Öffentlich
Beschlüsse:
1. Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage i.V.m. z.B. Drs. Nr. 1269/6:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-79 VE vom 27. Mai 2025, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1 und 2) einschließlich der Begründung (Anlage 3) sowie dem Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 4) zur Zustimmung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 1269/6 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Festsetzungs- und Verkündungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB -
Das Bezirksamt beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV, gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Buchstabe c BezVG die Rechtsverordnung (Anlage 4) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-79 VE vom 27. Mai 2025 für das Grundstück Halemweg 17/19 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg-Nord und gemäß § 1 RVVerkG BE die Verkündung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Anlage: Siehe Webseite der BVV – Drucksachen.