BA-Beschlussprotokoll 10. Juni 2025, Beschluss Nr. 207

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Beschlüsse

2.1 Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplans und über das Abwägungsergebnis
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-79 VE vom 27. Mai 2025 (Anlage 1) einschließlich der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-79 VE (Anlage 2).

2.2 Beschluss über die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB
Das Bezirksamt beschließt die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB zum Antrag der Projekt Halemweg 17-19 Berlin GmbH, vertreten durch Herrn Stephan Hüssen vom 23. Dezember 2023, zuletzt vervollständigt am 13. Mai 2025 auf Genehmigung zur Errichtung einer Wohn- und Gewerbebebauung auf dem Grundstück Halemweg 17/19 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 4-79 VE, vorbehaltlich eines entsprechenden zustimmenden Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung der BVV zum Planinhalt und zur Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB.

  • Anlage 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 4-79 VE vom 27. Mai 2025

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  • Anlage 2: Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-79 VE

    PDF-Dokument (267.0 kB)

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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