Öffentlich
Beschlüsse:
3.1 Änderung des Geltungsbereichs:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes VII-104-3B auf Grundlage des Entwurfes vom 2. Januar 2018 (Reg. Nr. 2251a), zu erweitern und wie folgt zu ändern:
Bebauungsplan VII-104-3B für die Grundstücke Spandauer Damm 98/ 112 und Fürstenbrunner Weg 2 / 50 sowie Teilfächen des Grundstücks Fürstenbrunner Weg 54 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg.
3.2 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum nach Punkt 3.1 geänderten Bebauungsplanentwurf VII-104-3B und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.