Öffentlich
Beschluss:
Beschluss über die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB auf Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stimmt nach § 36a Abs. 1 BauGB dem geplanten Vorhaben auf dem Grundstück Trabener Straße 2 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-82 VE auf Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGB zu. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte nach § 30 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Bebauungsplans IX-194.