BA-Beschlussprotokoll 3. März 2026

Beschluss Nr. 235

Öffentlich

Beschlüsse

3.1 Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, im Rahmen der Weiterentwicklung der Städtebauförderkulisse “Sozialer Zusammenhalt” eine Aufnahme der „Paul-Hertz-Siedlung“ als neues Fördergebiet zu unterstützen und erklärt sich bereit, seine finanziellen und personellen Ressourcen insbesondere in den bauenden Bereichen in diesem Quartier verstärkt zu bündeln, um eine zügige Durchführung des Städtebauförderungsverfahrens innerhalb von 15 Programmjahren sicherzustellen. Das Bezirksamt wird bereits während der Programmlaufzeit besonders erfolgreiche Ansätze (Leuchtturmprojekte) im Bezirkshaushalt verankern, um eine Verstetigung dieser Projekte sicherzustellen, sofern dem Bezirk ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei sollen bestehende Ansätze integriert und auf bewährte Strukturen und Netzwerke zurückgegriffen und darauf aufgebaut werden.

3.2 Das Bezirksamt benennt mind. eine Bearbeiterin oder einen Bearbeiter als Förderstelle und bezirkliche Gebietssteuerung. Die Förderstelle nimmt an den regelmäßigen Steuerungs- und Auftragsklärungsrunden verbindlich teil. Die Umsetzung der Quartiersverfahren erfolgt im Rahmen des Programmleitfadens Sozialer Zusammenhalt der SenStadt. Fristen und Termine insbesondere zur Berichterstattung und zur Mittelplanung und -verwendung werden durch das Bezirksamt eingehalten.

Die Förderstelle nimmt verbindlich an Quartiersratssitzungen, Veranstaltungen im Gebiet (z.B. Kiezkonferenzen) sowie an den programmspezifischen Fachrunden der SenStadt (QM Jour Fixe ca. 6x jährlich, Förderstellentermine ca. 2x jährlich) teil. Die Förderstelle wird im Stadtentwicklungsamt angesiedelt, weitere Fachämter unterstützen das Verfahren bei Bedarf.

3.3 Das Bezirksamt stellt den Gebietsbeauftragten in jedem Gebiet zentral gelegene, barrierearme und gut erreichbare Räume für das Vor-Ort-Büro mietzinsfrei zur Verfügung bzw. mietet die Vor-Ort-Büros an.
Ziel ist, dass die Gebietsbeauftragten vor Ort am 01.01.2028 ihre Arbeit aufnehmen können.

3.4 Im ersten Jahr des Förderzeitraums wird gemeinsam mit den Gebietsbeauftragten (Quartiersmanagement-Team) das „Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept“ (IHEK) erarbeitet.
Das IHEK analysiert die Stärken und Schwächen der Quartiere und benennt erforderliche Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern sowie die Ressourcen und Verantwortlichkeiten. Das Bezirksamt ergänzt hier seine jeweiligen fachlichen Planungen. Das Bezirksamt beschließt nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) das IHEK mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Die KoFi wird jährlich fortgeschrieben. Das Bezirksamt begleitet die Umsetzung des IHEK fachlich und setzt die bezirklichen Baumaßnahmen zügig um.
Für die Erarbeitung des IHEKs ist dem Bezirksamt ein Beteiligungskonzept vorzulegen. Dieses orientiert sich an den Prämissen des Handlungsansatzes „Beteiligung“.

3.5 Das Bezirksamt stellt die erforderlichen ressortübergreifenden Abstimmungen im Bezirk sowie die Kooperation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den lokalen Akteuren und Partnern der Quartiersentwicklung in den Gebieten sicher. Beteiligungsprozesse werden auf der Grundlage des vom BA beschlossenen Handlungskonzepts „Beteiligung“ konzipiert und durchgeführt. Ausgangslage ist hierfür eine sozialraumorientierte Arbeit. Der Raum für Beteiligung unterstützt die involvierten Fachämter und die SPK methodisch und in der Umsetzung von Beteiligungsprozessen. Bei der Erarbeitung des Beteiligungskonzeptes wird der Raum für Beteiligung einbezogen.

3.6 Bei Veranstaltungen und der Umsetzung von Projekten werden Gebühren, Miete oder ähnliche Kosten hinsichtlich der Raumnutzung nicht erhoben. Sondernutzungsgebühren sind davon ausgenommen. Genehmigungen werden zügig erteilt.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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