Öffentlich
3. Beschlüsse:
3.1 Aufstellungsbeschluss
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan IX-121-1 B für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 21. Juni 2021 unter teilweiser Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans IX-121 aufzustellen.
3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans
- gemäß § 30 Abs. 3 BauGB -
Der Bebauungsplan IX-121-1 B soll als einfacher Bebauungsplan nach
§ 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden.
3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
- gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswir-kungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.
3.4 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AG BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf IX-121-1 B und der Begründung sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
3.5 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf IX-121-1 B und der Begründung aufzufordern.