Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung 1 die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Wilmersdorf dergestalt, dass die ehemaligen Urnenwahlgrabstätten in Abt. C5 Reihe 5 bis 11 mit den Maßen 0,70 m x 0,70 m, welche gemäß einer Senatsverordnung nicht mehr neu vergeben werden dürfen, in 83 Erdwahlgrabstätten mit den Maßen 1,25 m x 2,50 m umgewidmet werden.