BA-Beschlussprotokoll 04. Mai 2021

201. Sitzung

Beschluss 312 (04.05.2021)

Öffentlich

3.1 Aufstellungsbeschluss
-gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB-
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Be-bauungsplan VII-85-1 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 26. April 2021 (Reg-Nr. 2275) unter teilweiser Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans VII-85 (festgesetzt am 10. Juni 1966), aufzustellen.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
-gemäß § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB-
Der Bebauungsplan VII-85-1 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
-gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB-
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.

Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

3.4 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
-gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB-
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf VII-85-1 aufzufordern.