BA-Beschlussprotokoll vom 26. Juni 2018

75. Sitzung

Beschluss Nr. 127

Öffentlich

Beschlüsse

Änderungsbeschluss:
-gemäß § 6 Abts. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Änderung des Bebau-ungsplanentwurfs 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee vom 12.06.2018 (Reg. Nr. 2248a)

Der Bebauungsplan 4-66 wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abts. 1 BauGB aufgestellt.

Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i- V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die Interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 1 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung zu informieren und zur Äußerung zu den Umweltbelangen – auch im Hinblick auf den erfolgreichen Umfang der Umweltprüfung – nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Beschluss Nr. 132

Öffentlich

Verkündungsbeschluss
1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 7. April 2021 und die Verkündung der Rechtsverordnung zur Veränderungssperre 4-68/30 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzes i.V.m. § 16 des Baugesetzbuches betreffend das Grundstück Cicerostraße 55 A.

2. Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.