Öffentlich
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AGBauGB die Verkündung der Rechtsver-ordnung zur Veränderungssperre 4-68/30 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.