möglich. Eine wissenschaftliche Auswertung soll begleitend erfolgen.

Abbildung 1: [Verteilung der Baumgattungen im Straßenbaumbestand 2025]

Abbildung 1: [Verteilung der Baumgattungen im Straßenbaumbestand 2025]

• Um diese Ziele umzusetzen, wird die Abteilung OrdUm zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:

- Ab 2026 pflanzt der Bezirk CW (zusammengefasst SBK und Bürger:innen-Pflanzungen) 650 neue Bäume, jedes darauffolgende Jahr jeweils 10% mehr (im Jahr 2040 wären es ca. 2.400 Neupflanzungen)
- Aktuell besteht kein Platz mehr für neue Pflanzungen in bestehenden Grünflächen oder für das Anlegen von „Tiny Forests“ im Straßenland, daher wird systematisch das Potenzial neuer Baumstandorte abgeschätzt (s. Kap. 3.2.1.2)
- Bis 2040 kann der Bestand an Straßenbäumen so insgesamt auf bis zu 55.000 Straßenbäume ansteigen. Das bedeutet eine Steigerung um gut 30%.

3.2.1.1 Entwicklung der Straßenbaumstandorte
Aktuell gibt es ca. 3.600 freie bepflanzbare Standorte im Bezirk. Ab 2027 müssen neue Plätze für Baumpflanzungen gefunden werden, beispielsweise durch die Entsiegelung von Flächen. Von 2027 an werden jährlich 400 zusätzliche Standorte benötigt, ab 2034 800 Standorte. So sollen bis 2040 8.400 neu Standorte geschaffen werden.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, eine Potenzialanalyse für Baumstandorte zu erstellen.

3.2.1.2 Vergrößerung der Baumstandorte

- Schätzungsweise 70% der 2025 bestehenden Baumstandorte sind zu klein für eine zukunftsweisende Bepflanzung. Bis 2040 sollen 33.000 Standorte vergrößert werden, durch Erweiterung der Baumscheiben oder durch eine unterirdische Erweiterung der Baumgruben (nach aktuellen FLL Empfehlungen)
- Das bedeutet, dass 2026 300 Baumstandorte vergrößert werden, mit einer jährlichen Steigerung von 25% bis 2040.
- Neue Standorte sowie bestehende Baumstandorte sollen systematisch untersucht werden, auf angemessene Qualität für den Baumbestand bzw. für zukünftige Pflanzungen.
- Die Anzahl zu pflanzender Bäume und die Entwicklung von Baumstandorten sind in den Abbildung 2 bis Abbildung 5 dargestellt (s u.).

Abbildung 2: [Baumpflanzungen und kumulierte Baumpflanzungen bis 2040]

Abbildung 2: [Baumpflanzungen und kumulierte Baumpflanzungen bis 2040]

3.2.1.3 Einhaltung von Qualitätsstandards
Um ein nachhaltiges Wachstum der Bäume zu fördern, sind qualitative Standards wichtiger als eine hohe Zahl von Pflanzungen auf möglicherweise ungeeigneten Standorten.
Für private u. öffentliche Pflanzungen gelten die Empfehlungen für Baumpflanzungen der FLL. Konkret bedeutet dies auch, dass die spezifische Baumart bei der Bemessung des Volumens der Baumgrube und umgekehrt die Platzverhältnisse für die Auswahl der Baumart berücksichtigt werden.
Eine Baumpflanzung erfordert eine optimale Vorbereitung durch:
- Identifizierung von geeigneten (neuen) Standorten
- Berücksichtigung von oberirdischen und unterirdischen Platzverhältnissen, alle Bäume sind zu prüfen (Leitungsabfragen, Eignung hinsichtlich u.a. zukünftiger Bauvorhaben)
- Ausgewählte Pflanzsubstrate
- Kontinuierliche Begleitung durch Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
- Erhöhung des Baumbestands um 30 % (von 42.143 (Stand heute) auf 55.000 (2040).

Abbildung 3: [Kumulierter Pflanzerfolg und Bestandsentwicklung bis 2040]

Abbildung 3: [Kumulierter Pflanzerfolg und Bestandsentwicklung bis 2040]

Abbildung 4: [Freie Standorte und neugeschaffene Standorte bis 2040]

Abbildung 4: [Freie Standorte und neugeschaffene Standorte bis 2040]

Abbildung 5: [Standortvergrößerungen und kumulierte vergrößerte Baumstandorte bis 2040]

Abbildung 5: [Standortvergrößerungen und kumulierte vergrößerte Baumstandorte bis 2040]

3.2.2 Umsetzung der neuen Baumschutzverordnung:
Nach dem KAnGBln ist bis Mai 2026 die Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) zu novellieren. Wesentliche Eckpunkte der neuen BaumSchVO werden aber bereits durch das KAnGBln vorgegeben. Aufgrund des seit Längerem andauernden Prozesses der Neufassung der BaumSchVOBln mit recht geringfügigen Änderungen, ist es zweifelhaft, ob bis Mai 2026 eine neue Fassung der BaumSchVO Bln vorliegt.

• Alle Abteilungen werden daher aufgefordert, die Vorgaben des KAnGBln ab sofort umzusetzen, soweit dies rechtlich möglich ist.

Die Änderungen sind im Wesentlichen (vgl. § 21 KAnGBln):
- Bäume mit einem geringeren Stammumfang als bisher fallen unter die Baumschutzverordnung (§ 21 Nr. 1 KAnGBln)
- Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste, vorzugsweise gebietstypische Baumarten zu verwenden (§ 21 Nr. 7 KAnGBln)
- Die Anzahl der nach der bisherigen Baumschutzverordnung ersatzweise zu pflanzenden Bäume erhöht sich in jeder Staffelung jeweils um 2 Bäume. Wären beispielsweise für eine Linde mit 175 cm Stammumfang bisher 2 Ersatzbäume zu pflanzen, so wären nach KAnGBln 4 Ersatzbäume zu pflanzen (§ 21 Nr. 10 KAnGBln).
Eine Umsetzung der Vorgaben erfolgt insbesondere bei Baumfällungen auf bezirkseigenen Liegenschaften und bei Festsetzungen in Bebauungsplänen oder bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB.

• Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, Pflanzlisten für klimaangepasste Bäume und Stauden im Sinne von § 2, Nr. 12 bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 1 KAnGBln zu erstellen (Straßenbäume, Bepflanzung von Baumscheiben und blau-grünen Infrastrukturen). Z. T. wurden Pflanzlisten bereits erstellt (s. Anlagen zu Kap. 3.3). Diese in diesen Listen aufgeführten Arten sollen erprobt werden. Die Listen sind entsprechend der Erfahrungen im Bezirk weiterzuentwickeln.

3.2.3 Umgang mit Fällanträgen
Die rechtlichen Verpflichtungen aus dem Klimaanpassungsgesetz Berlin, alle 15 Meter einen Straßenbaumstandort zu sichern und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vom 24.06.2024 (vgl. dort Art. 8), die eine Reduzierung der Überschirmung (durch die Baumkrone) bis zum Jahr 2030 verbietet und danach einen Zuwachs der Überschirmung vorgibt, führt dazu, dass Baumfällungen und Rückschnitte auf das absolut unvermeidbare reduziert werden müssen. Eingriffe in den Baumbestand im öffentlichen Bereich (Straßenland) zu Gunsten von nicht-baulichen Rettungswegen, sowie für Garageneinfahrten und Baustelleneinrichtungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur durch die Abteilungsleitung der für den Umweltbereich zuständigen Abteilung zulässig und auch das nur dann, wenn ein Ausgleich an anderer Stelle des Bezirks erzielt werden kann, wobei sich der Ausgleich auf verschiedene Formen der Klimaanpassungsmaßnahmen beziehen kann. Bei Baumfällungen oder erheblichen Rückschnitten auf privaten Grundstücken zur Durchführung einer Baumaßnahme sind zwei Verfassungsgrundsätze gleichrangig zu beachten. (Eigentumsrechte und die durch das Klimaurteil des Jahres 2021 konkretisierten Regelungen zum Artikel 20) Daraus folgt, dass eine Genehmigung zu Fällungen nur dann erteilt werden kann, wenn ohne diese Maßnahme auch unter Hinnahme erheblicher Mehraufwendungen eine Nutzung des Eigentums nicht sinnvoll erfolgen kann.

• Das Bezirksamt nimmt die entsprechende Dienstanweisung der Abteilung OrdUm zur Kenntnis und macht die dortigen Vorgaben zur Grundlage der Bauberatung und der konkreten Bauantragsbearbeitung.

3.3 Entwicklung von artenreichen und klimaangepassten Grünflächen

• Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Einführung einer Strategie zur Entwicklung und Förderung von öffentlichen Grünanlagen und Straßengrün sowie von Dachflächen bezirkseigener Liegenschaften.

Die Strategie soll die Planung und Durchführung von Begrünungsmaßnahmen im Bezirk systematisch vorbereiten. Der integrierte Ansatz dient als Modell zur Einbeziehung von Naturschutzbelangen und Anforderungen an die Grünflächengestaltung- und –pflege in das Verwaltungshandeln und trägt zur Erreichung der Klimaanpassungs- und Biodiversitätsziele des Bezirks bei unter Beibehaltung von gestalterischer Qualität. Die Strategie zur Entwicklung von artenreichen und klimaangepassten Grünflächen basiert in großen Teilen auf dem in Zusammenarbeit mit „The Nature Conservancy“ erarbeiteten Urbanen Grünlandkonzept.

3.3.1 Flächenauswahl für Begrünung
3.3.1.1 Vorauswahl von Prioritätsflächen

• Das Bezirksamt beschließt die Festlegung der in Anlage 11 aufgeführten 59 Prioritätsflächen für zukünftige Begrünungs- und Aufwertungsmaßnahmen im Bezirk.

Diese öffentlichen Grünflächen wurden auf Grundlage der Potenzialflächenanalyse des Urbanen Grünlandkonzepts identifiziert und in enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Naturschutz und dem Fachbereich Grünflächen ausgewählt. Durch die Fokussierung auf Flächen mit hohem ökologischem Potenzial sollen Planungsprozesse beschleunigt und Ressourcen effizient genutzt werden, um eine gezielte und schnelle Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch soll eine Gesamtfläche von rund 60.000 m² durch gezielte Begrünungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden.

3.3.1.2 Bewertung der Eignung von Flächen für Ausbringung
Es soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Flächen eine Ausbringung von Saat- und Pflanzgut vorrangig auf Biotopen mit geringem naturschutzfachlichen Wert erfolgt, um die bestehende Artenvielfalt wertvoller Standorte nicht zu gefährden. Dabei soll vor einer Ansaat oder Pflanzung eine Schnellbewertung der Flächen vorgenommen werden. Eine Schnellbewertung erfolgt nach der Methode in Anlage 12.

3.3.1.3 Begrünung bei Tiefbauarbeiten und Baumpflanzungen
Bei Entsiegelungsmaßnahmen oder bei Wiederbegrünung nach Tiefbauarbeiten im bezirklichen Straßenraum ist Saat- und Pflanzgut entsprechend Nr. 8 zu verwenden. Es sind Prozessroutinen zu entwickeln, um eine Verwendung des entsprechenden Saatguts zu gewährleisten. Auch werden Baumscheiben nur noch nach den aktuellen FLL Richtlinien (u. a. Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege) erstellt. Notwendige Veränderungen in der Gestaltung des öffentlichen Raumes wie die professionelle Begrünung von Baumscheiben müssen zeitgleich mit der Baumpflanzung erfolgen.

3.3.1.4 Berücksichtigung von Anforderungen an Grünflächen
Grünflächen werden künftig nach Klimaanpassungsgesichtspunkten gestaltet. Sie müssen Starkregen- und Hitzevorsorge im großen Umfang leisten können und die Erholung auch bei hohem Nutzungsdruck sicherstellen.

3.3.2 Bezirkseigene Produktion von Wildstauden und Gehölzen
3.3.2.1 Produktion von Wildstauden in der Bezirksgärtnerei

• Das Bezirksamt beschließt, die eigene Produktion einheimischer Wildstauden in der Bezirksgärtnerei weiter auszubauen.

Dies soll insbesondere für ökologisch wertvolle, klimaresiliente und schwer im Handel erhältliche Arten erfolgen, um langfristig eine unabhängige Versorgung von Pflanz- und Saatgut sicherzustellen. Die Bezirksgärtnerei soll dadurch weiterhin als Modell für eine nachhaltige Pflanzenproduktion sowie als wichtige Ressource für die naturschutzkonforme Begrünung öffentlicher Flächen dienen. Auch soll die bezirkliche Baumschule mit einer nachhaltigen Produktion von Klimagehölzen und –bäumen die naturschutzkonforme Begrünung öffentlicher Flächen unterstützen.
3.3.2.2 Artenlisten für die Produktion von Stauden
Die bestehende Liste bewährter, für die Anzucht in der Bezirksgärtnerei geeigneter Arten (s. Anlage 13) soll als Standardliste für die Pflanzenproduktion dienen. Diese Liste soll auch weiterhin auf Basis von Praxiserfahrungen sowie ökologischen Kriterien aktualisiert werden. Besonderer Schwerpunkt liegt auf Arten, die einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten und gleichzeitig an zukünftige Klimabedingungen angepasst sind.
Darüber hinaus soll eine Auswahl zusätzlicher „Experimentierarten“ in der Bezirksgärtnerei produziert werden, um die Vielfalt und Anpassungsfähigkeit der Staudenproduktion zu erhöhen (s. Anlage 14). Besonderer Fokus soll auf der Erprobung von Arten mit unterschiedlichen Verbreitungsschwerpunkten, um das Artenspektrum zu diversifizieren und dadurch die Resilienz gegenüber der sich verändernden klimatischen Bedingungen zu erhöhen. Die Liste dieser Arten soll regelmäßig evaluiert und entsprechend angepasst werden.
3.3.2.3 Artenlisten für die Produktion von Gehölzen
In der Bezirksbaumschule sollen Arten produziert werden, die in der GALK-Liste enthalten sind (https://galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste, s. Anlage 15). Darüber hinaus soll auch Saatgut von Bäumen aus Charlottenburg-Wilmersdorf verwendet werden, die offenbar derzeit gut mit den klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Hierdurch wird das genetische Potenzial klimaangepasster Herkünfte genutzt.
3.3.2.4 Erfolgskontrolle
Es ist ein Konzept zur Erfassung des Produktionserfolgs in Bezug auf die o.g. Listen zu entwickeln. Hierzu sollen sowohl der Anzuchterfolg von Saatgut zu Stauden, Gehölzen und Bäumen als auch der Anwuchserfolg nach der Ausbringung der Pflanzen auf Ausbringungsflächen dokumentiert werden. Zudem soll geprüft werden, wie die erfassten Daten in das bestehende GRIS-System integriert werden können.

3.3.3 Verwendung von gebietseigenen und gebietsfremden Pflanzen
3.3.3.1 Richtlinien für die Verwendung von Stauden
Um den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit urbaner Grünflächen an sich verändernde Klimabedingungen zu fördern, sollen im besiedelten Bereich folgende Richtlinien gelten: Es soll möglichst gebietseigenes Saat- und Pflanzgut verwendet werden, wenn Arten ausgebracht werden, die bereits etablierte Populationen in Berlin aufweisen. Von der Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut kann abgesehen werden, wenn eine Hybridisierung mit gebietseigenen Arten praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn Arten ausgebracht werden, die in Berlin nicht natürlicherweise vorkommen. Ausbringungen sollen insbesondere auf Flächen mit aktuell geringem Naturschutzwert erfolgen.
3.3.3.2 Verwendung von Gehölzen
Aufbauend auf der in Anlage 16 aufgeführten Liste sollen Erfahrungen im Hinblick auf die Eignung von Gehölzen unter veränderten Klimabedingungen gesammelt werden. Die Liste wird durch diese Erfahrungen ergänzt. Darüber hinaus soll die genetische Vielfalt gebietseigener und gebietsfremder Gehölze genutzt werden, um an Hitze und Trockenheit angepasste Genotypen für die Verwendung in der Stadt zu nutzen.

3.3.4 Pflege von öffentlichen Grünflächen
Für alle Grünflächen werden aktuell nachhaltige Pflegekonzepte entwickelt, die langfristige Entwicklung, Biodiversität und Klimaresilienz der Flächen sichert. Die Pflege urbaner Grünflächen soll sich in Zukunft nach diesen Pflegeplänen richten. Ausschreibungen und Vergabe der Grünflächenpflege nehmen die Vorgaben der Pflegepläne auf.

  • Beschluss 247, Anlage 1: BAFOK: Bezirkliches Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels

    PDF-Dokument (5.6 MB)

  • Beschluss 247, Anlage 2: BA-Beschluss zum BAFOK

    PDF-Dokument (48.6 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 3: KAnGBln Berlin

    PDF-Dokument (101.9 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 4: VzB Nr. 161

    PDF-Dokument (277.8 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 5: BVV-Beschluss 0934/6

    PDF-Dokument (43.0 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 6: ISEK

    PDF-Dokument (9.4 MB)

  • Beschluss 247, Anlage 7: BVV-Beschluss 0737/5

    PDF-Dokument (60.2 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 8: BVV-Beschluss 0996/6

    PDF-Dokument (38.6 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 9: Zielartenliste für Dachbegrünung

    PDF-Dokument (627.2 kB)

  • Bschluss 247, Anlage 10: BVV-Beschluss 1035/6

    PDF-Dokument (52.6 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 11: Prioritärflächen für bezirkliche Begrünungs- und Aufwertungsmaßnahmen

    PDF-Dokument (600.7 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 12: Grünland-Schnellbewertungsverfahren

    PDF-Dokument (506.9 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 13: Produktionsliste Bezirksgärtnerei 2025

    PDF-Dokument (465.4 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 14: Experimentierarten für die Bezirksgärtnerei

    PDF-Dokument (605.5 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 15: GALK-Straßenbaumliste

    PDF-Dokument (189.6 kB)

  • Beschluss 247, Anlage 16: Pflanzenliste

    PDF-Dokument (483.2 kB)

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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