Öffentlich
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die bezirklichen Genehmigungskriterien für Maßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, ortsüblich bekannt gemacht am 21. September 2018 (ABl. Nr. 38, S. 5230 f.), aufzuheben. Die weitere Bearbeitung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in sozialen Erhaltungsverordnungen sowie in Gebieten mit Aufstellungsbeschlüssen zu solchen Verordnungen in bewohnten wie leerstehenden Wohnungen erfolgt auf Grundlage der Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete), ortsüblich bekannt gemacht am 29. November 2024 (ABl. Nr. 50, S. 3667 ff.).