BA-Beschlussprotokoll 5. Mai 2026

Beschluss Nr. 257

Öffentlich

Beschluss:

Beschluss über die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB auf Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGB

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stimmt nach § 36a Abs. 1 BauGB dem geplanten Vorhaben auf dem Grundstück Trabener Straße 2 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-82 VE auf Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGB zu. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte nach § 30 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Bebauungsplans IX-194.

  • Beschluss Nr. 257, Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4-82 VE (Übersichtskarte)

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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