BA-Beschlussprotokoll vom 18. April 2017

21. Sitzung

Beschluss Nr. 33

Öffentlich

Beschluss über den Inhalt des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VII-233-1 VE:
- gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes VII-233-1 VE vom 23. September 2016 mit fünf redaktionellen Änderungen einschließlich Auswertung der Offenlage und der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VII-233-1 VE (Anlage).

Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1VE anzuzeigen:
- gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB i. V. mit § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1 VE vom 23. September 2016 ein-schließlich Begründungstext der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.