Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt den vorliegenden „Rahmenplan Forckenbeckstraße“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist. Darüber stellt sie als Planung des Bezirksamtes eine Grundlage für Planungen anderer Behörden und Dienststellen dar und ist als solche zu berücksichtigen.
Die BVV DS-Nr: 1964/5 „Rahmenplan Forckenbeckstraße“ wird somit durch Verwaltungshandeln erledigt. Eine VzK hierzu wird im Nachgang eingebracht.
Die BVV wird über den BA-Beschluss informiert