BA-Beschlussprotokoll 12. Mai 2020

156. Sitzung

Beschluss Nr. 253

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt die in Anlage 1 bis 4 beigefügte Neuordnung der Lebensweltorientierten Räume (LOR) auf den Ebenen der Planungsräume (PLR), Bezirksregionen (BZR) und Prognoseräume (PGR)

  • Neuordnung der Lebensweltorientierten Räume (LOR) auf den Ebenen der Planungsräume (PLR), Bezirksregionen (BZR) und Prognoseräume (PGR)

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Beschluss Nr. 254

Öffentlich

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AGBauGB die Verkündung der Rechtsverordnung zur Verlängerung der Veränderungssperren VII-104-3B/31 und VII-104-3B/32 (Anlagen) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

Beschluss Nr. 255

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt folgende bis längstens zum 31.12.2020 befristete Änderungen des mit Beschluss Nr. 248 der 152. Sitzung vom 17.2.2015 beschlossenen Sondernutzungskonzepts.

a) Bei der Bemessung des Grundmaßes für den Fußverkehr wird vorübergehend auf die Erhöhung um 0,20 m gemäß Nr. 1, 6. Absatz des Sondernutzungskonzepts verzichtet. Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs beträgt daher 1,80 m statt 2,00 m zuzüglich der zu ergänzenden seitlichen Sicherheitsräume (RASt 6.1.6.1., RASt 4.7.)

b) Abweichend von Nr. 6 des Sondernutzungskonzepts sind vorübergehend Unterstreifennutzungen durch Aufstellen von Tischen und Stühlen zulässig, sofern die in Nr. 1, 8. Absatz lit a), b), c), d), e), g), i) des Sondernutzungskonzepts vorgeschriebenen Mindestmaße eingehalten werden. Das Aufstellen von Blumenkübeln und –kästen, von Werbetafeln und auch das Aufstellen von Waren zum Zwecke der Präsentation im Unterstreifen sind weiterhin nicht zulässig.