Öffentlich
3. Beschlüsse:
3.1 Änderungsbeschluss: – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Entwurf des vorhabenbezo-genen Bebauungsplans 4-84 VE mit Stand vom 9. August 2024 zu ändern.
3.2 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-84 VE und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Stand vom 9. August 2024 aufzufor-dern.