Öffentlich
2.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4 60 vom 30. April 2024 zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des sich aus der Abwägung der zuletzt durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ergebenden Bebauungsplanentwurfs 4-60 vom 17. September 2024 (siehe Anlagen 1und 2) erfolgen.
2.2 Beschluss über die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB
Das Bezirksamt beschließt die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB zu den im Fol-genden genannten drei Anträgen der der DRVB G 6-10 GmbH im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 4-60, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme zur Anwendung der Planreifegenehmigung von der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung, Bauen und Wohnen (SenStadt I C), vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes zum Freiflächenplan sowie vorbehaltlich eines entsprechenden zustimmenden Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung der BVV.
- Gutenbergstraße 6/10, Neubau Büro und Geschäftshaus mit Tiefgarage (Bauteil 1), Geschäftszeichen 1160-2022-2644-Stadt I C, Antrag vom 17.06.2022, zuletzt vervollständigt am 12. September 2024.
- Gutenbergstraße 8/10 (Flurstücke liegen an der Hannah-Karminski-Straße), Neubau eines Wohnturm-Gebäudes mit Tiefgarage (Bauteil 2) mit 17 Wohneinheiten, Geschäftszeichen 1160-2022-2900-Stadt I C, Antrag vom 08.07.2022, zuletzt vervollständigt am 12. September 2024.
- Gutenbergstraße 8/10 (Flurstück liegt an der Hannah-Karminski-Straße), Neubau eines Wohngebäudes (Bauteil 3) mit 29 förderfähigen Wohneinheiten, Geschäftszeichen 1140-2022-2639-Stadt I C, Antrag vom 17.06.2022, zuletzt vervollständigt am 12. September 2024.