Öffentlich
2. Beschlüss
2.1 Änderungsbeschluss
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf IX-55-3 vom 16. November 2023 zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs IX-55-3 vom 23. September 2024 erfolgen (siehe Anlage 1).
2.2 Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit – Offenlegungsbeschluss
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt für den Bebauungsplanentwurf IX-55-3 in der Fassung vom 23. September 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2.3 Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden
- gemäß § 4a Abs. 3 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt für den Bebauungsplanentwurf IX-55-3 in der Fassung vom 23. September 2024 die Durchführung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Beteiligung soll auf die von den Änderungen betroffenen Behörden beschränkt werden.