Öffentlich
Beschlüsse:
Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre VII-104-3B/31 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 14/18:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die durch Verordnungen vom 15. Mai 2018 erlassene Veränderungssperre (GVBl. S. 394-395)
VII-104-3B/31 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 14/18 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg um ein Jahr zu verlängern. (Anlage 1: Drucksache 1480/5 – Entwurf des Verordnungstextes)
Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre VII-104-3B/32 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 50:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die durch Verordnungen vom 15. Mai 2018 erlassene Veränderungssperre (GVBl. S. 394-395)
VII-104-3B/32 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 50 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg um ein Jahr zu verlängern.
(Anlage 2: Drucksache 1481/5 – Entwurf des Verordnungstextes)
Beschluss zur weiteren Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Vorlagen zur Beschlussfassung für die BVV, Drucksachen Nr. 1480/5 und 1481/5 einschl. der Entwürfe der Verordnungen über die Verlängerung der Veränderungssperren VII-104-3B/31 und VII-104-3B/32, der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 12 Abs. 4 BezVG vorzulegen.
Mit der Durchführung der Beschlüsse wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.