Öffentlich!
1.1 Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-59 VE gemäß § 12 BauGB für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom 8. Februar 2016 (Reg.Nr. 2244) unter Aufhebung der Bebauungspläne VII-5 (festgesetzt am 6. Oktober 1954) und VII-45 (festgesetzt am 10. April 1957), und für angrenzende Teilflächen unter Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans, aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-59 VE soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
1.2 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
1.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-59 VE vom 8. Februar 2016 (Reg.Nr. 2244) und der Begründung aufzufordern.