BA-Beschlussprotokoll 10. September 2024

Beschluss Nr. 168 (10.09.2024)

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt, dass die Koordinierung und Steuerung der Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren und Quar-tiere“ (LZQ) in der Förderkulisse „Wilmersdorfer Straße“ nach Erarbeitung des Integrier-ten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und Erstellung einer entsprechenden Vorlage zur Beschlussfassung für das BA und die BVV von der Abteilung Stadt auf die Abteilung OrdUm übergeht. Bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitet die Abteilung Stadt neben der Vor-lage zur Beschlussfassung zum ISEK, inkl. der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi), auch den Entwurf von Ausschreibungsunterlagen für die Gebietskoordination. Die Zustän-digkeitsverlagerung betrifft gleichermaßen die bezirksamtsinterne Koordinierung und Steuerung als auch die Koordinierung der zu fördernden Maßnahmen mit der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die gesamte Mittelverwaltung.

Die bezirklichen Öffentlichkeitsmaßnahmen zum Städtebauförderprogramm LZQ gehen insgesamt in die Zuständigkeit der Abteilung OrdUm über. Zu Beteiligungs- und Informa-tionsveranstaltungen bezüglich des Programms LZQ und konkreter Maßnahmen wird Stadt AbtL jeweils eingeladen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in enger Abstim-mung und Kooperation mit dem Raum für Beteiligung. Die Abteilung Stadt bleibt weiter-hin für das Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ zuständig.
Die Abteilung OrdUm nutzt für das Jahr 2025 für die Betreuungsaufgaben des Projekts unfinanzierte Stellen; zunächst 0,5 VZÄ E 11 für die Koordination, sowie für die Umset-zung der Maßnahmen im Bereich Tiefbau und Grünflächen jeweils 0,75 VZÄ unfinanzierte Stellen E 11. Diese werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2025 durch freibleibende Personalmittel (finanzierte Stellen) der Abt. OrdUm finanziert. Die entsprechenden BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) werden der SE FPS bis zum 30.09.2024 zur ab-schließenden Bewertung übersandt.

Ab dem Haushalt 2026/27 bis zum Ende des Programms werden die erforderlichen Per-sonalmittel aus der Abt. OrdUm finanziert, vorzugweise durch Beschäftigungspositionen.

Beschluss Nr. 169 (10.09.2024)

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt die Gründung einer 100% bezirkseigenen GmbH als Betrei-bergesellschaft für die Koordination und Umsetzung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum des Bezirks mit einem Stammkapital von 50.000 Euro. Die Gesellschaft hat den Namen „Urban Space GmbH“ (USG). Die in der Anlage1) anliegenden Entwürfe für den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde, bestehend aus dem Gründungsprotokoll und der Satzung, sind mit den einzureichenden Unterlagen für das Gründungsverfahren identisch.

Das Bezirksamt beauftragt die Abt. OrdUm mit der Umsetzung.

Beschluss Nr. 175 (10.09.2024)

Öffentlich

2. Beschlüsse:

2.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-79 VE vom 21. September 2021 zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
4-79 VE vom 14. August 2024 erfolgen.

2.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-79 VE in der Fassung vom
14. August 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch-zuführen.

2.3 Beschluss zur Durchführung zur der erneuten Beteiligung der Behörden – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-79 VE in der Fassung vom 14. August 2024 die Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Beteiligung soll auf die von den Änderungen betroffenen Behörden beschränkt werden.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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