BA-Beschlussprotokoll vom 23. Januar 2018

56. Sitzung

Beschluss Nr. 81

Öffentlich

Beschlüsse:

3.1 Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

as Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-67 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 12. Oktober 2017 (Reg. Nr. 2250), unter Aufhebung des am 23. Dezember 1974 festgesetzten Bebauungsplanes VII-191 aufzustellen.

3.2 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

3.3 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –

Der Bebauungsplanentwurf 4-67 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30
Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

3.4. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-67 vom 12. Oktober 2017 (Reg.Nr. 2250) und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Beschluss Nr. 92

Öffentlich

Für die Vergabe der Zuwendungen für die unabhängige Sozialberatung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgt ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren.