BA-Beschlussprotokoll vom 15. Januar 2019

94. Sitzung

Beschluss Nr. 167

Öffentlich

Beschlüsse:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage z.B. Drs. Nr. 999/5:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-19 vom 6. Juni 2014 mit den Deckblättern vom 8. Dezember 2014, 8. Mai 2017, 4. September 2017 und vom 16. August 2018 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-19 sowie der Verordnung über die Festsetzung des Be-bauungsplans 4-19 mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 999/5 (Anlage 1), der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss Nr. 168

Öffentlich:

Beschlüsse:

Änderungsbeschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungs-planentwurf X-149-1 vom 18. Januar 2013 mit dem Deckblatt vom 28. April 2015 durch das Deckblatt vom 7. Januar 2019 zu ändern.

Beschluss zur eingeschränkten Beteiligung nach §4a Abs. 3 Bau GB:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt; gemäß §4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs Stellungsnahmen von der hiervon betroffenen Öffentlichkeit – hier der Grundstückseigentümern – einzuholen.

Beschluss Nr. 169

Öffentlich

Beschlüsse:

Änderungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, auf Grundlage der Ergebnisse der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange, die Änderung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteile Halensee und Charlottenburg vom 11.01. 2019.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V .m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 vom 11. Januar 2019 einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träg
öffentlicher Belange: – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-66 vom 11. Januar 2019 und der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.