BA-Beschlussprotokoll 24. September 2019

127. Sitzung

Beschluss Nr. 209 (24.09.2019)

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Grunewald dergestalt, dass die Urnenwahlgrabstätten Nr. 54 bis 105 mit den Maßen 0,70 m x 0,70 m der Abteilung III, welche seit Dezember 1997 nicht mehr neu vergeben werden dürfen, in Urnenwahlgrabstätten mit den Maßen 1,0 m x 1,0 m umgewidmet werden.