Öffentlich
3.1 Aufstellungsbeschluss – gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebau-ungsplan 4-80B für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom 8. Februar 2022 aufzustellen.
3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Der Bebauungsplan 4-80B soll als einfacher Bebauungsplan nach
§ 30 Abs. 3 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit – gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetz-buch (AGBauGB) –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
3.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Pla-nung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-80B und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.