BA-Beschlussprotokoll 10. Juni 2025, Beschluss Nr. 208

Öffentlich

2. Beschlüsse:
2.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-71 VE vom 15. Februar 2021 zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
4-71 VE vom 18. Februar 2025 erfolgen (siehe Anlage).

2.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss
– gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-71 VE in der Fassung vom 18. Februar 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

2.3 Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden
– gemäß § 4a Abs. 3 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-71 VE in der Fassung vom 18. Februar 2025 die Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Beteiligung soll auf die von den Änderungen betroffenen Behörden beschränkt werden.

  • Anlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 4-71 VE vom 18. Februar 2025

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Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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